Weil ich bei einem anderen Thread darauf angesprochen wurde, möchte ich mal diesen Sonderdienst der bayer. Post etwas näher erklären, auch wenn die meisten Sammler der bayer. Kreuzerzeit wenige oder gar keine Expreßbriefe ihr eigen nennen können. Wenn aber nur einer durch diese Beiträge herausfindet, dass er einen Expreßbrief (EB) in seiner Sammlung hat, ohne es gewusst zu haben, dann hat sich die Sache schon gelohnt.
Mit dem 1.5.1847 wurden die zuvor ganz verschieden angewandten lokalen Vorschriften erstmals zusammengefasst und für alle verbindlich festgelegt.
Man konnte frankiert oder unfrankiert versenden, die Chargégebühr betrug 4 Kr., war aber nicht vorgeschrieben, und der vorgeschriebene Rückschein 12 Kr.. Der Bote erhielt 18 Kr.. Diese 30 Kr. waren dem Rückschein bar beizufügen. EB dieser Periode sind denkbar selten, aber auch unspektakulär. Ich besitze leider keinen.
Nach dem Regulativ vom 1.7.1849, gültig bis zum 30.6.1858, hatte der Absender einer per Expreß zu bestellenden Sendung dies auf der Vorderseite des Briefes durch geeignete Bemerkung zu verdeutlichen. Als Vermerke kommen vor: Per Express, sofort zu bestellen, durch eigenen Boten usw..
Eine später erst erfolgte festgeschriebene Form gab es nicht, wohl, weil es auch EB kaum einmal gab. EB konnten frankiert und unfrankiert versandt werden. Die Einschreibung war nicht notwendig, wurde jedoch oft gewünscht. War ein Brief aber eingeschrieben, so musste er auch frankiert werden.
An Kosten, und jetzt ersehen wir, warum dieser Dienst kaum genutzt wurde, kamen auf den Absender vom 1.7.1850 - 30.6.1858 zu:
Das Franko innerhalb Bayerns von 3, 6 oder 12 Kr., je nachdem, wohin er gerichtet war, und ob er einfach bis 1 Loth inklusive, oder doppelt bis 4 Loth wog. Portobriefe (bisher unbekannt) entsprechend teurer (Portozuschlag).
Einschreibung/Chargé/Rekommandation: 6 Kr.
Bestellgebühr: 18 Kr. für den Boten (Expressen auch genannt), 6 Kr. für die Beschaffung des Boten und 6 Kr. für den Rückschein (Retourrecepisse).
Diese 18 Kr. reichten aber nur bei der Zustellung vor Ort, wohnte der Empfänger weiter weg, musste die "ortsübliche Bothengebühr" entrichtet werden. Problem: Der Absender wusste üblicherweise gar nicht, wie hoch diese war. In diesen Fällen wurde ein Depostitum von der Aufgabepost vom Absender eingezogen, wofür man ihm eine Quittung ausstellte. Nachdem der EB zugestellt worden war, musste der Expresse auf dem Rückschein die ihm zustehende Gebühr vermerkten. Bei der Ankunft der Retourrecepisse zog die Aufgabepost den Betrag von dem Depositum ab, und übergab den Rückschein mit dem Restgeld an den Absender.
Jetzt zur Praxis: Wie viele Briefe der Erstausgabe von 1849 per Express existieren, weiß ich nicht. Den einzig mir bekannten mit einer 4I konnte ich aber erwerben. Es ist ein Brief aus Neuburg an der Donau vom 10.10.1850 nach Brunn bei Nittenau. Der Absender zahlte 6 Kr. Franko für Briefe über 12 Meilen, 6 Kr. für den Rückschein (verblieben deim Neuburger Expeditor),
6 Kr. für die Beschaffung des Boten in Nittenau (verblieben dem dortigen Expeditor) und ein unbekannter Betrag, mindestens aber 18 Kr. für den Boten von Nittenau nach Brunn, die nicht ausgewiesen sind, sondern damals auf dem Rückschein notiert wurden. Gesamtkosten: 36 Kr. minimal, vermutlich aber deutlich mehr!
Als Besonderheit stellte Frau Brettl noch fest, dass die Marke in Neuburg nur schwach mit dem gM 226 entwertet worden war. Nittenau stempelte daher mit dem gM 240 deutlich nach. Der Vermerk auf der Rückseite war massgeblich und sagte folgendes:
"Die kgl. Postexpedition Nittenau wird ersucht diesen Brief sogleich an Herrn Addressaten zu senden". Damit diese Weisung nicht unterging, notierte man vorne "verte", als Rückseite, und unterstrich dies mit Rötelstift.
Fortsetzung folgt