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Auslandsbriefe > 20 g ex SBZ

  • oisch
  • 25. Dezember 2016 um 21:49
  • oisch
    aktives Mitglied
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    Männlich
    • 25. Dezember 2016 um 21:49
    • #1

    Frage:

    Waren im Portozeitraum 01.03. 1946 - 14.09.1947 Auslandsbriefe der Gewichtsstufe II (> 20 g) aus der SBZ zugelassen (Porto 120 Pf) ?
    Im Michel Briefekatalog finde ich nur die Gewichtsstufe I bis 20 g zu 75 Pf

    Gruß oisch

  • mx5schmidt
    Stamm Mitglied
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    25. September 1958 (67)
    • 26. Dezember 2016 um 07:40
    • #2

    Hallo oisch,

    ab 01.02.1947 waren Auslandsbriefe > 20 Gramm zugelassen.
    Porto 75 Pfennig für die ersten 20 Gramm plus 45 Pfennig für jede weiteren 20 Gramm.

    Liebe Grüße
    mx5schmidt

  • oisch
    aktives Mitglied
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    • 26. Dezember 2016 um 09:15
    • #3

    mx5schmidt

    Thank you very many !

    Hast Du dafür auch eine Literaturstelle / Quelle ?

    Liebe Grüße
    Oisch

  • mx5schmidt
    Stamm Mitglied
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    25. September 1958 (67)
    • 26. Dezember 2016 um 10:26
    • #4

    Hallo Oisch,

    MICHEL Deutschland-Spezial "Postgebühren ab 1945 SBZ und DDR".

    Liebe Grüße
    mx5schmidt

  • DKKW
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    9.323
    • 26. Dezember 2016 um 12:57
    • #5

    Hallo zusammen,

    bin mir da nicht so sicher. Die SBZ ist zwar nicht mein Sammelgebiet aber die Ausführungen im Michel Postgebühren-Handbuch aus dem Jahr 2001 sprechen eine andere Sprache:

    1.4.1946: Auslandsverkehr (außer Japan und Spanien), gewöhnliche Briefe bis 20g, Postkarten
    15.9.1947: Ausland: gewöhnliche Briefe und Geschäftspapiere bis 2 Kg (Österreich: 500g), Warenproben bis 500g,

    Im Tabellenteil sind in der Spalte 1.4.46 alle Gewichtsstufen ab 20g grau gefüllt.

    Ich weiss, der Michel hat auch nicht immer recht, meistens aber doch.

    Viele Grüße
    DKKW

  • oisch
    aktives Mitglied
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    • 27. Dezember 2016 um 09:47
    • #6

    Morsche,

    scheinbar garnicht so einfach.

    In der Folgeauflage des Michel-Postgebührenhandbuchs von 2004 finden sich die gleichen Angaben,
    ebenso im Michel Deutschland Spezial von 2005 (eine neuere Auflage habe ich nicht).

    SBZ ab 01.04.1946: Auslandsbriefe bis 20 g 75 Pf, höhere Gewichtsstufen sind grau unterlegt.

    Im Götz Bedarfsbriefkatalog von 1990 wird dagegen für die SBZ in Analogie zu den westlichen Besatzungszonen das gesamte Spektrum ab 01.04.1946 angegeben, also - 20 g 75 Pf und darüber + 45 Pf je weitere 20 g.

    Bleibt mir nur noch der Strobel: "Die Aufnahme des Postverkehrs in Deutschland nach der Besetzung 1945-1950" (4. Auflage 1994). Demzuzfolge handelt es sich bei den obigen Angaben samt und sonders um äußerst grobe Vereinfachungen und Verallgemeinerungen, da zwischenzeitlich immer wieder einzelne Länder den Postverkehr mit Deutschland ablehnten (z.B. Finnland, Jugoslawien). Immerhin taucht hier auch der bereits von mx5schmidt zitierte 01.02.1947 als Zulassungsdatum für schwere Briefe bis 500 g unter anderem mit einem Hinweis auf ein sojwet. Schreiben auf.

    Hintergrund meiner eingangs gestellten Frage ist ein Brief (21-40 g) vom 16.08.1947 aus der SBZ in die Schweiz zu 1,20 RM, der laut oben zitierten Michel-Postgebührenhandbuch nicht zulässig gewesen wäre.

    mfG

    oisch

  • zenne
    aktives Mitglied
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    447
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    Männlich
    • 27. Dezember 2016 um 10:44
    • #7

    Hallo,

    der in der DDR 1985 verausgabte "DDR Universalkatalog" hat folgende Angaben für Auslandsbriefe:

    ab 1.4.1946
    bis 20 g: 75 Pfg
    jede weiteren 20 g: x (keine Angabe)

    Beste Grüße

    zenne

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