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Expreß - ein bayerischer Sonderdienst

  • bayern klassisch
  • 13. März 2008 um 18:29
  • bayern klassisch
    Gast
    • 12. Februar 2010 um 15:07
    • #21

    Liebe Sammlerfreunde,

    am 27.1.1853 schrieb das Landgericht Wassertrüdingen an die Präfektur im franz. Strasbourg eine Criminal Sache. Frankieren wollte man nicht, einen Dienstbrief konnte man auch nicht hinzaubern, also ließ man ihn ohne klare Kennzeichung abgehen.
    Nur eine Kennzeichnung war deutlich: Weil der Brief eilig war, notierte man das bei Dienst - Expressbriefen damals übliche "Citissime", also "Schnellstens", welches zur Verdeutlichung von der Aufgabepost mit Ausrufezeichen unterstrichen wurde.

    Über den Paketschluß Nördlingen (28.1.) transitierte er geschlossen durch Württemberg und Baden, ehe er am 29.1. in Strasbourg eintraf.

    Der siegelseitige Ankunftsstempel vom 29.1. zeigt die kurze Zeit des Postlaufs.
    Ob er tatsächlich per Express in Strasbourg ausgetragen wurde, halte ich für möglich, aber nicht wahrscheinlich.

    Der Brief wurde mit 9g (oben links) gewogen und als Brief der 2. Gewichtsstufe erkannt. Daher kostete er den Empfänger 2 mal 5 Decimes = 10 Decimes oder einen Franken. Auch nicht eben wenig ...

    Vielleicht kann uns ein Frankreich - Kenner sagen, ob es diesen Postsonderdienst dort gegeben hat und wenn ja, welche Kosten dabei anfielen.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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    Einmal editiert, zuletzt von bayern klassisch (12. Februar 2010 um 15:15)

  • kreuzer
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    • 3. Juni 2010 um 12:36
    • #22

    Hallo zusammen!

    Dank @bayern klassisch (dem ich hier nochmals ganz herzlich danken möchte!) konnte ich eine Lücke in meiner Sammlung schließen.
    Auch ich habe nun einen der seltenen bayerischen Expressbriefe der Kreuzerzeit - und noch dazu einen wunderschönen.
    Das gute Stück will ich Euch natürlich nicht vorenthalten und mich gleich mal an der nicht ganz einfachen Beschreibung versuchen (in der Hoffnung, dass die Experten dann korrigierend eingreifen).

    Es handelt sich um einen Dienstbrief (RS) vom königlichen Bezirksamt in Mellrichstadt an den Bürgermeister von Filke vom 23.3.1863. Aufgabestempel ist ein Halbkreis von Mellrichstadt vom 23.3.. Siegelseitig findet sich als Transitstempel ein Halbkreis von Fladungen ebenfalls vom 23.3. Das ganze spielte sich also im Grenzgebiet zum heutigen Thüringen ab([URL=http://maps.google.de/maps?f=d&source=s_d&saddr=Mellrichstadt&daddr=Fladungen+to:Filke&geocode=FRNzAQMdcDCdACkv98F2JwmjRzFgDmLwKLcdBA%3BFWzgAgMdk9OaAClv3kwnoBOjRzGwDWLwKLcdBA%3BFQrbAgMdkfGbAClzbZSmgw2jRzEwwRRgK7cdCg&gl=de&hl=de&mra=ls&sll=50.08975,9.549179&sspn=0.2119,0.614548&ie=UTF8&ll=50.49159,10.256424&spn=0.210118,0.614548&z=11]Karte[/URL]).
    Vorne findet sich der Hinweis "sehr dringend" der vom Postbeamten dreifach in rot und blau unterstrichen wurde. Ab 1.7.1858 mussten Expressbriefe eigentlich mit dem Vermerk "per Expressen zu bestellen" gekennzeichnet werden. Wie ich diesem Thread entnommen habe, war es bei Behörden jedoch üblich und möglich, dass Expressbriefe mit dem Vermerk "dringend" gekennzeichnet wurden.

    Nun zum schwierigeren Bereich der Kosten: Der Versand als Regierungssache kostete die Behörde grundsätzlich nichts.
    Nicht sicher bin ich mir, ob der Brief auch eingeschrieben war (wie bei "normalen" Briefen Vorschrift) und was dann mit der Gebühr war.
    Weiterhin dürfte eine Expressgebühr von 9 Kreuzern für die Tagzustellung angefallen sein. Laut Sem wurde der Botenlohn ab 1.10.1862 den Briefen nicht mehr in bar beigelegt, sondern als Weiterfranko auf der Karte vermerkt. Da es sich um eine Landzustellung gehandelt hat, müssten noch 9 Kreuzer für die Beschaffung eines Boten und eine Ganggebühr angefallen sein. Vermute mal, dass diese Gebühren die absendende Behörde gezahlt hat. Der Botenlohn ging an den Boten, wohin der Rest des Geldes?
    Soweit meine Vermutungen bezüglich des Briefes und nun darf fleißig gefachsimpelt werden.

    Viele Grüße

    kreuzer

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  • Erdinger
    aktives Mitglied
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    • 4. Juni 2010 um 13:55
    • #23

    Da hänge ich mich doch gleich einmal an und zeige den folgenden Beleg, der 1870 von München nach Regensburg lief ... optisch kein solcher Genuss, aber für den Anfang besser als nichts.

    Viele Grüße vom
    Erdinger

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      • 388
  • bayern klassisch
    Gast
    • 4. Juni 2010 um 15:12
    • #24

    Hallo kreuzer,

    dein Brief lief als portofreier Dienstbrief von der Postexpedition (PE) Mellrichstadt zur PE Fladungen, ein kurzer Ritt.

    Die Gebühr für die Bestellung eines Expressen gab es nicht mehr, so dass der Fladunger Expeditor an dem Brief nichts verdiente. Weil es ein Expreßbrief war, durfte er ihn auch seinem Landbriefträger, der Filke vermutlich angelaufen hat, nicht mitgeben, weil dieser erst im Rahmen seiner Tour dorthin gekommen, nicht aber eigens für diesen Brief losgelaufen wäre.

    Es musste also in Fladungen einer, der gesund, sicher und zuverlässig war, gefunden werden, der die ca. 7 km eigens für deinen Brief zügig zurücklegen konnte. Wir wissen nicht, wer es war, aber einer muss sich gefunden haben.

    Und nun kommt der Unterschied zu dem feinen Brief des lieben Erdinger, der auch ein Dienstexpreßbrief war: Erdingers Brief kostete gar nichts, weil er am Ort einer PE zugestellt wurde. Dieser Job war sicher zu stellen durch den dortigen Poststellenvorsteher.

    Bei dem Brief nach Filke floss Geld und zwar sicher nicht so wenig. Auf dem Brief sind keine Kosten zu erkennen und heute weiß niemand mehr, wieviel diese 14 km den Empfänger kosteten; es galt, die "ortsübliche Ganggebühr" zu zahlen und diese schätze ich mal auf mindestens 30 Kr..

    Es versteht sich von selbst, dass die allermeisten Expreßbriefe in die großen Orte gerichtet waren. Nach Seitenorten, wie hier, sind nicht viele bekannt. Wer einen hat, gibt ihn nicht her.

    Ein Traumbrief, um den dich jeder nur beneiden kann. :P:)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • kreuzer
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    • 4. Juni 2010 um 18:02
    • #25

    Hallo zusammen!

    @bayern klassisch: Danke für die Hilfe bei der Beschreibung. Express ist dann doch etwas komplizierter als "normale" Briefe, da ist noch etwas vertiefendes Studium notwendig, damit ich eine halbwegs passende Beschreibung selbst hinkriege.
    30 kr Ganggebühr sind schon eine ganze Menge. Kein Wunder, dass Expressbriefe nicht sehr häufig sind.

    Es ist in der Tat ein Traumbrief, schon jetzt zu einem meiner Lieblingsstücke avanciert, aber das ist ja kein Wunder, wenn man bedenkt, wem ich den Brief zu verdanken habe ;)

    Erdinger: auch ein schöner Brief und nicht zu verachten. Muss man auch erst mal zeigen können.

    Viele Grüße

    Kreuzer

  • mikrokern
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    • 20. Juni 2010 um 19:35
    • #26

    Hallo,

    hat den jemand von euch geschossen?
    Warum ist vorderseitig gar kein Vermerk über die vom Empfänger zu erhebenden Gebühren der Expresszustellung zu sehen?

    Gruss

    µkern

  • bayern klassisch
    Gast
    • 20. Juni 2010 um 20:21
    • #27

    Hallo mikrokern,

    ja, der blieb im Forum - er wird auch bald gezeigt, sobald ihn der liebe Luitpold vorliegen hat, das ist alles schon geklärt.

    Eine Botengebühr war zu notieren unüblich, daher fehlt sie hier zu Recht. Aber das kommt alles noch, wenn der Brief beschrieben werden wird. :)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
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    • 24. Juni 2010 um 18:00
    • #28
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Die Gebühr für die Bestellung eines Expressen gab es nicht mehr, so dass der Fladunger Expeditor an dem Brief nichts verdiente. Weil es ein Expreßbrief war, durfte er ihn auch seinem Landbriefträger, der Filke vermutlich angelaufen hat, nicht mitgeben, weil dieser erst im Rahmen seiner Tour dorthin gekommen, nicht aber eigens für diesen Brief losgelaufen wäre.Liebe Grüsse von bayern klassisch


    Aus einer "Zweitquelle" folgende Passage entnommen:

    Bestellung dienstlicher Schreiben:

    Alle dienstlichen Schreiben kgl. Stllen, Civil- und Militär-Behörden, welche auf der Adresse mit der Bezeichnung "dringend, citissime &c." versehen sind, müssen bei der Aufgabe recommandirt und am Bestimmungsorte ohne Ausnahme unverzüglich bei Tag und bei Nacht an ihre Adresse bestellt werden". (mit Hinweis auf die VO 1848 - Nr. 67).

    Nachdem solche Briefe keine "Chargè"-Stempel aufweisen, sind sie dann wie R-Briefe behandelt worden (Eintrag in Briefkarte usw?)

    Zum Botenlohn: dieser durfte nur gegen Abquittierung auf der Postsendung ausgezahlt und weiterberechnet werden (Zweitquelle).
    Da auf dem "Fike-Brief" so ein Vermerk fehlt, ist dann der Botenlohn privat bezahlt worden?. Könnte es sich nicht doch um eine "kostenlose" Zustellung "auf höchste Anordnung der Generaldirektion in München" des Landbriefträgers handeln (Dienst ist Dienst sozusagen)?

    Im übrigen ist Fike damals ein sehr kleiner Ort:
    Filke, (Ober- und Unter-) bei Weimarschmieden und
    Willmars, , R. G. u. Filialdorf mit Kirche,

    ! 3 1/2 St. v. A. S., gehörte früher zum L. G. Fla- l "
    dungen, mit 23 Wohnh., 28 Fam., 104 S., Prot.,
    zum P. G. Roßrieth gehörig. Die Polizeiverw. ist seit
    dem Jahre 1822 provisorisch dem k. L. G. übertragen. Mal zur Pf. Willmars, 1 prot. Schule. 1 Nebenzollstation; ,

    - einverleibt Obe filke, Fd, mit Kirche. 3 St. v. Ä. S., gehörte früher zum L. G. Fladungen, mit 15 Wohnh., 16 Fam., 64 S., Prot., zum P. G. Roßrieth gehörig. Die Polizeiverwaltung ist seit dem Iah« 1822 provisorisch dem k. L. G. übertragen. Filial zur Pf. Willmars, zur Schule zu Oberfilken.
    Quelle: Google books - Text von 1830

    Luitpold

    2 Mal editiert, zuletzt von Luitpold (24. Juni 2010 um 18:05)

  • Bayern-Nils
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    • 24. Juni 2010 um 18:35
    • #29

    Hallo Luitpold

    Hmmmm, hier verstehe ich gar nichts.
    Kannst du mal erklären wohin du willst?

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • Luitpold
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    • 25. Juni 2010 um 11:43
    • #30
    Zitat

    Original von kreuzer
    Es handelt sich um einen Dienstbrief (RS) vom königlichen Bezirksamt in Mellrichstadt an den Bürgermeister von Filke vom 23.3.1863. Aufgabestempel ist ein Halbkreis von Mellrichstadt vom 23.3.. Siegelseitig findet sich als Transitstempel ein Halbkreis von Fladungen ebenfalls vom 23.3. Das ganze spielte sich also im Grenzgebiet zum heutigen Thüringen ....kreuzer


    Hallo Nils,

    ich beziehe mich in meinem Beitrag auf den Dienstbrief von kreuzer.

    Es geht darum, ob der Brief sofort bestellt werden mussste und zwar vom Landbriefträger.

    Aus dem Jahr 1848 gibt es die Weisung der "General-Verwaltung der kgl. Posten und Eisenbahnen" (Auszug daraus:)

    "...alle dienstlichen Erlasse und Schreiben kgl. Stellen ... welche auf der Adresse mit der Bezeichnung "dringend, sehr dringend, citissime" ec. oder einer anderen die besondere Wichtigkeit der Sendung bezeichnenden Bemerkung versehen sind ...
    bei ihrer Ankunft am Bestimmungsorte unverzüglich, sonach auch außer den Bestellzeiten bei Tag und Nacht, an die Adresse zu bestellen...".

    Frage:
    Geht daraus hervor, dass Dienstschreiben mit den genannten Express-Vermerken versehen in den Landzustellbezirk vom Landbriefträger zu jeder Zeit extra zuzustellen waren?

    Hinweis: Auch wenn die Verordnung von 1848 ist und der Brief aus 1863.
    Manche Verordnungen wurden oftmals nicht geändert bzw. aufgehoben.
    Zumindest bis 1867 fand ich bisher keine weitere Verordnung zum Thema "Express-Zustellung von Dienstbriefen"

    Anmerkung:
    In der Verordnung für die Landpostzustellung aus dem Jahre 1860 geht hervor, dass es für den Dienst der Postboten extra Instruktionen und Vollzugsanweisungen gegeben hat. Diese wurden von den vorgesetzten Bezirksämtern an die Postexpeditionen verschickt.

    Leider ist ein solcher "Abdruck der Verordnung" mir nicht bekannt. :oneien:

    Wie so oft, sind die Informationen zum Dienst der Postboten, des Postpersonals nicht mehr vorhanden.

    Lieber Nils, wenn das wieder unverständlich ist: ich hoffe auf eine Antwort von bayern klassisch, auch zur Frage:

    Wurden die Dienst-Express-Briefe wie Chargé-Briefe behandelt?
    Warum erhielten sie jedoch keine Chargé-Stempelung?

    Herzlichen Dank für Deine Nachfrage und Interesse an diesem Thema.

    Luitpold

    2 Mal editiert, zuletzt von Luitpold (25. Juni 2010 um 11:46)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 25. Juni 2010 um 12:01
    • #31

    Lieber Luitpold,

    mir war auch nicht ganz klar, auf was du zuerst hinaus wolltest. :ups:

    Zitat

    Wurden die Dienst-Express-Briefe wie Chargé-Briefe behandelt? Warum erhielten sie jedoch keine Chargé-Stempelung?

    Ein Expreßbrief wurde immer wie ein Einschreiben behandelt, ob man nun einen Schein dafür bekam, oder nicht. In dem Postbuch, das die Absendebehörde zu führen hatte, waren sie mit roter Tinte gekennzeichnet und auch mit roter Tinte in der Briefkarte zu notieren.

    Sie wurden auch separat verpackt, damit man gleich sah, dass es Expreßbriefe gab, wenn man das Felleisen öffnete.

    Zum 2. Teil der Frage: Briefe der hohen und höchsten Herrschaften und Majestäten wurden immer als Expreß- und Chargébrief behandelt, bekamen sogar einen eigenen Briefbeutel mit den Initialen des Herrschers, damit sie nicht mit Briefen gewöhnlicher Menschen in Berührung kommen mussten.

    Auch diese Briefe bekamen keine Chargénummer, auch keinen Expreßvermerk oder ähnliches - es war einfach nicht notwendig. Jeder Postler im Königreich wußte, was die Uhr geschlagen hatte, wenn ein Briefpaket ankam, bei dem der königliche Beutel obenauf lag. Dann war höchste Eile geboten.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    879
    • 25. Juni 2010 um 12:20
    • #32
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Sie wurden auch separat verpackt, damit man gleich sah, dass es Expreßbriefe gab, wenn man das Felleisen öffnete.Liebe Grüsse von bayern klassisch


    Hallo bayern klassisch,

    wie Du weißt, bemühe ich mich um Informationen zu den vielfältigen postalischen Themen. Leider sind die Verordnungsblätter nur eine Mitteilungsform an die Postbeamten gewesen. Und vieles steht darin nicht drin!

    Jetzt findet sich in irgendeinem Werk für bayrische Staatsbeamte ein Hinweis auf die Bearbeitung der Post. Soll ich dies unberücksichtigt lassen?
    Selbstverständlich kann ich die Richtigkeit der Information nicht mehr nachprüfen. Aber, anhand von Briefbelegen könnte man sehen, ob dies so war.

    Genug der Vorrede, zu Deinem Zitat oben. Hier was ich gelesen habe (aus 1867):

    "Per Express zu bestellende Sendungen müssen, wenn die Versendung mit Briefbeutel erfolgt, auf dem betreffenden Briefbunde, wenn selbe in einem blosgehenden Briefpackete geschieht auf letzterem kurz aber deutlich vermerkt werden".
    Ein Schreiben an den bay. König war sicher ganz extra. Aber ein Express-Brief an einen Advokaten?
    Auf den frankierten Express-Briefen findet sich - in anderer Handschrift - oftmals die Bezeichnung per Expressen - oder ähnlich. Könnte das nicht darauf zurück zuführen sein, dass dieser Express-Brief oben auf dem Briefbund lag und extra gekennzeichnet wurde?

    Vielleicht kannst Du auch nochmal das mit dem Landbriefträger beantworten - aber nur wenn Du Zeit hast - ok ich weiß die hast Du nie. ;)

    Herzlichen Dank und Gruß
    Luitpold

    Einmal editiert, zuletzt von Luitpold (25. Juni 2010 um 12:22)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 25. Juni 2010 um 12:41
    • #33

    Lieber Luitpold,

    Zitat

    Es geht darum, ob der Brief sofort bestellt werden mussste und zwar vom Landbriefträger.

    ein Landbriefträger hat keinen Expreßbrief in Bayern ausgetragen - er war ja ein gewöhnlicher Bote, der im Sold stand und jeden Tag (6 Tage - Woche) seine Runden drehte.

    Ein Expreßbote war ja ein gesonderter, ein eigener Bote. Expreßbriefe durften den LBT nicht mitgegeben werden, auch wenn diese theoretisch in ihrem ersten Dorf hätten zustellen können. Daher gab es auch keine Expreßbriefe im Orts- oder Lokalbereich, nur Fernbriefe!

    Dass Expreßbriefe oft, nicht immer, einen blauen oder roten Expreß - Vermerk zusätzlich von der Post erhielten, verdeutlicht, dass man auf keinen Fall bei der Ankunft das Stück untergehen lassen wollte. Es sollte jedem ins Auge springen, dass hier ein besonderes Poststück unterwegs war.

    Die These, dass nur oben aufliegende Briefe einen Vermerk erhielten, kann ich nicht stützen. Sie lagen nicht "auf dem Briefbund", sondern waren als Inhalt eines eigenen Briefbundes zu transportieren. Auch daher glaube ich nicht an die Kennzeichnung des obersten Briefes, weil das keinen Sinn gemacht hätte.

    Die alte Vorschrift von 1847 hatte übrigens ihre Gültigkeit erst 1868 verloren, als Bayern eine postalische Kolonie Preußens (des Norddeutschen Bundes) wurde. Es gab vielfältige Modifikationen und die meisten Postler dürften wohl recht froh gewesen sein, wenn sie keinen Expreßbrief zu Gesicht bekommen haben. ;)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    879
    • 25. Juni 2010 um 13:51
    • #34
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Ein Expreßbote war ja ein gesonderter, ein eigener Bote.
    Liebe Grüsse von bayern klassisch


    Wie habe ich mir das vorzustellen? Wurde der extra - irgendwoher - bestellt? Der wartete doch nicht auch den Express-Brief - 1 mal im Jahr?

    Dann hätte nach der Verordnung von 1848 der kgl. Postexpeditor Frickhinger zu Fladungen (den gab's dort 1857!) selbst laufen müssen?

    übrigens: 1865 wird Fladungen als Kön. Bayr. Stadt an der Leubachein erwähnt mit 730 Seelen und Postexpedition.

    Nochmal:
    Der Postbote wurde aus der Postkasse bezahlt und hatte die zugewiesenen Postorte im Land-Bestellbezirk abzulaufen (daher wohl der Name Landpostbote im Gegensatz zum Stadtpostboten). Es ist richtig, dass in der Landpostboten-Verordnung kein Hinweis auf Express-Briefe steht.

    Aber es steht auch nicht drin, dass sie keine Express-Briefe besorgen mussten! ;)

    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Die These, dass nur oben aufliegende Briefe einen Vermerk erhielten, kann ich nicht stützen. bayern klassisch

    Das ist keine These von mir, sondern steht in einem Buch aus dem Jahre 1867 bezogen auf bayrische Verhältnisse.

    Mir leuchtet dass aber ein, dass ein Express-Brief als erster Brief oben auf dem Briefbündel lag. So sah man ihn gleich und auch die Kennzeichnung.
    Ob die Postbeamten das so praktizierten, ist eine andere Sache.

    Früher gab's den schönen Spruch "das muss ich jetzt mal ausdiskutieren".

    Nix für ungut,
    Luitpold

  • Magdeburger
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    • 25. Juni 2010 um 14:06
    • #35

    Lieber Luitpold

    ist zur nicht bayrisch, jedoch bestimmt auch so interessant:

    Im Post-Amtsblatt Nr. 29 aus dem Jahre 1852 ist im Artikel 26 des redivierierten Postvertrages DÖPV folgendes vermerkt:

    "Für jeden, am Orte der Abgabe-Post-Anstalt zu bestellende Expreßbrief ist, wenn die Bestellung am Tage erfolgt, eine Bestellgebühr von 3 Sgr oder 9 Kreuzer, und wenn die Bestellung zur Nachtzeit erfolgt, von 6 Sgr, oder 18 Kreuzer zu entrichten.
    Für die außerhalb des Ortes der Abgange-Post-Anstalt zu bestellenden Expreßbriefe sind außer dem dafür dem Boten zu zahlenden Lohn, ohne Unterschied, ob die Bestellung am Tage oder zur Nachtzeit erfolgt, 3 Sgr oder 9 Kreuzer für die Beschaffung des Boten zu erheben."

    In den Instruktionen zum 1. redividierten DÖPV heißt es dazu weiter:

    "Unter der Bezeichnung "Am Tage" wird die Zeit von morgens 5 Uhr früh im Sommer und von 7 Uhr früh im Winter, bis 11 Uhr Abends im Sommer und 10 Uhr Abends im Winter verstanden. Die Stunden von resp. 10 und 11 Uhr Abends bis resp. 7 und 5 Uhr früh bilden den Begriff zu Nachzeit in diesem Artikel.
    Wenngleich für verspätete Beförderung oder Bestellung eines Expressbriefes von Seite der Post-Behörde eine Entschädigung nicht geleistet wird, so steht doch dem Absender in solchen Fällen der Regreß an den schuldigen Beamten frei."
    ...

    Die Vereins-Expreßbriefe sind übrings gleichzeitig wie recommandirte Briefe zu behandeln. Die Eintragung derselben in die Karten har demnach speciell bei den recommandirten Briefen und die Behandlung der Recepisse zu denselben in der durch die Verordnung vom 31. März c. (Post-Amtsblatt Nr . 18) vorgeschriebenen Weise zu erfolgen".

    Beide Postamtsblätter sind zu finden unter

    Mit freundlichem Sammlergruss

    Ulf

    Suche Belege von Magdeburg bis 31.12.1867 sowie Belege mit Packkammerstempel

  • bayern klassisch
    Gast
    • 25. Juni 2010 um 14:13
    • #36

    Lieber Magdeburger,

    danke für die Quellen - es war diesbezüglich fast überall gleich oder sehr ähnlich geregelt.

    Lieber Luitpold,

    wie man sich den Expreßen vorstellen muss? Ganz einfach - es war jemand, der das Vertrauen des Expeditors besaß. Das konnte ein Freund sein, ein Verwandter, ein Bekannter - jedenfalls immer jemand, der für 9 oder mehr Kreuzer mit einem Brief in der Hand umherlief. Die Stadt- und Landboten hatten ihre bestimmten Gänge zu verrichten und konnten daher eben nicht mal kurz 5 oder 10 km weit einen Expreßbrief dem Verwalter X im Dorf Y hinterher tragen.

    Auch in Orten mit 730 Leuten gab es Verwandtschaft des Expeditors, oft mehr, als man heute denkt. :D

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
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    879
    • 25. Juni 2010 um 14:35
    • #37
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Die Stadt- und Landboten hatten ihre bestimmten Gänge zu verrichten und konnten daher eben nicht mal kurz 5 oder 10 km weit einen Expreßbrief dem Verwalter X im Dorf Y hinterher tragen. bayern klassisch


    Die Leute waren damals gut zu Fuß ;)

    Ich habe jedenfalls versucht, belegbare Fakten zu finden. Für mich ist das Thema daher noch nicht abgeschlossen. So ganz glaube ich nicht daran, dass "Hinz und Kunz" einen der kgl. Post (evtl. mit "Lieferschein") übergegeben, als Chargè-Brief eingetragenen Brief - sei es ein noch so vertrauensvoller Mensch des Postexpeditors - austragen durfte. Eher denke ich an einen Postgehilfen. Leider habe ich keine weiteren Informationen zur Fladunger Post. So bleibt mir die Suche, da ich denke, dass es ein Postgehilfe war, der so einen seltenen Brief bestellen musste.

    Herzlichen Gruß
    Luitpold


    PS
    Hallo Magdeburger. Danke für die Tarife! Leider steht in den Postverträgen nichts von Dienstbriefen.

  • Luitpold
    erfahrenes Mitglied
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    • 25. Juni 2010 um 15:51
    • #38

    Zu meiner Vermutung eines Postgehilfen:

    Gumppenberg (Carl, Freiherr von, K. Post-Inspector in München) hat geschrieben, dass:

    Der Postexpeditor haftet für alle bei der Expedition ankommenden oder aufgegebenen Postsendungen und für allen Schaden, der dem Postärar durch seine oder seiner Gehilfen und Hausangehörigen Schuld erwächst....
    — Zur Sicherung der Postsendungen während der Wagenabbfertigung hat der Posterpeditor ein vertrautes Individuum, als Wache aufzustellen, und hiervon, sowie von jedem Wechsel in der Person desselben dem Oberamte Anzeige zu erstatten. —

    Wenn demnach ein Schreiben verloren ging oder der Empfänger eines Briefes sich bei dem Oberamte aus irgendeinem Anlass beschwerte, dann war der Expeditor (auf Dienstvertrag vereidigt und mit ca. 500 Gulden Kaution hinterlegt) haftend!

    Luitpold

  • kreuzer
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    10. September 1983 (42)
    • 25. Juni 2010 um 16:12
    • #39

    Hallo zusammen!

    Kaum ist man mal ein paar Stunden weg, entwickelt sich schon eine interessante Diskussion.

    Bezüglich der Übergabe an einen "vertrauenswürdigen" Boten könnte ich mir vorstellen, dass der Expeditor erstens seine "Pappenheimer" gerade in einem kleinen Ort schon sehr gut kannte und zweitens aufgrund des möglichen Regresses gegen ihn selbst (siehe Quelle von Magdeburger) er einen Expressbrief wohl nicht jemandem übegeben hätte, an dessen Zuverlässigkeit auch nur der geringste Zweifel bestanden hätte.
    Dies könnte natürlich auch ein Postgehilfe gewesen sein, aber was wäre gewesen, wenn dieser gerade nicht greifbar war (keine Ahnung, wie viele Postgehilfen in kleinen Expeditionen beschäftigt waren; aber wohl nicht allzu viele). Die sofortige Zustellung musste ja dennoch sichergestellt sein.


    Viele Grüße

    kreuzer

  • kreuzer
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    10. September 1983 (42)
    • 25. Juni 2010 um 16:14
    • #40

    Da haben sich die Beiträge überschnitten. Aber der letzte Beitrag von Luitpold stellt nochmal dar, was ich ausdrücken wollte: die persönliche Haftung kann da schon eine wirksame Sanktion sein.

    Viele Grüße

    kreuzer

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