Hallo,
mochte mal einen Brief zeigen von TT nach Sachsen aus dem Jahr 1844.
Das zu diesem Zeitpunkt noch taxische Altenburg sendete einen Brief an das Gericht in Kohren. Eine sächsische Besonderheit besteht darin, das Briefe an Gerichte vorderseitig den Ortsstempel des Ortes tragen, welcher als Zustellbezirk für das Gericht zuständig war oder
wie hier Borna als übergeordnete Postanstalt.
Man kann es auch als Eingangsstempel bezeichnen.
mfg regiduer