Hallo BaD,
es ist zu unterscheiden zwischen Einzahlungsschein und Auszahlungsschein.
Ersterer verblieb beim Einzahler und diente ihm als Quittung. Letzterer verblieb bei der Post als Beweis dafür, daß der entsprechende Betrag ausgezahlt worden war.
Während Einzahlungsscheine sehr häufig vorkommen, gilt das für Auszahlungsscheine keineswegs.
Beste Grüße
Altsax