Hallo Alle.
Ich habe zwei preussische Briefe die beide Stempeln haben. Ist die Stempeln ein Art Hilfsstempel?
Hallo Alle.
Ich habe zwei preussische Briefe die beide Stempeln haben. Ist die Stempeln ein Art Hilfsstempel?
Liebe Sammlerfreunde,
möchte folgenden Portobrief vorstellen:
Portobrief vom königlichen Landgericht Orb mit Aufgabestempel WIRTHEIM (Bayern) 4.10.1850.
Der Brief ins benachbarte Salmünster (Kurfürstentum Hessen - Thurn & Taxissches Postgebiet). Ankunftsstempel SALMÜNSTER 6.10.1850.
Das Kurfürstentum Hessen trat erst ab 1.10.1851 dem Deutsch-Österreichischen Post-Verein bei.
Interessant ist die Taxierung. Links oben 2 Auslage + 2 Porto. Dies müßten Kreuzer sein, denn oberhalb steht in rot 1 1/4; / 4 Kreuzer umgerechnet in Silbergroschen sind 1 1/4. In der Mitte unten steht noch " 2 Kreuzer Botenlohn erhalten".
Komme mit dieser Taxierung nicht klar.
Beste Grüße,
VorphilaBayern
Hallo VorphilaBayern,
wieder ein wunderbarer Brief von dir, hübsch und interessant.
Meine Interpretation dazu:
Ursprünglich als Dienstbrief des Landgerichts Orb als R. S. (Regierungs - Sache) mit der Expeditionsnummer 19 ohne Portoansatz aufgegeben.
Diese Eigenschaft wurde später durch Übermalung in P.S., also Partei - Sache geändert, wodurch der Brief portopflichtig wurde.
Taxis billigte so Bayern im Grenztarif 2 Kr. zu, die als "2 ausl(age)" angerechnet wurden. Dazu kamen ab der Grenze 2 weitere Kreuzer für Taxis, die 4 Kr. = 1 1/4 Silbergroschen ergaben. Damit war das Postporto abgehandelt und Bayern bekam von Taxis intern 2 Kr. vergütet.
Der Bote wollte auch leben und bekam für das Austragen zum Empfänger weitere 2 Kr., die er auf dem Brief quittierte.
Feines Stück, dass jede Sammlung zieren würde ... auch die meine! ![]()
Liebe Grüsse von bayern klassisch
Hallo bayern klassisch,
vielen Dank für die Beschreibung dieses interessanten Briefes.
In den grenznahen Bereich passen noch die folgenden zwei Belege:
Portobrief von Erfurt (Preußen) nach Hof vom 12.6.1830.
Nach dem Postvertrag "Bayern - Preußen vom 4.5.1816"
wurde in Artikel 10 dieses Vertrages folgendes festgelegt:
"Die Taxe zwischen Erfurt und Hof bleibt auf 2 gute Groschen
vom einfachen Brief festgesetzt."
Umgerechnet waren dies 9 Kreuzer, die beim Empfänger eingezogen
wurden.
Portobrief von Leipzig (Sachsen) nach Hof vom 30.11.1832.
Nach dem Postvertrag "Bayern - Sachsen vom 16.12.1810"
In § 4 dieses Vertrages wurde folgendes festgelegt:
"In dem Falle, daß diese Briefe unfrankiert abgehen, wird man sich wechselseitig das innere Porto bis Hof nach den regulierten Briefposttaxen vergüten. Es ist hierbei angenommen worden, daß das innere Kgl. sächs. Porto von Leipzig bis Hof mit 1 1/2 gute Groschen und
von Dresden bis Hof, mit zwei gute Groschen ...............einfachen Brief angesetzt werden solle.
1 1/2 gGr sind umgerechnet 6 Kreuzer.
Angeschrieben sind jedoch "2" (gGr) und "9" (Kreuzer), die beim Empfänger eingezogen wurden.
Entweder wurde zwischen 1810 und 1832 die Taxe von 1 1/2 gGr auf 2 gGr geändert,
oder der Brief war in der zweiten Gewichtsstufe.
Beste Grüße,
VorphilaBayern
Hallo VorphilaBayern,
schon wieder zwei außergewöhnliche Briefe von dir. Toll! ![]()
Der untere dürfte nicht in die 2. Gewichtsstufe gefallen sein. Ich hatte mal eine Menge Briefe dieser Korrespondenz, also Langheinrich, Confisserie in Hof, vorliegen, und kein einziger war schwer.
Es waren alles Rechnungen oder Bestellungen, und wenn der Brief einen Inhalt hat (die meisten von mir gesichteten hatten vollen Inhalt), dann wirst du feststellen können, dass er nicht über 1/2 Loth wiegt.
Demnach müsste eine Gebührenumstellung platz gegriffen haben, zumal ein Brief in der 2. Gewichtsstufe nicht nur um 25% progressierte.
Liebe Grüsse von bayern klassisch
Hallo bayern klassisch,
vielen Dank für Ihre Beschreibung.
Konnte noch einen Nahbereichsbeleg von Hof finden:
Frankobrief von Schleiz (Fürstentum Reuß jüngere Linie - im Thurn & Taxisschen Postgebiet) nach Hof (Kgr. Bayern) vom 16. März 1831.
Rückseitig steht der Frankobetrag von "1" Silbergroschen.
Beste Grüße,
VorphilaBayern
Hallo VorphilaBayern,
wie sagte ein Freund von mir immer etwas spöttisch: Den tät ich auch nehmen tun ...
Hier hätte er Recht gehabt.
Mit dem Material, das du allein hier an Nahbereichsbriefen gezeigt hast, könntest du jeden 1 - Rahmen - Wettbewerb gewinnen. Gold wäre dir allemal sicher.
Danke fürs zeigen und liebe Grüsse sagt bayern klassisch
Hallo bayern klassisch,
vielen Dank für Deine wohlwollenden Anmerkungen.
Kann noch einen Beleg nachlegen:
Frankobrief per Einschreiben von Bamberg (Kgr. Bayern) nach Coburg (Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha - Thurn & Taxissches Postgebiet) vom 26. Mai 1817. Der Absender bezahlte 4 Kreuzer bis zum Bestimmungsort. (Berechnet nach der Briefposttaxe vom 3.11.1810 - über 6 bis 12 Meilen = 4 Kreuzer). Dazu kam noch die Charge - Gebühr von 4 Kreuzer, die auf dem Postschein verrechnet wurde.
Gruß,
VorphilaBayern
Liebe Sammlerfreunde,
nochmals einen Nahbereichsbrief:
Portobrief aus Altenkundstadt (Kgr. Bayern) nach Coburg (Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha - Thurn & Taxissches Postgebiet) mit Aufgabestempel - K1 in Sonderform von Burgkundstadt vom 12.9.1841 (in Burgkundstadt befand sich seit dem 28.5.1828 eine Briefsammlung (spätere Bezeichnungen "Briefablage" und "Postablage), die ab 1.10.1843 in eine Postexpedition umgewandelt wurde. Rückseite Ankunftsstempel von Coburg vom 14.9.1841.
Der Empfänger bezahlte 3 Kreuzer zuzüglich 2 Kreuzer Bestellgeld, also 5 Kreuzer. (Berechnet nach der Bayerischen Briefposttaxe vom 3.11.1810 - bis 6 Meilen = 3 Kreuzer.
Beste Grüße,
VorphilaBayern
Hallo Bayern-Nils,
hab eben deine Frage zu den Preußenstempeln entdeckt und soweit ich sehe, hat noch keiner geantwortet.
Es handelt sich um sogenannte Beamtenstempel. Diese wurden von 1838 bis 1867 bei den preußischen Justitzbehörden verwendet. Sie geben den Namen des zuständigen Beamten an und sollten den Mißbrauch der Portofreiheit verhindern.
Deine Briefe sind also von MAIBAUER aus Bromberg und TYBUSCH aus Marienwerder aufgegeben worden.
Viele Grüße
solid611
Hallo VorphilaBayern,
ich halte eher 3 Kr. für Bayern bis zur Grenze und 2 Kr. für Taxis in den 1. Rayon für richtig.
Nicht immer kam bei Taxis ein Bestellgeld, sei es von einem, sei es von 2 Kr. hinzu.
Trotzdem ein sehr schöner Brief mit seltenem Stempel in sehr guter Verfassung.
Liebe Grüsse von bayern klassisch
Hallo Solid611
Besten Dank für dein Antwort. Toll.
Viele Grüsse
Bayern-Nils
Hallo bayern klassisch,
Du hast recht.
Habe meine Belege nach Coburg durchgesehen und konnte bei zwei Briefen folgendes feststellen:
Portobrief von Kissingen (Kgr. Bayern) nach Ahorn bei Coburg (Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha) vom 21.6.1844. Porto 4 Kr. (über 6 bis 12 Meilen bis 1/2 Loth) zuzüglich 2 Kreuzer ( Sachsen-Coburg-Gotha von 1841 = bis 3 Meilen 1/2 Silbergroschen - Landesteil Gotha, bzw. 2 Kreuzer - Landesteil Coburg).
Entscheidend ist jedoch folgender Brief:
Portobrief von Hofheim (Kgr. Bayern) nach Ahorn Post Coburg (Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha) vom 18.5.1850. Porto 3 Kr. (bis 6 Meilen bis 1/2 Loth) zuzüglich 2 Kreuzer ( Sachsen-Coburg-Gotha von
1841 = bis 3 Meilen 1/2 Silbergroschen - Landesteil Gotha, bzw. 2 Kreuzer - Landesteil Coburg).
Dazu noch 1 Kreuzer Bestellgeld (roter Strich über "m" bei "Ahorn".
Liebe Grüße,
VorphilaBayern
Hallo VorphilaBayern.
Ich habe eine Frage. Warum sind die beiden nicht mit Bestellgeld belegt?
Viele Grüsse
Bayern-Nils
Hallo Bayern-Nils,
vielen Dank für Ihre Mitteilung.
Ich kann nach Durchsicht der vorhandenen Literatur leider nichts dazu sagen. Ich denke, daß es in Coburg bis etwa 1850 keine Orts - oder Landbestellung durch Briefträger gab und somit kein Orts - oder Landbestellgeld anfiel. Erst ab 1850 ?
Ein Heimatsammler von Coburg und Umgebung dürfte mit Sicherheit mehr wissen.
Beste Grüße,
VorphilaBayern
Hallo VorphilaBayer
Besten dank für dein Antwort.
Viele Grüsse
Bayern-Nils
Hallo,
ich denke, es verhielt sich in Coburg wie anderswo - wenn niemand eine andere Regelung wünschte, dann brachte der Bote das Poststück für einen geringen Betrag vor die Haustür.
Wünsche man, der Gründe gibt es viele, keine Normalzustellung, dann konnte man auch über ein "Gefach", also ein Postfach, seine Poststücke auf dem Postamt lagern lassen, bzw. einen eigenen Boten beauftragen, die Stücke abzuholen. Diese Briefe hätten dann keinen Bestellgeldkreuzer.
Gerade Empfänger, die Behörden waren, verfügten über einen oder mehrere eigene Dienstboten, so dass sie die Post nicht zur Zustellung benötigten.
Liebe Grüsse von bayern klassisch
Hallo Bayern Klassisch
Falls was du jetzt schreibst richtig ist (ist es wahrscheinlich auch), ist es was ich nicht verstehen kann. Ich dachte dass wenn es Ahorn Post Coburg steht, wird der Brief im "Postfach" liegend. Aber gerade der Brief ist mit Bestellgeld belegt. Oder ist es etwas anderes was an der "Postfach" hinweist?
Viele Grüsse
Bayern-Nils
Hallo Nils,
man kann einem Brief nicht ansehen, ob der Empfänger ein Postfach hatte, oder nicht.
In Bayern war es so, dass ein Postfach im Jahr 5 Gulden kostete.
Wollte man Gebührenaufschub, also nicht immer bei unfrankierten Sendungen das Porto bezahlen, dann kostete es 10 Gulden.
Nur 2 Leute wussten, ob jemand ein Postfach hatte: Der Postbedienstete und der Empfänger.
Auch Briefe in Nebenorte konnten zugestellt werden, wenn die Post diese Orte anlief. Lief die Post diese Orte nicht an, konnte man die Post natürlich auch per Postfach dort liegen lassen.
Nicht verwechseln darfst du ein Postfach mit Poste restante - das ist etwas ganz anderes. Hierüber habe ich mal einen Artikel hier geschrieben - einfach mal die Suchfunktion benutzen.
Liebe Grüsse von bayern klassisch
Hallo Bayern Klassisch
So Ahorn Post Coburg ist ein andere Schreibweise für Ahorn bei Coburg. Danke BK für deine Geduld.
Viele Grüsse
Bayern-Nils