Hallo bayern klassisch,
Österreich hat an Preußen nur 12 Kr. C.M. vergütet. Bei den Transitkosten die dem Empfänger belastet wurden, handelt es sich um eine fiktive Gebühr. Es ist immer zu unterscheiden zwischen der tatsächlichen Vergütung an die transitgebende Postverwaltung und dem Betrag, der dem Empfänger angelastet wurde. Beide Beträge haben nur mittelbar etwas mit einander zu tun und wichen von einander oft erheblich ab. Dies wurde im Dekret vom 21.5.1819 festgelegt und galt bis in die vierziger Jahre. Heribert Kaufmann hat hierüber einen ausführlichen Artikel in der Postgeschichte Nr. 99 geschrieben.
Wie Bayern erfahren hat, wie viele Briefe im stillen Transit durch Bayern liefen, kann ich leider nicht sagen. Auf die Schnelle habe ich jedenfalls in den entsprechenden Verträgen nichts gefunden.
Bei den stückweise ausgelieferten Transitsendungen galt der einfache Satz bis 1 Loth und danach die ½ löthige Progression, bis 2 Loth also der 2fache Transitsatz. Ich gehe davon aus, dass dies auch bei den Paketen so praktiziert wurde.
Grüsse
liball