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Beiträge von Briefmarkentor

  • Belege aus Deutschland vom 9. Mai 1945 - 31. Dezember 1949

    • Briefmarkentor
    • 18. Juli 2023 um 18:28

    Postkarte im Fernverkehr vom Samstag, den 9. März 1946 mit portorichtiger Einzelfrankatur zu 12 Pfennig (1 x Mi.-Nr. 5AA), gelaufen ab der Poststelle I Gräbendorf über Königs Wusterhausen (OPD Potsdam - SBZ) nach Ottweiler in der Französischen Besatzungszone. Die Postkarte durchlief die amerikanische Zensur, wovon der Stempelabschlag links auf der Vorderseite zeugt.



    Die Entwertung des Postwertzeichens erfolgte mit dem Zweikreisstegstempel GRÄBENDORF a über KÖNIGS WUSTERHAUSEN.

  • Belege aus Deutschland vom 9. Mai 1945 - 31. Dezember 1949

    • Briefmarkentor
    • 16. Juli 2023 um 15:34

    Brief im Fernverkehr bis 20 g vom Dienstag, den 16. Oktober 1945, gelaufen innerhalb der Sowjetischen Besatzungszone ab Klausdorf am Mellensee (OPD Potsdam) nach Quedlinburg. Mangels gültiger Briefmarken wurde auf die Barfrankatur zurückgegriffen. Dokumentiert wurde die Barfrankatur durch die handschriftliche Notiz "Geb bez". Die Höhe des Portos (12 Pfennig) und ein Namenkürzel des Postangestellten wurden nicht notiert.

    Auf der Poststelle wurde der Ortsnotstempel Rehagen-Klausdorf in der Form einzeiliger Zeilenstempel als Aufgabestempel mit violetter Stempelfarbe benutzt.

    Das Ortsverzeichnis I von 1944 weist für Rehagen eine Poststelle I am Bahnhofsplatz, Massivbaracke II und für Klausdorf eine Poststelle II in der Zossener Straße 1 aus.

    Kann jemand sagen, ob der Ortsnotstempel nur in Klausdorf verwendet wurde oder wurden die Belege in Rehagen bearbeitet?

  • Wo bestellen ?

    • Briefmarkentor
    • 5. Juli 2023 um 13:40

    Briefmarken kaufe ich gerne bei Herrn Geigle. Ist zwar etwas teurer, aber ich finde, die Qualität ist top.

    https://www.geigle-philatelie.de/home/index.php

  • Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern im BDPh e.V.

    • Briefmarkentor
    • 4. Juli 2023 um 08:45

    Vielen Dank.

  • Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern im BDPh e.V.

    • Briefmarkentor
    • 26. Juni 2023 um 16:45

    Vielen Dank.

    Zitat von DKKW

    Respekt davor sich diese Aufgabe "anzutun"

    Wenn einem etwas wichtig ist, muss man auch mal über seinen Schatten springen. Nur nörgeln, meckern und vieles besser wissen bewegt leider nichts.

  • Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern im BDPh e.V.

    • Briefmarkentor
    • 25. Juni 2023 um 16:42

    Werte Sammlerfreunde,

    hiermit möchte wir euch darüber informierten, dass Herr Hans-Ludwig Kramp die Leitung der Arbeitsgemeinschaft Mecklenburg-Vorpommern im BDPh e.V. kommissarisch auf Herrn Marko Haucke übertragen hat.

    Herr Kramp, der auch Prüfer im BPP für die Sammelgebiete Mecklenburg-Vorpommern, Altentreptow, Demmin und Grabow ist, gibt diese ehrenamtliche Aufgabe nach nunmehr 26 Jahren ab. Ihm verdanken wir nicht nur viele fundierte Fachartikel und Forschungsergebnisse, sondern auch, dass die Arbeitsgemeinschaft nach nunmehr 76 Jahren immer noch besteht.

    Im Namen der ARGE, aber auch persönlich zolle ich ihm meinen tiefen Respekt für das bisher geleistete und freue mich auch viele weitere Stunden regen Austausches mit ihm.

    Die Kontaktdaten auf der Seite der BDPH

    https://www.bdph.de/index.php?id=7…roller%5D=Argen

    werden sicher zeitnah aktualisiert.

    Hier schon einmal die aktuelle E-Mail-Adresse: marko.haucke at gmx.net


    Viele Grüße

    Marko

  • Belege aus Deutschland vom 9. Mai 1945 - 31. Dezember 1949

    • Briefmarkentor
    • 7. Juni 2023 um 19:53

    Weiter geht es mit diesem Brief nach dem Ausland bis 20g vom Freitag, den 12. November 1948, mit portorichtiger Einzelfrankatur zu 50 Pfennig (Mi.-Nr. 194), gelaufen ab der Poststelle I Kalkhorst über Dassow (Meckl) nach Zürich in der Schweiz.




    Das Postwertzeichen wurden mit dem Zweikreisstegstempel KALKHORST / a / über / GREVESMÜHLEN (MECKL) entwertet.


    Obwohl das Leitpostamt vom Postamt Grevesmühlen (Meckl) auf das Postamt Dassow (Meckl) wechselte, fand keine Anpassung Textes im Tagesstempel statt.

  • Dienstanweisung für Zweigpostämter M und Poststelle I - Stand 1928

    • Briefmarkentor
    • 30. Mai 2023 um 20:35

    Ia Dienstverhältnis des Ph1 (Posthalters) 

    § 2

    Stellung und allgemeine Obliegenheiten des Ph

    I Die Verwalter der PAg führen die Amtsbezeichnung "Postagent". Sie sind Beamte im Nebenamt auf Widerruf; ihre Arbeitskraft wird durch ihr Amt nur nebenbei beansprucht. Die näheren Bestimmungen über ihr Dienstverhältnis enthält die Anl. 1.

    Die PAgt werden vereidigt und dabei auf die Vorschriften über die Wahrung des Amtsgeheimnisses ausdrücklich hingewiesen (Anl. 1 a). Sie haben darüber zu wachen, daß auch ihre Stellvertreter und die anderen bei der PAg beschäftigten Personen nicht das Amtsgeheimnis verletzten. Den PAgt, ihren Stellvertretern usw. ist streng untersagt, die ihnen dienstlich bekanntgewordenen geschäftlichen Angelegenheiten der Postbenutzer zu eigenem Nutzen zu verwerten oder andern Personen mitzuteilen. Ersuchen um Auskunft über die Zahlungsfähigkeit von Postbenutzern oder ähnlichen Anträgen dürfen sie nicht entsprechen. Über Angelegenheiten, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, dürfen die PAgt usw. auch nach Beendigung des Dienstverhältnisses, ohne Genehmigung des AbrPA weder vor Gericht noch vor anderen Behörden aussagen oder Erklärungen abgeben. Gerichtliche usw. Vorladungen sind deshalb sofort dem AbrPA vorzulegen.

    Die PAgt unterliegen als Beamte im Nebenamt den härteren Strafen für Verbrechen und Vergehen im Amte.

    II Der PAgt hat in der Regel den Dienst selbst zu verrichten. Er darf sich unter seiner eigenen Verantwortlichkeit und auf seine Kosten ständig sowie bei Abwesenheit oder vorübergehender Behinderung durch geeignete Personen vertreten lassen, die vom AbrPA als Vertreter zugelassen sind. Der Vertreter hat bei der Verwaltung der PAg alle dem PAgt zukommenden Dienstgeschäfte auszuführen. Schriftstück unterzeichnet er mit dem Zusatz "I. V.". Beginn und Ende jeder Vertretung von mehr als 24 Stunden Dauer hat der PAgt dem AbrPA zu melden. Die Vertreter des PAgt und die Personen, die vom PAgt zur regelmäßigen Besorgung der Dienstleistungen des untern Dienstes (Anl. 1unter 6 a bis e) eingestellt werden, werden durch Handschlag auf den Führer des Deutschen Reiches und Volkes und zur gewissenhaften und uneigennützigen Erfüllung ihrer Dienstobliegenheiten sowie zur Wahrung des Amtsgeheimnisses, insbesondere des Post-, Postscheck- und Fernmeldegeheimnisses, verpflichtet. Über die Verpflichtung, die möglichst bei AbrPA stattzufinden hat, ist eine Verhandlung auf Formblatt O 35 a aufzunehmen, die beim AbrPA aufbewahrt wird.

    Ph tragen im Außendienst gewöhnlich die Dienstmütze, ihre Vertreter und andre Beauftragte - einschließlich der weiblichen - am linken Oberarm das vom AbrPA zu liefernde Armband für Postfacharbeiter. Statt der Dienstmütze kann, besonders von weiblichen Ph, das Armband angelegt werden. Darüber hinaus können Ph und ZwPAV (Ang) die Dienstkleidung der Beamten tragen und von der Postkleiderkasse beziehen.

    III Die PAgt sind angestelltenversicherungspflichtig, wenn sie den Dienst selbst versehen und die sonstigen Voraussetzungen der § 1 bis 3 des Angestelltenversicherungsgesetzes gegeben sind. Üben sie den Dienst nicht selbst aus, so ist nur der Vertreter angestelltenversicherungspflichtig; beteiligt sich außer dem PAgt eine andere Person an der Verwaltung der PAg, so sind der PAgt und der Vertreter versicherungspflichtig. Wenn sich der PAgt nicht an der Verwaltung der PAg beteiligt, aber den Zustelldienst oder andre Dienstleistungen des untern Dienstes ausführt, ist er invalidenversicherungspflichtig.

    PAgt, deren gesamte Tätigkeit bei der DRP ihren Hauptberuf bildet, sind krankenversicherungspflichtig. Dasselbe gilt für ihre Vertreter.

    Über die Mitgliedschaft der PAgt bei der Versorgungsanstalt der DRP siehe die Satzung dieser Anstalt.

    IV Der PAgt hat die bei der PAg beschäftigten Personen bei der Erfüllung ihrer Dienstpflichten zu überwachen. Ungünstige Wahrnehmungen über ihre Dienstverrichtungen, ihr dienstliches und außerdienstliches Verhalten und ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sind dem AbrPA mitzuteilen.

    1) Die Verwalter der ZwPA M führen die Dienstbezeichnung Zweigpostamtsvorsteher (ZwPAV) im inneren dienstlichen Verkehr mit dem Zusatz (Ang.) Für ihr Dienstverhältnis gelten die ATO, die TOA und die SDO.

  • Torsten Hornung macht im Fernsehen Werbung für Briefmarken

    • Briefmarkentor
    • 29. Mai 2023 um 22:40

    Ich finde diesen Beitrag im Fernsehen ganz furchtbar. Es geht nur ums Geld. Teuer, teurer am teuersten.

  • Belege aus Deutschland vom 9. Mai 1945 - 31. Dezember 1949

    • Briefmarkentor
    • 28. Mai 2023 um 20:51
    Zitat von Jean Philippe

    Briefmarkentor

    Gab es das öfter, dass der Ankunftsstempel Werbung enthielt (hier für eine - wohl öffentliche - Versicherungsanstalt) ?

    Hallo Jean Philippe,

    im Zeitraum von 1949 bis 1952 setzten eine Reihe von Postämtern der OPD Schwerin diese "Sonderstempel" im regulären Postbetrieb ein.

    Eine kleine Auswahl findet sich in der Stempeldatenbank von stampsX. https://www.stampsx.com/ratgeber/stempel-datenbank.php

    Viele Grüße

    Marko

  • IBRA 2023

    • Briefmarkentor
    • 28. Mai 2023 um 20:27
    Zitat von Markenfreund

    Ich fahre morgen aus dem mittelhessischen nach Essen und kann dir gerne ein/ mehrere (?) Fotos mitbringen.

    Herzlichen Dank für deine Hilfe.

  • Belege aus Deutschland vom 9. Mai 1945 - 31. Dezember 1949

    • Briefmarkentor
    • 27. Mai 2023 um 13:49

    Heute von mir dieser Brief im Fernverkehr bis 20 g mit Zusatzleistung Einschreiben aus Schwerin (OPD Schwerin) nach Vier, einer Landgemeinde auf dem Gebiet der OPD Schwerin mit rund 380 Einwohnern..

    Aufgegeben wurde dieser Brief am Freitag, den 21. Januar 1949. Laut Ankunftsstempel auf der Rückseite kam er am 22. Januar 1949 auf dem Postamt Boizenburg (Elbe) Ort an. Das Postamt Boizenburg (Elbe) Ort war für die Versorgung der Landgemeine Vier zuständig.

    Das Porto für eine Fernbrief bis 20 g in Höhe von 24 Pfennig und die Gebühr für die Leistung Einschreiben in Höhe von 60 Pfennig wurde durch die Verwendung der folgenden Postwertzeichen entrichtet:

    2 x Mi.-Nr. 200 A (senkrechter Zweierstreifen vom unteren Bogenrand)

    1 x Mi.-Nr. 212 mit Randleiste Type 1 *

    3 x Mi.-Nr. 229 (waagerechter Dreierstreifen vom rechten Bogenrand)

    * Einteilung laut "Die Köpfeserie 1948-1954 Handbuch und Spezialkatalog" von Carsten Burkhardt und Wolfram Podien

  • Anforderungen an eine Briefmarkensammlungs-Datenbank

    • Briefmarkentor
    • 27. Mai 2023 um 12:28

    Hallo in die Runde und im speziellen an die IT-Spezialisten hier im Forum.

    Man träumt ja immer mal wieder von der eierlegenden Wollmilchsau,

    Welche Möglichkeiten gibt es heute, Stand 2023, digital eine Sammlung von Material und Informationen frei zugänglich, strukturiert und gliederbar ähnlich Wikipedia für philatelistische Zwecke zu erschaffen? Unter besonderen Berücksichtigung, das in der Philatelie das Visuelle wichtig ist.


    Viele Grüße

    Marko

  • IBRA 2023

    • Briefmarkentor
    • 26. Mai 2023 um 20:08

    Hallo @ Markenfreund,


    das ist super lieb. Unter diesem LinK https://ibra2023.de/wp-content/uploads/2023/05/HP1.jpg findet sich der Lageplan der Messe. Die Ausstellungen stehen in der Halle 7 (Ausgang links oben). Wie die einzelnen Sammlungen dann aufgestellt sind, da bin ich überfragt. Vielleicht ist ja ein Ansprechpartner vor Ort zu finden, der den Standort kennt.

    Schon einmal herzlichen Dank.

    Marko

  • IBRA 2023

    • Briefmarkentor
    • 26. Mai 2023 um 11:57

    Vielen Dank für die bisherigen Ausführungen. Ich bin gespannt, was es noch aus Essen zu berichten gibt.

  • IBRA 2023

    • Briefmarkentor
    • 25. Mai 2023 um 08:15

    Hallo in die Runde,

    leider schaffe ich es nicht, die IBRA 2023 in Essen zu besuchen. Allen dort Anwesenden wünsche ich eine angenehme Zeit und viel Erfolgt bei der Jagd auf Material und Punkte.

    In Essen wollte ich mir die folgende Ausstellungssammlung anschauen:

    Nummer: 2A.16

    Rahmen-Nr.: 216-220

    Aussteller: Saizowa, Jörg

    Titel: OPD 37 Schwerin Bezirkshandstempelmarken der Währungsreform in der sowjetischen Besatzungszone

    Hiermit möchte ich in die Runde fragen, ob mir ein in Essen anwesendes Forenmitglied Handyfotos davon machen kann?


    Viele Grüße

    Marko

  • Dienstanweisung für Zweigpostämter M und Poststelle I - Stand 1928

    • Briefmarkentor
    • 21. Mai 2023 um 20:49

    I. Allgemeine Bestimmungen

    § 1

    Geschäftskreis der PAg (Postagentur(en)), Dienststunden, Dienstwerke

    I Die PAg haben die Eigenschaft von Zweig-PAnst (Zweigpostanstalten) ihres AbrPA (Abrechnungs-Postamt). Dieses regelt die allgemeinen Angelegenheiten sowie den Betriebs- und Kassendienst der zugeteilten PAg nach den festgesetzten Richtlinien.

    II Der Geschäftskreis der PAg umfaßt:

    1. den Postdienst einschließlich des Verkaufs von Wertzeichen und verkäuflichen Formblättern, der Zahlung von Renten und von Militärversorgungsgebührnissen,
    2. den Telegraphen- und Fernsprechdienst sowie den Unfallmeldedienst, soweit sie bei der PAg eingerichtet sind,
    3. die Abrechnungsgeschäfte.

    III Die Dienststunden der PAg für den allgemeinen Verkehr und die Zeiten der Dienstbereitschaft, in denen der Telegraphen-, Fernsprech- und Unfallmeldedienst außerhalb der Dienststunden wahrzunehmen ist, werden vom AbrPA nach den allgemeinen Richtlinien festgesetzt.

    IV Die PAg erhält vom AbrPA einen Aushang über die Dienststunden sowie die sonst erforderlichen Aushänge. Der Aushang über die Dienststunden ist so anzubringen, daß er von der Straßenseite aus auch außerhalb der Schalterstunden gut lesbar ist; die übrigen Aushänge sind an geeigneten, während der Schalterstunden allgemein zugänglichen Stellen anzubringen. Die Aushänge müssen stets sauber sein.

    Über die Anbindung von Aushängen der Postreklame wird die PAg vom AbrPA näher angewiesen.

    Zur Beflaggung der PAg an den von der DRP (Deutsche Reichspost) bestimmten Tagen wird eine Reichspostflagge geliefert.

    V Außer der DA (Dienstanweisung) für PAg werden der PAg folgende Dienstwerke geliefert, die für den Dienst maßgebend sind:

    1. die Postordnung;

    1a. die kleine DA für den Postbetriebsdienst (In By (Bayern) die DA für den unteren Postdienst);

    2. das Verzeichnis der in der Nahzone liegenden PAnst (Postanstalt(en)), PAg mit starker Paketauflieferung auch das Paketzonenbuch;

    3. wenn ein Bedürfnis vorliegt:

    a) das kleine Brief- und Paketpostbuch,

    b) die Postzeitungsliste (nur in begründeten Ausnahmefällen nach Anordnung der OPD (Oberpostdirektion(en)),

    c) das der Ortslage entsprechende Postleitheft,

    d) die Postleitkarte,

    e) die Ortsverzeichnisse I und II,

    f) die Anweisungen zur Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten im Post- und Telegraphenverkehr,

    g) das Merkblatt über Postreiseschecke;

    4. wenn die PAg im Verkehr mit PAg m e B (Postagentur(en) mit einfachem Betrieb), PHilfst (Posthilfstelle(n)), THilfst (Telegraphenhilfstelle(n)) und GÖ (Gemeindlichen öffentlichen Sprechstellen (Sprechstellen)) steht: nach Bedarf die DA für PHilfst und die Anweisung für den Telegraphen- und Fernsprechdienst bei Hilfstelegraphenanstalten;

    5. wenn mit der PAg Telegraphenbetrieb verbunden ist:

    a) nach Bedarf der Sonderdruck der Gebührentafel für Telegramme,

    b) nach Bedarf das Verzeichnis der Telegraphenanstalten im Deutschen Reich;

    6. den PAg mit Ö (Öffentlichen Sprechstelle(n))

    neben den Dienstwerken unter 5;

    a) die Gebührentafel für Ferngespräche (Inlandsverkehr), das Verzeichnis der Nahverkehrsbeziehungen, das Verzeichnis der wichtigsten Ortsnetze und der Gebührenrechner,

    b) das amtliche Fernsprechbuch des Bezirks,

    c) nach Bedarf Störungsstellen in einer fehlerhaften Fernsprechleitung (grünes Heft),

    d) nach Bedarf die Anweisung zur Feststellung versteckter Fehler in Telegraphen- und Fernsprechleitungen,

    e) nach Bedarf die Anweisung für den Telegraphen und Fernsprechdienst bei Hilfstelegraphenanstalten;

    7. wenn die PAg eine VSt (Vermittlungsstelle(n)) hat, außen den Dienstwerken unter 6:

    a) die Fernsprechordnung (blauen Heft)

    sowie bei SA-Betrieb (Selbstanschluß-Betrieb):

    b) nach Bedarf die Anweisung für den Betrieb und die Unterhaltung von Selbstanschlußämtern (Anhang 3 zur ADA (Allgemeine Dienstanweisung) V, 6)

    c) nach Bedarf die Anleitung zur Ermittlung und Eingrenzung von Störungen bei kleinen SA-Ämtern oder die entsprechende Anleitung für VSt von 100 bis 1000 Anschlüssen,

    d) nach Bedarf das Ergänzungsheft 16 zur Apparatenbeschreibung, Teil I und II (für kleinere VStSA) oder Teil I und II (für mittere VStPA) nebst den zugehörigen Abbildungen;

    8. wenn bei der PAg ein Störungssucher beschäftigt ist:

    a) die DA für Leitungsaufseher,

    b) die Schaltbilder für Sprechstelleneinrichtungen der DRP, nach Bedarf für OR- (Ortsbatterie) oder ZB- (Zentralbatterie) Betrieb,

    ferner nach Bedarf:

    c) das Werk "Stromversorgungsanlagen",

     d) die Anweisung zum Schutze unterirdischer Fernmeldeanlagen der Deutschen Reichspost bei Arbeiten anderer (Kabelschutzanweisung) und

     e) die Anweisung "Schutz der See- und Flußkabel gegen Gefährdung durch Schiffahrt und Fischerei (Richtlinien für den Schutz der Wasserkabel)"

    Das Amtsblatt des RPM (Reichspostministerium) kann auf Antrag solchen großen PAg geliefert werden, bei denen hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht. Die übrigen erhalten von den mit einem Stern (*) gekennzeichneten Verfügungen im Amtsblatt der RPM Kenntnis durch Umlauf oder durch Mitteilung am Fernsprecher oder durch das Schriftwechselbuch (§ 2; VI). Das Archiv für Post und Telegraphie können die AbrPÄ den PAg auf Wunsch vorübergehend überlassen.

    VI Nicht in den DA enthaltene Formblätter, mit denen die PAg Befassung hat, werden nach Bedarf vom AbrPA mit Mustereintragungen geliefert.

    Die der PAg vom AbrPA gelieferte Betriebsübersicht ist vor dem Verstauben und Verschmutzen gehörig zu schützen, muß aber so aufbewahrt werden, daß sie stets zur Hand ist.

    Die Dienstwerke sind auf Grund der Berichtigungsbogen, der Amtsblatts der RPM oder der Mitteilungen des AbrPA zu berichtigen. Die Ausführung der Berichtigungen wird vom AbrPA überwacht; die Dienstwerke sind diesem auf Anforderung zur Einsicht vorzulegen. Zur Postzeitungsliste werden Nachträge geliefert. Inwieweit die Postzeitungsliste zu berichtigen ist, bestimmt der Vorsteher des AbrPA.


    Hinweis: Bei den rot markierten Textstellen handelt es sich um spätere redaktionelle Änderungen. Der ursprüngliche Text ist durch überkleben nicht mehr feststellbar.

  • Postverordnung für das Deutsche Reich. Vom 28. Juli 1917.

    • Briefmarkentor
    • 21. Mai 2023 um 15:46

    Inkrafttreten

    § 66

    Gegenwärtige Postordnung tritt am 1. Oktober 1917 in Kraft.

    Berlin, den 28. Juli 1917.

    Der Reichskanzler 

    In Vertretung

    Kraetke

  • Postverordnung für das Deutsche Reich. Vom 28. Juli 1917.

    • Briefmarkentor
    • 21. Mai 2023 um 15:44

    Abschnitt III 

    Schlußbestimmungen

    Rohrpostsendungen

    § 65

    Die Bedingungen für die Benutzung der Rohrpost werden durch eine besondere Rohrpostordnung festgesetzt.

  • Postverordnung für das Deutsche Reich. Vom 28. Juli 1917.

    • Briefmarkentor
    • 21. Mai 2023 um 15:42

    3. Landpostfahrten

    Regelung der Benutzung

    § 64

    I Die Meldung zur Reise erfolgt bei dem Landbriefträger. Er entscheidet über die Mitnahme der Reisenden. Fahrscheine werden nicht ausgegeben.

    II Für das Personengeld gilt § 53 I. Reisegepäck wird in dem für jede Landpostfahrt festgesetzten Umfang unentgeltlich mitbefördert.

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