Die Verwendung Bayerischer Marken auf vorausfrankierten Antwortkarten (üblicherweise zusammenhängende Frage- / Antwortkarten = Ganzsachen) oder markenfrankierter Empfangsbestätigungen von Postanweisungen im Reichspostgebiet ist hinlänglich bekannt und wurde nicht beanstandet. Solange dies innerhalb der Gültigkeit der betreffenden Postwertzeichen erfolgte, wäre es im vorliegenden Fall durchaus eine Erklärungsmöglichkeit, lässt sich aber wie DKKW schon schreibt ohne aussagekräftige Belege nur anhand von losen Marken nicht entscheiden.
Gruß Klaus