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  3. Kranich

Beiträge von Kranich

  • Interessante Belege aus Magdeburg

    • Kranich
    • 17. Februar 2010 um 19:06

    Hallo Ulf,

    ich habe zwar einige Briefe mit handschriftlichen Aufgabevermerken in meiner Sammlung, aber keinen aus Magdeburg. Aus der Korrespondenz des Konsistoriums in Stettin ist allerdings einiges auf dem Markt. Ich habe einen Brief aus Cöslin dorthin; ich meine mich zu erinnern, dass auch in der ehemaligen Fahrpost-Sammlung von Wigand Bruns zwei solcher Brief aus Cöslin waren (müsste noch mal bei Exponate Online nachschauen, um sicher zu gehen). Gut möglich also, dass es auch noch weitere Briefe aus Magdeburg gibt (z.B. anlässlich anderer provinzübergreifender Kollekten).

    Andererseits weisen ja längst nicht alle Briefe vor Einführung der Aufgabestempel handschriftliche Aufgabevermerke auf, auch wenn sie ohne Zweifel mit der Post befördert wurden. Warum die Vermerke manchmal angebracht wurden und manchmal nicht, weiß ich auch nicht zu sagen; ich habe noch keine Quelle dazu gesehen.

    Zum dem "E"-Stempel: ich kenne keine weiteren Belege. Lass doch mal hören, wenn Du im Magdeburger Archiv fündig geworden bist!

    Viele Grüße

  • Interessante Belege aus Magdeburg

    • Kranich
    • 17. Februar 2010 um 17:16

    Hallo Ulf,

    ich denke, der Brief ist (mit der Post) befördert worden. Dafür sprechen: Siegelung, Portofreiheits-Rubrum (H[errschaftliche] Kirchen S[achen]), Gewichtsvermerk und nicht zuletzt der Packkammer-Stempel von Magdeburg.

    Was irritiert, ist der fehlende Aufgabestempel unter der Annahme, dass der Brief tatsächlich aus dem Jahre 1818 stammt. Ich möchte die Jahreszahl in Frage stellen. Der eigentliche Inhalt (auf dem "linken" Teil des Papierbogens) ist ja nicht mehr erhalten (bzw. noch in den Akten). Was bei Dir noch vorhanden ist, sind Bearbeitungsvermerke des Empfängers (zum Teil auch mit anderen Jahreszahlen) und ein evtl. Antwortentwurf. Dieser muss nicht unmitelbar nach Eingang des Briefs geschrieben worden sein.

    Ich tippe auf einen Versand des Briefs vor Einführung der Aufgabestempel. Mit Gewissheit ist das Verwendungsjahr Deines Briefs aber wohl nicht mehr zu ermitteln. Trotzdem ein schöner Beleg für den Stempel.

    Viele Grüße

  • Interessante Belege aus Magdeburg

    • Kranich
    • 17. Februar 2010 um 17:12

    Hallo Ulf,

    ich finde Deinen Brief sehr interessant. Die Signatur des Pakets hatte mich zunächst gewundert. Häufig ist die Signatur ja aus den Initialen des Empfängers (ggf. incl. Ort) gebildet, also hätte ich hier C.S. oder etwas ähnliches erwartet. Nachdem ich den Inhalt gelesen habe, vermute ich, dass C.Z.K.W. für "Colonisten zu Königsfelde und Wilhelmsdorff" steht. Dass das Paket Coll[ecten] Gelder enthielt, steht auch schon auf der Vorderseite.

    Ich hoffe, Du bist mir nicht böse, dass ich den Inhalt "übersetzt" habe. Da Deine Sammlung ja in einem atemberaubenden Tempo wächst, ergeben sich bestimmt noch viele andere Möglichkeiten für Dich, Briefinhalte zu entschlüsseln.
    Danke übrigens, dass Du uns an Deinen Neuerwerbungen teilhaben lässt. Ich lese jeden Deiner Beiträge gerne, auch wenn das nicht immer "zeitnah" geschieht und ich mich auch nur selten zu Wort melde.


    Hier also nun der Inhalt, so wie ich ihn entziffern konnte:

    Hochwürdige, Hochwohl Wohl und Hochedelgebohren
    besonders Hoch und Vielgeehrteste Herren!

    Da die zum Bau einer Kirche in den Pommerschen Colo-
    nisten Dörfern Königsfelde und Wilhelmsdorff
    allergnändigst verwilligte [=bewilligte] Collecte aus sämtlichen un-
    ter uns stehenden Kirchen besage [=gemäß] anliegender Designa-
    tion mit
    48 rthlr – gr 2 pf
    eingelaufen, so unterlassen wir nicht, solche nach Ab-
    zug [von] 4 rthlr 2 gr Kosten, mit
    43 thlr 22 gr 2 pf
    an Unsere Hoch und Vielgeehrteste Herren hierbey zu
    übermachen. Wir erbitten uns von deren Eingang ei-
    nige Benachrichtigung ad Acta, und verbleiben

    Magdeburg den 9ten Febr. 1775
    Königl. Preuß. zum Consistorio des Herzogthums Madgeburg
    verordnete Praesident und Rathe
    Alvensleben


    In Stettin wurde angebracht:
    a) Ganz oben der Präsentationsvermerk = Eingangsvermerk

    b) "Zwischen den Zeilen" des Inhalts:
    Respondeat mit Verfügung des Receptoris Secretarii
    Galitz Quietung [=Quittung] Stettin den 9 Martii 1775
    Communicet dieses Anschreiben des Königl. Magdeburgschen
    Consistorii der Königl. Regierung

    c) Unter dem Inhalt:
    das Packet mit 43_ 22_ 2_ habe (?) nebst
    cop[ia] vid[imata] von diesem Schreiben zum Belage
    erhalten. Stettin den 28 Febr. 1775
    Galitz

    Noch ein paar Übersetzungen für diejenigen, bei denen die Lateinstunden auch schon Jahrzehnte zurückliegen:
    respondeat = er antworte
    communicet = er teile mit
    copia vidimata = beglaubigte Abschrift


    Für den zeitgeschichtlichen Zusammenhang fand ich aufschlussreich: Otto Gebhard, Friderizanische Kolonien und Kolonisten in Pommern nach dem Stande des Jahres 1754. Danach hatten sich in den beiden genannten Dörfern 1749 je 20 Pfälzische Familien als Kolonisten angesiedelt, die lutherischen, reformierten oder katholischen Bekenntnisses waren. Bis zum Jahr 1775 scheint es nach dem Briefinhalt noch keine Kirche gegeben zu haben. Wieviel mag die Errichtung einer Kirche zu der Zeit gekostet haben, und welchen Anteil hatten die knapp 44 Taler?

    Viele Grüße

  • Beamtenstempel

    • Kranich
    • 31. Dezember 2009 um 11:28

    Hallo Ulf,

    klasse, dass Du dieses Thema aus der Versenkung geholt hast; ich hatte es im September verpasst.

    Zu Deinen beiden Briefen:

    Auf der Rückseite des ersten Briefs ist angegeben, warum er retour ging. Ich lese: „Adressat ist nach Dresden verreist. (Unterschrift) Landbrieftr[äger]“.

    Der zweite Brief (vorgesehen war ein Postvorschuss über 1 Taler) ist in der Tat nicht abgesandt worden, denn das war nicht mehr nötig gewesen. Unter dem ursprünglichen Inhalt steht nämlich: „Ein Thaler ist durch den Herrn Rechts-Anwalt Kobliqk hierselbst gezahlt. Cottbus, den 9. Juni 1863. Königl. Kreis-Gericht Salarien-Kasse (2 Unterschriften)“. Der Rechtsanwalt wird den Taler seinem Mandanten Baron Leo von Oetinger später in Rechnung gestellt haben.

    Viele Grüße

  • Auslagen und Postvorschuss

    • Kranich
    • 19. September 2009 um 23:59

    Hallo Ulf,

    ich finde es auch nicht immer einfach, das Porto/Franko von Fahrpostsendungen nachzuvollziehen. Für Deinen Brief möchte ich eine andere Interpretation vorschlagen. Das Verwendungsjahr 1857 halte ich für plausibel, denn der Aktenvermerk oben („ad nr. 9054/57“) sieht mir authentisch aus. Übrigens lese ich als Gewicht des Pakets 1 Pfund 16 Loth (nicht 11 Pfund 16 Loth); das macht aber im Folgenden keinen Unterschied.

    Dreh- und Angelpunkt meiner Interpretation ist der Vermerk „Acten“, der hinter „hierbei ein Packet“ in derselben hellblauen Tinte wie die der „30“ ergänzt wurde. Es gab nämlich in Preußen bis 1861 eine separate Schriften- und Aktentaxe. Für Akten wurde im Prinzip der Brieftarif zu Grunde gelegt, auch wenn sie – wie hier – als Paket verschickt wurden.

    Danach kommt zur Procura von 2 Sgr ein „Aktenporto“ von 6 Sgr (1. Enfernungsstufe bis 10 Meilen und 6. Gewichtsprogression mit Faktor 6, weil Gewicht über 16 Loth und das Paketporto nicht höher gewesen wäre). Zusammen mit den vorgeschossenen 22 Sgr ergeben sich die ausgewiesenen 30 Sgr.

    Um auf Deine Eingangsfrage zurückzukommen: eine Portofreiheit (der absendenden Behörde) spielt hier dann keine Rolle; vermutlich bestand eine solche nur für Briefpost, nicht aber für Aktensendungen.

    Danke, dass Du den interessanten Brief vorgestellt hast!

    Viele Grüße

  • Interessante Belege aus Magdeburg

    • Kranich
    • 17. September 2009 um 23:08

    Hallo Magdeburger,

    zu Deinem Beitrag vom 12.09.:

    Die Einführung der frühen preußischen Behördenstempel, zu denen der von Dir gezeigte Stempel gehört, geht zurück auf ein „Circulare an die Preußische Regierung und an alle Regierungen und Justiz-Collegia, wegen der Stempelung der postfrey gehenden Sachen“ vom 14. Juli 1767; das Circulare wiederum bezieht sich auf die „Königliche allergnädigste Verordnung die Porto-Freyheit der Brief und Paquete betreffend“ vom 10. Juni 1767. Abgedruckt wurden beide Verfügungen z.B. im Rundbrief des DASV Nr. 359 (1980), S. 73-74 im Rahmen einer Artikelserie von Hans Weitzel, die die bisher beste Veröffentlichung zum Thema darstellt (schau einfach 'mal in das Gesamtinhaltsverzeichnis und suche nach „Behördenstempel“). Das Verwendungsjahr 1750 für Magdeburg wurde auch bereits dort diskutiert (und verworfen).

    Beide Verordnungen wurden ursprünglich im „Novum Corpus Constitutionum Prussico-Brandenburgensium Praecipue Marchicarum“ veröffentlicht. In der verlinkten digitalen Version unten auf "Inhalt" klicken und zu den Nummern 38 bzw. 53 gehen. Es lohnt sich!

    Ich sammele und registriere die frühen Behördenstempel seit einigen Jahren. Vom Stempel der Magdeburgischen K.U.D.C. hatte ich bisher 6 Exemplare aus den Jahren 1769 bis 1774 registriert. Dank Deines Briefs kommt nun das Jahr 1777 hinzu.

    Es gibt übrigens auch einen Stempel „MAGDEBURGSCHE REGIRUNG“ (sic!).

    Viele Grüße

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