Weil ich so nett gebeten wurde, und ich postgeschichtlich motivierte Bitten kaum abschlagen kann, soll ich etwas über die Postverhältnisse Badens zu Bayern schreiben, aufgeteilt in die Vormarkenzeit (VMZ) und die Markenzeit, wobei sich der Eintritt Badens zum 1.5.1851 in den Deusch - Österreichischen Postverein (DÖPV) terminlich als Trennung anbietet.
Ich möchte daher mit dem Vertrag vom 1.3.1811 beginnen und diesen, sowie die ihm zugrunde liegenden Belege näher vorstellen.
Briefe aus dem Erstmonat eines Vertrages sind immer gesucht, beweisen sie doch, ob das, was auf ministerieller Ebene vertraglich fixiert worden war, auch unten beim Fußvolk angekommen war und umgesetzt werden konnte.
Der 1. Brief aus Karlsruhe vom 10.3.1811 war an den Baron von Gemmingen in Ansbach gerichtet. Der § 14A stellte fest, dass die Portofreiheiten nach den Gegebenheiten des großherzoglichen Erblandpostmeisters Thurn und Taxis anerkannt wurden, so dass die Herrscherhäuser mit ihren Ministern und Oberbeamten portofrei ihre Poststücke überlassen bekamen.
Sie genossen also die aktive (Briefe kosteten nichts abzusenden) und passive (Briefe kosteten nichts bei der Zustellung) Portofreiheit.
So fiel hier weder in Baden, noch in Bayern irgendein Porto an, denn der Absender war das Ministerium selbst und der Empfänger der Rechtsberater seiner Majestät. Ein absolut elitärer Brief also (wie er in meine Sammlung kommen konnte, ist mir immer noch schleierhaft ...).
Nicht jedem war dieses Privileg zugestanden worden, denn grundsätzlich konnte man nach dem § 6 entweder ganz unfrankiert (= porto), oder bis zur badischen Grenze bezahlt (= teilfrankiert) versenden.
Der 2. Scan zeigt das Schreiben einer bayer. Behörde aus Neustadt an der Aisch vom 26.2.1812, welches als solches ohne den Inhalt nicht erkennbar wäre. Weil es eine Erbschaftssache eines badischen Bürgers betraf, frankierte man den Brief (siegelseitig 12 Kr.) bis zur badischen Grenze. Der unten links vom Absender gesetzte "frco" - (franco) Vermerk war daher nicht ganz richtig, denn die badische Gebühr konnte der Absender weder kennen noch entrichten.
So war es korrekt, dass an der badischen Grenze die dortige Post neben "frco" noch in Rötel "Grz", also Grenze, vermerkte und bis zum Empfänger in Neckargemünd 10 Kr. Porto forderte.
Der Bote, welcher ihn darauf zustellte, notierte hinten "11 x", also 11 Kreuzer, weil auch er leben wollte.
Gesamtkosten daher: 12 Kr. für Bayern, 10 Kr. für Baden und 1 Kr. für den badischen Boten = 23 Kr..
Fortsetzung folgt