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  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
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Frage; Bilderrechte ©Copyright

  • soaha
  • 27. Oktober 2007 um 07:25
  • soaha
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    908
    Geschlecht
    Männlich
    • 27. Oktober 2007 um 07:25
    • #1

    Hallo,

    eine Frage!

    Wenn ich einen Brief oder Marke oder... Verkaufe.
    kann ich Bilder öffentlich ohne den jetzigen Eigentümer zu fragen, die von mir gemacht worden Austellen, bzw. zeigen.

    Gehören die Bildrechte immer noch mir oder erhält der Käufer in irgend einer Weisse ein Vorbehaltsrecht auf das er sich berufen kann und er mir verbieten kann in Zukunft die Bilder ohne seine Erlaubnis öffentlich zu zeigen.
    Ist das irgent wie gesetzlich geregelt.

    Bekomme ich automatisch die ©Copyright an den Bildern an einer Sache die ich kaufe, von Bilder die bereits existieren?

    Fragen über Fragen über Fragen,

    Bin Dankbar über jede Antwort.

    Mit Besten Sammlergrüssen

    Verstehen heißt verstehen wollen.

  • dj_postmann
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    670
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    15. Februar 1989 (37)
    • 27. Oktober 2007 um 07:44
    • #2

    soaha

    Guten Morgen, ich kann es dir nicht genau sagen (bin ja kein Anwalt), aber ich sehe es so (und ich denke mal von der Logik haut das hin).

    Das Copyright bezieht sich ja auf das Bild, das gemacht wurde - ein vervielfältigen bzw. nutzen des Bildes dürfte nicht ohne den Inhaber des Copyrights erfolgen. Das Copyright besitzt die Person / Firma, die das Bild gemacht bzw. in Auftrag gegeben bzw. es vom Fotografen gekauft hat. Mit der Sache an sich hat das gar nichts zu tun. Wenn ein Pressefotograf in einer Straßenszene dein Auto zufällig mitfotografiert, bekommst du deswegen noch lange nicht das Copyright. Bezogen auf deine Beispiele bedeutet das meiner Meinung nach:

    a) du hast eine Marke und verkaufst sie
    Du hast das Copyright an allen Bildern, die von der Marke gemacht wurden sind, solange diese in deinem Besitz war, d.h. bevor du sie verkauft hast. Der Käufer darf diese Bilder also nicht verwenden, wohingegen du diese auch veröffentlichen darfst, auch wenn du die Marke gar nicht mehr besitzt. Hingegen ist es dem Käufer freigestellt, neue Bilder anzufertigen, die du dann nicht verwenden darfst.

    Umgekehrt heißt dies für
    b) du kaufst eine Marke
    Sobald die Marke in deinem Besitz ist, d.h. nach vollständiger Bezahlung, darfst du davon so viele Bilder machen wie du möchtest und auch veröffentlichen, die Bilder die der Verkäufer vorher gemacht hat, sind aber tabu. Es sei denn es wurdem zwischen dem Verkäufer und Käufer andere Absprachen getroffen.

    Im konkreten Fall darfst du, wenn du eine Marke bei Ebay kaufst und hier im Forum weiterverkaufen möchtest, nicht die Bilder aus Ebay einstellen, sondern musst neue Scans anfertigen, selbst wenn die bei Briefmarken gezwungenermaßen sehr ähnlich aussehen werden.

    Dies ist für mich eigentlich logisch im Sinne des Copyrights,

    Grüße
    Dominic

    Suche immer geschlossene Mühlradstempel auf den Quadraten von Bayern (Mi. 2-13), insbes. Nummern 1 bis 100. Wer was abzugeben hat, bitte melden! Tausch oder Kauf immer erwünscht!!
    Suche momentan eine Mi. 3 .. mit gMR "1". Zahle gut!!!

  • Kramix
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.117
    Geschlecht
    Männlich
    • 27. Oktober 2007 um 08:44
    • #3

    soaha

    Schau Dir mal diese Seite an:


    Grüsse

    Kramix

    Geld kann Leben nicht kaufen ( Bob Marley )

  • soaha
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    908
    Geschlecht
    Männlich
    • 29. Oktober 2007 um 08:08
    • #4

    Hallo,

    @dj postman, hört sich blausibel an was Du schreibst, da dass Thema Komplieziert genug ist hatte mir auch diese gedanken gemacht, danke!

    Daher braucht man einen Link, danke! Kramix für den Link, jetzt hat man was zum lesen.

    Verstehen heißt verstehen wollen.

  • Frama_enthusiast
    neues Mitglied
    Beiträge
    41
    Geburtstag
    3. März 1967 (59)
    • 29. Oktober 2007 um 09:52
    • #5

    @DJ
    Dein Ansatz klingt zwar logisch, aber ist es wirklich so?
    In dem interessanten Link von Kramix heisst es ja auch:

    Urheberrechtlich geschützt sind nur „persönlich geistige Schöpfungen“.

    Die Frage, die sich mir jetzt u.a. stellt, ist jetzt, ob z.B. ein Scan einer Briefmarke, die i.d.R. ja hunderte, tausende oder Millionen Artgenossen hat, eine "persönlich geistige Schöpfung" ist.

    Ich hatte erst vor kurzem dieses leidige Copyright Problem, als ich das Bild einer PC Briefmarke von einer Preisliste eines Haendlers heruntergeladen, dieses Bild wissentlich abgeaendert (genauergesagt den Text auf der Marke, damit die Marke ungueltig ist. Prinzipiell koennte man naemlich den Ausdruck der Originalmarke als frankaturgueltige Briefmarke nutzen!) und in einem Thread ueber PC Briefmarken auf in einem auslaendischen Briefmarkenforum ohne entsprechenden Link (Haendlerlinks werden dort nicht gerne gesehen) eingestellt habe.

    Ich wurde der Faelschung bezichtigt und mir deswegen und wegen der Copyright Verletzung gleich vom Haendler mit "weietern Schritten" gedroht...

  • Lacplesis
    Stamm Mitglied
    Beiträge
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    Männlich
    Geburtstag
    14. Oktober 1967 (58)
    • 29. Oktober 2007 um 09:58
    • #6
    Zitat

    Original von Frama_enthusiast

    Urheberrechtlich geschützt sind nur „persönlich geistige Schöpfungen“.

    Die Frage, die sich mir jetzt u.a. stellt, ist jetzt, ob z.B. ein Scan einer Briefmarke, die i.d.R. ja hunderte, tausende oder Millionen Artgenossen hat, eine "persönlich geistige Schöpfung" ist.

    Ganz klar: NEIN

    Wie das mit personalisierten Marken aussieht, muß wohl noch gerichtlich geklärt werden.

    Ich war früher mal in einem Verlag tätig und hatte mal eine Urheberrechts-Fortbildung. Ist schon lange her, aber beim fotografieren/scannen einer Briefmarke findet kein "schöpferischer Akt" statt.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • saschJohn
    Gast
    • 29. Oktober 2007 um 10:38
    • #7

    also ich habe wegen dem Copyright meine gesamte Homepage vom Netzt genommen :oneien: weil ich nicht weiß ob Scans von Briefmarken nicht schon das Copyrightrecht der Post verletzten und auf den Belegen Namen zu lesen sind...zu dem Post oben wenn ein Fotograf deine Nummernschild fotografiert und es nicht unkenntlich macht ist das strafbar, genaugenommen wie du kkeine einzelne Person ohne deren Einwilligung fotografieren darfst...ist zwar alles Müll X( aber diese Abmahnungswelle versaut einem den ganzen Spaß am Internet meine HP ist nur noch Zahlen

  • PW0001
    erfahrenes Mitglied
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    13. Juni 1950 (76)
    • 29. Oktober 2007 um 11:10
    • #8

    @ dj postmann

    Völlig korrekt

    @ Lacplacis

    Die Zeiten ändern sich.

    Man muss zwischen verschiedenen Rechten unterscheiden. Hier ging es um Bildrechte, also um selbst fotographierete oder gescannte Bilder. An diesen hat im Prinzip immer der Schöpfer die Urheberrechte.

    Außerdem ist das mit der Schöpfunghöhe ein sehr unsicherer Boden auf den man sich lieber nicht begeben sollte.

    Den Link von "Kramix" sollte man sich komplett durchlesen. Insbesondere den Teil 2. zu den Bildrechten.

    Meine Ausführungen stellen keine Rechtsberatung sondern nur die Wiedergabe meines Kenntnisstandes und meiner Meinung dar.

    Gruß Peter
    Ich will den alten Kaiser Wilhelm wiederhamm !

    Einmal editiert, zuletzt von PW0001 (29. Oktober 2007 um 23:13)

  • saschJohn
    Gast
    • 29. Oktober 2007 um 11:25
    • #9
    Zitat

    Original von PW0001
    An diesen hat im Prinzip immer der Schöpfer die Urheberrechte.

    es gab im Sommer ein Gerichtsurteil wo ein Mann zu einer "völlig überzogenen" Geldstrafe verurteilt wurde weil er SEIN beim Fotografen gemachtes Foto einscannte und auf SEINER Homepage veröffentlichte! Der Fotograf verklagte ihn wegen verletzung des Copyright

  • PW0001
    erfahrenes Mitglied
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    Geburtstag
    13. Juni 1950 (76)
    • 29. Oktober 2007 um 12:11
    • #10
    Zitat

    Original von saschJohn

    es gab im Sommer ein Gerichtsurteil wo ein Mann zu einer "völlig überzogenen" Geldstrafe verurteilt wurde weil er SEIN beim Fotografen gemachtes Foto einscannte und auf SEINER Homepage veröffentlichte! Der Fotograf verklagte ihn wegen verletzung des Copyright

    Dann kann es nur so sein, dass dieser Mann das Bild nicht selbst gemacht hat. Natürlich hat der Fotograf zunächst das Urheberrecht, denn der hat das Bild gemacht.
    Oder der Fotograf hat dem Mann sein Equipment zur Verfügung gestellt und sich dafür die Rechte an den damit gemachten Bildern übertragen lassen.

    Meine Ausführungen stellen keine Rechtsberatung sondern nur die Wiedergabe meines Kenntnisstandes und meiner Meinung dar.

    Gruß Peter
    Ich will den alten Kaiser Wilhelm wiederhamm !

    5 Mal editiert, zuletzt von PW0001 (29. Oktober 2007 um 23:14)

  • saschJohn
    Gast
    • 29. Oktober 2007 um 12:28
    • #11

    der Fotograf hat die Bilder gemacht un der Mann hat sie bezahlt...ich bin inzwichen sehr vorsichtig geworden welche Bilder ich im Internet zeige auch wenn ich sie selber gescannt hab

  • carolinus
    Gast
    • 29. Oktober 2007 um 12:33
    • #12

    Hallo Sascha,
    wenn du ein Bild einer Marke selber gescannt oder fotografiert hast, bist du der Urheber dieses Bildes und kannst es zeigen.

    Viele Grüße
    carolinus

  • doktorstamp
    Stamm Mitglied
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    30. September 1955 (70)
    • 29. Oktober 2007 um 12:36
    • #13

    Als A.I.J.P. Mitglied kann man auch diese Abbildungen verwenden, allerdings ist die queele zu nennen.

    mfG

    Nigel

    Sammeln wie es einem Spaß macht

  • carolinus
    Gast
    • 29. Oktober 2007 um 12:39
    • #14

    So sehe ich das auch: Wenn ich ein Bild aus dem Netz zeige, schreibe ich die Quelle dazu. Das ist selbstverständlich und dann dürfte es m. E. in Ordnung sein.

    Gruß carolinus

  • saschJohn
    Gast
    • 29. Oktober 2007 um 12:40
    • #15

    Carolinus sicher? Ich trau mich schon gar nichts mehr aus Angst vor irgenwelchen Anwälten :unsicher:

  • carolinus
    Gast
    • 29. Oktober 2007 um 12:42
    • #16

    Absolut sicher, du bist doch dann der Urheber des Bildes, was gezeigt wird.

  • saschJohn
    Gast
    • 29. Oktober 2007 um 12:43
    • #17

    schon aber ich hab das Eigentum (Briefmarke) von jemand anderes (Post) ohne dessen Einwilligung fotografiert

  • Totalo-Flauti
    Stamm Mitglied
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    1.588
    Geschlecht
    Männlich
    • 29. Oktober 2007 um 13:00
    • #18

    Gibt es den irgendwelche Fristen, wann die Rechte an Abbildungen ablaufen können?

    Gruss Totalo-Flauti

  • Lacplesis
    Stamm Mitglied
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    2.703
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    14. Oktober 1967 (58)
    • 29. Oktober 2007 um 13:05
    • #19

    In der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

    Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.

    Voltaire

  • Manowar
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    879
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    Männlich
    Geburtstag
    7. Juli 1983 (43)
    • 29. Oktober 2007 um 14:15
    • #20

    hat die post denn noch das recht an dem produkt? ich meine die haben die marke verkauft. also gehört sie dem käufer. wenn er die marke auf einen brief klebt und den brief verschickt gehört die marke dem empfänger. sonst könnte die post den empfäger ja auf schadensersatz verklagen wenn dieser die marke vernichtet. auf ebay bekommt man ja schließlich 1€ dafür.....

    mal etwas absurd weitergedacht: wenn ich klopapier kaufe, es fotographiere und ins netz stelle (natürlich die ganze rolle, ungebraucht), könnte dann der hersteller ankommen und sagen: du hast kein recht dazu? ich halte das alles für sehr sehr albern......

    Ich bin immer auf der Suche nach Tauschpartnern. Schaut euch doch mal meine Fehl- und Dublettenlisten an, vielleicht ist ja was dabei!

    Bei BRD: 90% von dem, was nicht in der Fehlliste auftaucht, habe ich mehrfach. Falls Interesse, einfach melden!

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