So war die Frage auch nicht gemeint. Das es sich hier um eine Stempelkarte handelt ist schon klar.
Jedoch ist die Frage ob der Bundespostbeamte Anweisungen hat bzgl der Entwertung von DDR Marken (auch bei Gefälligkeitsentwertungen) oder nicht. Bzw. was ist die geübte Praxis Anfang der 50er bzw. was die Norm.
Das mit den Antwortkarten kenne ich. Das ist durch den Ablauf natürlich so nachvollziehbar.
Daher würde ich meine Frage eher auf reine Gefälligkeitsentwertungen wie ob von mir gepostet begrenzen.
Gruss,
Coki