Yip aber der Fotograf hat sein Foto auch verkauft und trotzdem wurde der Eigentümer und Auftraggeber verklagt ungefähr so als würde mein Architekt mich verklagen weil ich ein Bild von meinem Haus das er entworfen hat ins Netzt stellen
Frage; Bilderrechte ©Copyright
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@ saschJohn
Wenn Du die Bauzeichnung des Architekten als Bauanleitung für andere veröffentlichst, kann er Dich verklagen. Denn dafür ist er der Urheber.
Für das Haus bist Du der Bauherr, sozusagen der Urheber!
Meine Ausführungen stellen keine Rechtsberatung sondern nur die Wiedergabe meines Kenntnisstandes und meiner Meinung dar.
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Zitat
Original von saschJohn
Yip aber der Fotograf hat sein Foto auch verkauft und trotzdem wurde der Eigentümer und Auftraggeber verklagt ungefähr so als würde mein Architekt mich verklagen weil ich ein Bild von meinem Haus das er entworfen hat ins Netzt stellenFalsch...
Häuser unterliegen nicht dem Copyright .
Beim Fotographen erwirbst Du nur einen Abzug. Das Orginal (Negativ, Ursprungsdatei) verbleibt beim Fotografen. -
Zitat
...schon aber ich hab das Eigentum (Briefmarke) von jemand anderes (Post) ohne dessen Einwilligung fotografiert.
Hallo Sascha,
m. E. ganz falsch. Wenn du die Marke / Beleg in deiner Sammlung hast, wem gehört diese dann?? Etwa der ausgebenden Postverwaltung? Dann dürften wir unsere Marken nicht mehr tauschen / verkaufen, ohne die Post vorher zu fragen und an den Erlösen (mindestens) zu beteiligen. DIR gehören die Marken, der Post gehören die Bildrechte. (im Prinzip auch falsch, da diese dem Grafiker/in bzw. Fotografen des verwendeten Bildes gehören.) Aber an den Original-Marken (!), und nicht an den Abbildungen der Marken. Das heißt, wenn DU von Marken, die in DEINEM Besitz sind, Scans machst, gehören dir die Bildrechte an dem VON DIR GEMACHTEN Bild. Das heißt, du darfst Bilder deiner Marken und Belege auf deine Homepage stellen, wenn die Bilder von dir gemacht sind und du irgendwo auf der Seite darauf hinweist, dass die Marken / Belege in deinem Besitz sind (meinetwegen im Impressum). Dann kann dir keiner was. Bei postfrischen Marken ist es zwar nicht ganz so einfach zu beweisen, dass die Bilder von dir sind (weil die mangels Stempel alle (fast) gleich aussehen), aber es wiederum genauso schwierig zu beweisen, dass die Bilder nicht von dir sein sollen. Also kannst du deine Homepage ruhig wieder ins Netz bringen, ohne Angst zu haben. Musst halt nur alles einscannen und darfst keine Fotos von Ebay nehmen, auch wenn du die abgebildete Marke gekauft hast. Denn die BILDRECHTE am Scan liegen immer bei dir (bis dir jemand das Gegenteil beweisen kann, kann mir aber nicht vorstellen, wie das gehen soll.)
Aufpassen solltest du allerdings mit Adressangaben auf den Belegen, falls es sich um aktuelle Adressen bzw. lebende Personen handelt, verstößt das gegen den Datenschutz - also immer einen Teil der Adresse unkenntlich machen (es reicht auch schon der Nachname oder der Ort). Dasselbe gilt auch bei den angesprochenen Nummernschildern.
Soweit meine Meinung dazu, lass dich nicht verwirren. Es geht letztendlich immer um die BILDRECHTE, und die hat immer der, der die Abbildung zu verantworten hat. (Fotos nehmen da eine Sonderstellung ein.)
Gruß
Dominic -
danke für die Aufklärung
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hallo,
so wie ich es jetzt verstanden habe, handelt es sich;
(nemen wir z. B. eine Briefmarke), bei der Abbildung auf der Marke um Urheberrecht, klar ist geschützt.
Nehmen wir hier nur das Bild oder sagen wir das Motiv auf der Marke, ich will das Motiv auf meiner HP abbilden ohne die Marke, oder irgent wo anders.
Was wird hier tangiert?2. Ein Bild im Internet oder Ebay das ich hier oder auf meiner HP einstellen oder "benutzen"? möchte, reicht das wenn ich die Quelle nenne nur den Link angebe oder muss ich verlinken und kann ich das Bild dan Zeigen egal wo?
Oder muss ich um Erlaubnis fragen?3. Als Beispiel nur ich Besitze eine Abbildung von irgent etwas, Orig. Briefmarke, Münze, Auto, Möbelstück... Einzelstück. Wie ist es hier? Bildrechte habe ich, ich besitze das einzige Foto, habe den Gegenstand selber Fotografiert.
4. Wie ist es hier: ich bin Auftraggeber und der Fotograf macht die Bilder auf meinen Aufrag hin, nun die Bildrechte hat er, oder?
Das habe ich nun nicht Verstanden, und wie ist es wenn es jetzt um Vervielfeltigung geht, kann? ich das Bild einfach kopieren?Da wir schon so weit ins Thema gelangt sind, hier noch eine Frage.
5. Eine PK von 1900 mit einer Darstellung von irgent etwas, ich will diese Darstellung vervielverltigen, muss ich die ©Copyright erwerben?
Grüsse
soaha -
Meine Meinungen hierzu (rein aus der logik heraus, bin aber kein anwalt, daher ohne gewähr)
1. Wenn du das Motiv der Marke (ohne die Marke) abbilden willst, wird das Copyright des Markenbildes (also nicht das des Bildes von deiner Marke!!!) tangiert, das heißt, du müsstest die Erlaubnis beim Markengrafiker bzw. Eingentümer des verwendeten Fotos (s.o.) einholen.
2. Beim Bild aus dem Internet oder auch von Ebay musst du grundsätzlich den Urheber fragen, bevor du es selbst ins Internet stellst. Eine bloße Quellenangabe reicht meines Wissens nicht aus.
3. Kernaussage: "...habe den Gegenstand selber fotgrafiert." Ganz klarer Fall, du hast die Bildrechte, da das Foto von dir stammt (da muss es nicht einmal das einzige sein) und kannst damit machen was du willst, selbst wenn der Gegenstand nicht in deinem Besitz ist (aber bei Nummernschildern usw. Datenschutz beachten).
4. Du bist zwar der Auftraggeber, aber der Fotograf hat die Bilder gemacht. Also ist er der Urheber, egal ob er es auf deine Veranlassung gemacht hat oder nicht. Willst du die Bilder vervielfältigen, muss das vorher im Vertrag schriftlicvh festgehalten werden oder man muss es später aushandeln. Daher Passfotos nie scannen o.ä. sondern immer nachmachen lassen, da das kopieren/scannen illegal ist.
5. Da das Urheberrrecht nur 70 Jahre lang gilt, kannst du mit der Abbildung machen, was du möchtest. Das gilt sogar (glaube ich), wenn auch eine andere Postkartenfirma Reprint-Karten mit dem Motiv druckt. Aber da dieses ja nicht von dieser Firma stammt (Urheber ist ja der Postkartengrafiker von 1900), haben die auch keine Bildrechte.
Grüße
DominicFaustregel: Das Copyright hat immer der, der die Abbildung erschaffen hat.
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super erklärt, Dominic, Danke!.
Habe auch alles verstanden, irgent wie logisch, "g"
Für die jenigen die meinen jetzt den Stein der Weissen erlangt zu haben, lieber sich vorher über einen Anwalt Info holen in solchen Bildrechtsfragen und Copyright sachen und das mache ich auch.
Sasha Du hast ja vollkommen recht mit Deiner Vorsicht den die sollten man schon walten lassen. Den nur so kannst du sicher probleme umgehen.
Grüsse
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@ dj postmann
Den Punkt 5 möchte ich ergänzen:
Da wir schon den Begriff der Schöpfungshöhe gebraucht hatten muss man zwischen Lichtbildwerken und Lichtbildern unterscheiden.
Ohne ins Detail zu gehen haben Lichtbildwerke eine große Schöpfungshöhe und sind 70 Jahre geschützt.
Lichtbilder haben eine niedere Schöpfungshöhe und sind nur 50 Jahre geschützt.
Die Bilder um die wir hier diskutieren dürften "nur" Lichtbilder und somit 50 Jahre geschützt sein.Meine Ausführungen stellen keine Rechtsberatung sondern nur die Wiedergabe meines Kenntnisstandes und meiner Meinung dar.
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Bzgl. Urheberrechten der Motive deutscher Briefmarken gibt es in Wikipedia einen Artikel: Amtliche Briefmarke Deutschland
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Super das hab ich gesucht!! Danke
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Peter ich sehe Du hast Ahnung von der Materie, dann bitte erkläre mal einem Leien, worin besteht der Unterschied zwischen Lichbildern und Lichwerken.
Nugman, wie sascha sagt, Super! Die infos auf der Seite sind Super, dafür recht herzlichen Dank! -
@ soaha
Da verweise ich jetzt auch mal einfach auf Wikipedia ehe ich hier zu viel schreibe und mich vielleicht noch verwurstele. Denn der Unterschied ist fließend. Wenn auch definiert, ist mit der Definition im täglichen Leben nicht viel anzufangen. Denn der persönliche Geschmack kann kein Kriterium sein.
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Irgendwie habe ich den Eindruck, dass es bei diesen Diskussionen etwas durcheinander geht.
Es gibt kein deutsches Copyright, es gibt das "Deutsche Urheberrecht". Das deutsche Urheberrecht definiert u.a. die sachlichen Schutzvoraussetzungen. Eine der sachlichen Schutzvoraussetzungen ist die Schöpfungshöhe. Das Scannen von gemeinfreien Gegenständen dürfte kaum eine Schöpfungshöhe haben.
Aleks
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