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Bitte Dringende Hilfe BenÖtigt

  • marcus82
  • 14. April 2008 um 16:47
  • Kramix
    Stamm Mitglied
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    • 14. April 2008 um 18:54
    • #21

    Auf die Schnelle:

    Hat der Verkäufer die geschuldete Ware nicht oder falsch geliefert, so ist er bis zur Schwelle der Unmöglichkeit ( d.h. Unzumutbarkeit lt. § 275 Abs. 2 BGB) dazu verpflichtet, sich diese zu besorgen, um seine Leistungspflicht zu erfüllen. In verständlichen Worten: Er muss bis zu einer gewissen Kostengrenze am Markt Ersatz beschaffen ( Anmerkung: und das beinhaltet nicht den Mi Listenpreis, sondern vergleichbares Material ). Im Gegenzug erhält er natürlich den ursprünglichen Kaufpreis. Alle Mehrkosten gehen zu seinen Lasten.

    Kramix

    Schadenersatz könnte der Käufer nur beanspruchen oder einfordern, wenn ihm Schaden entstanden wäre oder würde. Ist in diesem Fall aber nicht, da sowohl seine Aufwendungen - sprich Kaufpreis - erstattet würden oder ihm optional gleichwertige Ware geliefert würde.
    Fazit: Da versucht jemand, mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen ( siehe mein Hinweis auf Abmahnpraktiken )

    Wie würde concordus mal wieder sagen: " Immer locker durch die Hose atmen "

    Geld kann Leben nicht kaufen ( Bob Marley )

    Einmal editiert, zuletzt von Kramix (14. April 2008 um 19:02)

  • marcus82
    neues Mitglied
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    39
    • 14. April 2008 um 19:34
    • #22

    @all

    nochmals vielen Dank an alle. Werde morgen mal meine Anwalt aufsuchen und die Möglichkeiten abklopfen.
    Über den weiteren Verlauf werde ich schreiben.

    Brauche jetzt erst mal ´nen Rotwein, prost

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
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    507
    • 14. April 2008 um 19:54
    • #23

    Hallo,

    zur Erfüllungspflicht habe ich viele Beiträge geschrieben, einfach einmal auf meiner Seite danach suchen. Hier ein letztes Beispiel zu dem Thema.

    Was zu der angeblichen Forderung von 4.000,- € zu prüfen wäre, was hat der Käufer genau geschrieben? Richtig ist, es muss erfüllt werden, was angeboten war. Das ist die Rechtslage, die ich im übrigen für Verbesserungsbedürftig halte. Der Gesetzgeber sieht das anders. Wen die Rechtslage stört, der sollte mit seinem Abgeordneten darüber sprechen. Sucht meine Beiträge als "erstlesen" im BDPH Forum zum Thema "Rübenroder". Der Fall zeigt, das selbst vor der Existenzvernichtung (es ging um 60.000,- Euro, der Verkäufer wurde verurteilt zu zahlen!) des Anbieters nicht halt gemacht wird. Insofern wären auch 4.000,- Euro sicher noch gut zu verkraften.

    Ich nehme einmal an, der Käufer wollte zum Ausdruck bringen, dass wenn nicht erfüllt wird, 4.000,- fällig werden könnten. Diese Aussage ist nicht übertrieben, sondern spiegelt den Tenor von einem halben Hundert Entscheidungen wieder.

    Was kann der Verkäufer zur Schadensbegrenzung wirklich tun? Ohne das konkrete Angebot gesehen zu haben und unterstellend, dass schlicht ein postfrischer Satz angeboten wurde, muss der Verkäufer einfach einen postfrischen Satz liefern. Vermutungen, man müsse nur den Kaufpreis nebst Porto und Prüfgebühren erstatten, sind Wunschvorstellungen der Verkäufer. Man kann auch in "Geschäftsbedingungen" die Erfüllungspflicht nicht aushebeln. Ich kann nur empfehlen, einen postfrischen Satz zu kaufen und den im Austausch gegen die nachgummierten Marken zu liefern. Wenn man schon einen Vergleich vorschlagen will, dann in Höhe des Preises eines postfrischen Satzes. Weshalb sollte sich der Käufer auf etwas anderes einlassen?

    Auch Käufer zu beschimpfen, die geltendes Recht in Anspruch nehmen und mit Abmahnanwälten zu vergleichen, dient nicht der Sache. Zu Abmahnanwälten kann ich auch noch etwas sagen. Ich halte es selbstverständlich für fragwürdig und verwerflich, wenn wegen eines formalen Fehlers oder geänderter Rechtsprechung hunderte oder tausende kostenbewehrte Abmahnungen verschickt werden. Jedoch halte ich es für dringend erforderlich, gewerbliche Verkäufer abzumahnen, die zum Beispiel schreiben, "unversicherte" Zusendung, würde auf Gefahr des privaten Käufers erfolgen. Mit solchen Sprüchen werden Käufer belogen. Wer sich dann mit 55 Cents Porto gegenüber einem seriösen Anbieter mit 3,50 Porto einen Werttbewerbsvorteil verschafft und den Gafahrübergang-Lügenspruch anbringt, ist mit jeder Anwaltgebühr gut bedient.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

  • Kramix
    Stamm Mitglied
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    • 14. April 2008 um 20:07
    • #24

    stampsx

    Zitat:
    Auch Käufer zu beschimpfen, die geltendes Recht in Anspruch nehmen und mit Abmahnanwälten zu vergleichen, dient nicht der Sache
    Bin ich im falschen Film oder leide ich an Verfolgungswahn oder Altersdemenz???
    Wo habe ich denn in meinem Beitrag Käufer beschimpft???

    Ich habe lediglich sachlich auf bekannte und in der Öffentlichkeit bereits publizierte Praktiken von bestimmten Käufergruppen hingewiesen, nicht mehr und nicht weniger, ohne Namensnennung oder persönliche Angriffe irgendeiner Person.
    Manchmal wird hier wirklich etwas hinein interpretiert, was überhaupt nicht vorhanden ist!!!
    Trotzdem einen schönen Abend an alle

    Kramix

    Geld kann Leben nicht kaufen ( Bob Marley )

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
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    • 14. April 2008 um 20:56
    • #25

    Hallo Kramix,

    du schreibst weiter oben in rot, der Michelwert wäre nicht die Schwelle. Das ist definitiv falsch. Gerichte neigen dazu, genau 100% Michel als Schadensersatzsumme bei Nichterfüllung festzusetzen. Meine Aussagen beziehen sich ausschließlich auf Kaufecht im Zusammenhang mit Briefmarken.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
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  • ubahuga
    aktives Mitglied
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    • 14. April 2008 um 21:49
    • #26

    marcus82

    Hat denn der Kontrahent wirklich die von Dir gelieferten Marken zur Prüfung geschickt, oder eventuell einen für solche Zwecke auf Lager gelegten Nachgummisatz?
    Ich denke, bei 4000 Euro kann man diese Frage aufwerfen, vor allem, wenn die Gegenseite gleich Militär an die Grenze stellt und zu einer einvernehmlichen Lösung gar nicht bereit ist.

    ubahuga 8)

  • Gagrakacka
    Gast
    • 14. April 2008 um 21:53
    • #27

    ubahuga:

    Warum sollte er einen nachgummierten Satz auf Lager haben? Anhand der Zähnung kannst Du ungebrauchte Marken sehr gut identifizieren. Und ich würde wetten, er hat für alles Zeugen.

    Das ist nicht der erste Fall, der mir in dieser Art begegnet. Alles Beschwichtigen und Runterreden ist nicht hilfreich. Es stehen 4000 Euro auf dem Spiel und die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der Threaderöffner zahlen darf, wenn er nicht liefern kann - ein Link auf das ursprüngliche Angebot wäre allerdings sehr hilfreich.

  • marcus82
    neues Mitglied
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    • 14. April 2008 um 21:57
    • #28

    Hallo noch mal,

    vielen, vielen danke an alle die Tipps gegeben haben.
    Der "Käufer" wirbt auf seiner Homepage als Fachanwalt für fremdsprachige Rechtssysteme und Internet-Recht...

    Schon komisch, dass so jemand in eine "Online-Falle" tappt (die nicht absichtlich aufgestellt wurde), nicht auf emails reagiert und solche Forderungen stellt...

    Gute Nacht...

  • marcus82
    neues Mitglied
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    • 14. April 2008 um 22:02
    • #29

    ubahuga

    ich habe Scanns der Marken angefordert aber noch nicht erhalten.

    @Gagrakacka

    der Verkauf ist leider genau 91 Tage her, daher leider keine Nachvollziebarkeit (auch für mich als Verkäufer), ich habe zum Glück alle Emails, Artikelbeschreibung etc. ausgedruckt.

    Schon ein Zufall, dass so eine Mail genau einen Tag nach Löschung erfolgt

    *noch eine Wein trink*

  • ubahuga
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    • 14. April 2008 um 22:03
    • #30

    @ Gagra, ich zitiere Dich:
    Warum sollte er einen nachgummierten Satz auf Lager haben?

    Hehehe, für 4000 Euro wird noch viel auf Lager gelegt, um es bei Gelegenheit hervor zu holen.
    Mir ist schon klar, dass auf Grund der Zähnung und anderen kleinen Details Deckungsgleichheit zu 100 Pro nach gewiesen werden kann. Aber 4000 Euro sind es wert, dass marcus82 sich diesen Aspekt auch zur Brust nimmt, sofern er nicht selber schon daran gedacht hat.

    ubahuga :D

  • philahansa
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    • 14. April 2008 um 22:06
    • #31

    marcus82
    In so einem Fall gibt Ebay die Daten heraus (Wenns vor Gericht gehen sollte)

    @gagrakacka
    Machen wirs kurz, der Prüfer der sich selbst demontierte war Dr. Orzel aus Basel

  • marcus82
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    • 14. April 2008 um 22:08
    • #32

    philahansa

    vielen danke für den Hinweis, hoffe nur momentan nicht, dass es soweit kommt

  • stampsx
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    • 14. April 2008 um 22:09
    • #33

    Der obige Beitrag von Philahanssa (wenn er noch nicht gelöscht wurde) streut nun zusätzlich zu den noch weiter oben aufgestellten absurden Behauptungen das Gerücht, Prüfer würden nach übermäßigem Alkoholgenuss behaupten, sie würden durch Handauflegen prüfen. Ich würde doch sehr bitten, hier Roß und Reiter zu nennen, um sich nicht dem Verdacht auszusetzen hier als Povokateur die Leser veralbern zu wollen.

    Einen Prüfer Dr. Orzel aus Basel gibt es nicht. Ich kenne aber einen Provokateur der diese Behauptung schon einmal im BDPH Forum zum Besten gab. Dort nannte er sich wohl Gallensteyn, Flecksteyn und ähnlich. Lasst euch nicht provozieren. Dr. Oeker prüft auch nicht und Dr. Bob aus der Muppetshow prüft auch nicht.

    Eine Nachgummierung ist meist schon auf Scans zu erkennen, egal ob Bildseite oder Rückseite. Mir ist keine einzige Fehlprüfung eines BPP Prüfers in Bezug auf den Gummi bekannt.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
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    4 Mal editiert, zuletzt von stampsx (14. April 2008 um 23:09)

  • dark rider
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    23. März 1946 (79)
    • 14. April 2008 um 22:14
    • #34

    als anwalt kann ich es kurz machen:
    es liegt eine erfüllungspflicht gem. bgb vor. geliefert werden muss das, was beschrieben wurde. erstlesen liegt mit seinen ausführungen nahe dran.
    vor gericht wird der richter zu 99% den michelwert i.h. von 4000,- eur zum maßstab des anspruches des klägers machen.
    musterurteile gibt es im übrigen zuhauf. allen neunmalschlauen möchtgern-gangstern zur abschreckung :D

    Suche ständig alte Poststempel aus Deutschland und der Türkei für meine Sammlung !

  • marcus82
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    • 14. April 2008 um 22:22
    • #35

    "allen neunmalschlauen möchtgern-gangstern zur abschreckung"

    man muss aber auch eine Chance auf eine faire Einigung haben. Ich habe über 150 Artikel mit 100% positiven Bewertungen verkauft (Weimar bis III. Reich postfr. fast. kpl., alles hat Nachprüfungen standgehalten). Aber der Verkauf eines einzigen Artikels kann einen fast ins Minus ziehen?????

  • stampsx
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    • 14. April 2008 um 22:28
    • #36

    Hallo dark rider,

    Vielen Dank für deine Bestätigung. Nur zur Erklärung für Leser die nicht beim BDPH mitlesen, hier heiße ich "stampsx".

    Urteile und Begründungen unterscheiden sich natürlich schon alleine wegen der doch immer vorhandenen Unterschiede im Einzelfall. Einfach Anwalt zu sein, befähigt andererseits auch nicht immer zur korrekten Mandantenberatung. Viele sind auch nicht auf Kaufrecht spezialisiert und kommen auf Ideen, die man eher am Stammtisch erwarten würde. Der Anwalt eines Verkäufer aus Hameln, auch der Anwalt ist dort ansäßig, hat mir gegenüber allen ernstes behauptet, der Gefahrübergang wäre für den gewerblichen Verkäufer, wenn der private Käufer "unversichert 1,- Euro Porto" wählt, in dem Moment, wo der Verkäufer den Brief in den Kasten wirft. Ähnliche andere Beispiele habe ich auch noch genügend. Im Internet stand ja das "Nothilfeblock" Urteil zur Verfügung. Das konnte man sich herunterladen. Dort stehen viele typische Eckpunkte drin. Dort ging es auch konkret um "POSTFRISCH". So war der Block angeboten, er war es aber nicht.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
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  • Manowar
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    • 14. April 2008 um 22:56
    • #37

    ich bin zwar nicht beteiligt, aber ich möchte als interessierter leser doch alle bitten hier weiter sachlich zu argumentieren!

    es ist schon sehr sehr interessant was man in solch einem fall wirklich machen muß und wozu man genau verpflichtet ist und wozu gerade nicht.
    daher sind gerade die wortmeldungen der anwälte und die beispielfälle sehr interessant.

    Ich bin immer auf der Suche nach Tauschpartnern. Schaut euch doch mal meine Fehl- und Dublettenlisten an, vielleicht ist ja was dabei!

    Bei BRD: 90% von dem, was nicht in der Fehlliste auftaucht, habe ich mehrfach. Falls Interesse, einfach melden!

  • stampsx
    erfahrenes Mitglied
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    • 14. April 2008 um 23:00
    • #38

    Hallo marcus82,

    durch falsche Behauptungen oder gut gemeinte Solidaritätsbekundungen, gar nicht zu Reden von eingestreuten Provokationen, die weder dir noch anderen Lesern nützen, sollst du nicht den Eindruck gewinnen, ich würde die bestehende Rechtslage für 100% richtig halten oder dir nicht helfen wollen. Im Gegenteil. Was hast du davon, wenn du glauben würdest die Wandlung oder Rückabwicklung könntest du verlangen und hinterher belehrt dich der Richter? Frag den Anwalt deiner Wahl, ob er auf Kaufrecht spezialisiert ist. Verkehrsrecht oder Scheidung sind eher verbreitet. Es gibt Unterlagen der Ebay-University (so heißt das glaube ich), dort stehen wichtige Hinweise für Verkäufer auch gut erklärt. Eventuell kann man die Unterlagen im Netz finden oder gebraucht kaufen.

    Um dir helfen zu können, wäre es wirklich hilfreich, wenn du die Artikelnummer nennen würdest, gerne per Email an mich. Gerne auch Scans der Marken als kontakt@stampsx.com. Hier wurde schon der Verdacht geäußert, die Marken könnten theoretisch auch vom Käufer vertauscht worden sein. Ich kann mir die Bilder und das Angebot gerne einmal ansehen. Der Bundesstellenleiter Fälschungsbekämpfung beim BDPH hat dir ja schon ähnliches empfohlen. Fast jeden Tag reiche ich Ebayartikel die als postfrisch beschrieben sind und offensichtlich falsch gummierte Marken enthalten, zur Löschung weiter. Auch wenn die Verkäufer das oft anders sehen, es dient auch zu deren Schutz.

    An @alle die hierzu kritisch geschrieben haben die frage, was wäre denn eine gerechte gesetzliche Regelung?

    Nehmen wir die Forderung auf, es müsse nur Kaufpreis, Porto und Prüfgebühr erstattet werden. Was wäre die Folge einer solchen Regelung? Verkäufer die durchaus wissen können, dass sie minderwertiges, verfälschtes Material anbieten, hätten nur das Risiko in seltenen Fällen überschaubare Kosten erstatten zu müssen andererseits den Gewinn, dass die meisten Käufer die Ware klaglos in die Sammlung stecken, weil sie diese selbst für echt halten.

    Jürgen Kraft, Apt. 17, 38612 El Medano, Spanien - Mitglied BDPH,
    AIJP (Association Internationale des Journalistes Philatéliques)
    kontakt@stampsx.com - Stempeldatenbank

  • Rabaul
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    622
    • 15. April 2008 um 06:08
    • #39

    Wenn die Sache publik wird, versuchen noch mehr Neunmalkluge aus solchen und ähnlichen Fällen Kapital zu schlagen.

    Die Postfrisch-Manie ist leider seit den 70er Jahren zur philatelic disease geworden.

    Mein Tipp: Alles was einen Verkaufswert von über 100 Euro hat, bei einem niedergelassenen Auktionshaus einliefern.

    Bei der Beschreibung muß man schon bei der Wahrheit bleiben, auch wenn der Preis der Erhaltung entsprechend angemessen ist.

    Auf die eBay-Plattform schauen zuviele Leute mit verschiedenen Rechtsempfinden. Jetzt kommst du wahrscheinlich ohne eigene anwaltschaftliche Hilfe nicht mehr aus der Sache raus. Denn nach Kauf und Lieferung eines neuen Satzes hat der vielleicht wieder etwas auszusetzen.

    Mehr als Kostenerstattung würde ich als Käufer nie verlangen!

    Mit freundlichen Sammlergrüßen,
    Rabaul

    http://www.the-papuan-villager.de

    2 Mal editiert, zuletzt von Rabaul (15. April 2008 um 06:11)

  • m.w.myname
    erfahrenes Mitglied
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    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    29. September 1943 (82)
    • 15. April 2008 um 07:28
    • #40

    Hallo kramix,
    Vorsicht ist geboten beim Urheberrecht. Das in diesem Forum weitver-
    breitete Zitat "immer locker durch die Hose atmen" wird meines Erach-
    tens mtcyrus zugeschrieben. Concordus hat nur köstlich darüber gelacht.
    Aber ich denke mal, mtcyrus sieht das wie immer ganz "locker"

    (leicht schmunzelnd)

    m.w.myname

    Besonderes Interesse ? Ja......alles Besondere von DR 1933-45
    Mitglied in der ArGe "Zensurpost" im BdPh
    Überblick: http://www.phila-wietz.de (mit Beispielsammlungen)

    Einmal editiert, zuletzt von m.w.myname (15. April 2008 um 07:54)

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