Hallo Oisch,
ab 1908 endeten alle Portofreiheiten ( bis auf folgende Ausnahmen) in Bayern, die meist schon mit der allerhöchsten Verordnung vom 23.Juni 1829 festgelegt waren.
Die Portofreiheit für ankommende und abgehende Sendungen ab 1.1.1908 genossen nur noch genau die, die auch im Wechselverkehr mit dem Deutschen Reich diese innehatten:
die regierenden Fürsten, ihre Gemahlinnen und Witwen
die Reichsbehörden in reinen Reichsdienst- Angelegenheiten
die Militär-, die Reichs- und die unmittelbaren Staatsbehörden in reinen Militär- und Marineangelegenheiten
die kgl. Bayrischen Postbehörden und Postanstalten in Post- und Telgraphendienstangelegenheiten
ferner die laut Vertrag bis 1909 geltende Portofreiheit für Thurn und Taxis
Alles andere war ab 1908 portopflichtig. Alle Portofreiheiten wurden wohl vor 1908 durch den Staatshaushalt ausgeglichen, nicht nach Aversum.
Aber es gab Aversionalverträge.
Viele Sendungen der Eisenbahnbehörden waren Portofrei ( R.S. oder E.D.S.),aber nicht alle. So enstand der Aversionalvertrag Nr 1. Die nicht Portofreien dienstlichen Sendungen der kgl. bay. Eisenbahnen nach Württemberg und dem Reich an Behörden waren ab 11.07.1872 unfrankiert mit dem Hinweis Frei lt. Avers. Nr. 1; Kgl.B.Staatsbahnen zu versenden. Dieser Vertrag wurde ab 1904 auf Sendungen der Eisenbahnbehörden innerbayrisch an Private oder Behörden und auf dienstliche Sendungen nach Österreich-Ungarn ausgeweitet. Nach einer Übergangszeit sollte der Vermerk Frei duch Ablösung Nr. 1 lauten.
Dann noch folgende Ablösungen:
1883-1907 Sendungen der K. Hauptbank in Nürnberg : als Versicherungssache P.a. zu kennzeichnen
6.2.1890-1907: Sendungen der Forstbehörden an Gemeinden,Stiftungen und Körperschaften in Waldsachen
??-1907 Brief-und Paketsendungen des statistischen Bureaus in München
Gefunden in Postgebührenablösung Band 171 Schriftenreihe Postempelgilde