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Nachportoregelung Bayern

  • Germaniafan
  • 24. August 2007 um 15:46
  • Germaniafan
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    • 24. August 2007 um 15:46
    • #1

    Ich habe hier eine Karte gelaufen von Ansbach nach Nürnberg (innerhalb Bayern) vom 20. Feb 1901. Hier ist eine Bayern 3 Pfg und eine Deutsches Reich 2 Pfg Marke verklebt. Zudem ist ein Stempel der Portokontrolle Nürnberg abgeschlagen.
    Die Marke des Deutschen Reichs war ja wohl nicht frankaturgültig in Bayern. Wie war das mit der Nachgebührregelung ?
    Eine Postkarte im Fernverkehr kostete zu dieser Zeit ob in Bayern oder im übrigen Reichsposgebiet gelaufen 5 Pfg.
    In meinem Gebührenhandbuch kann ich diesbezüglich nichts finden.
    Vieleicht kann ja ein Bayern Spezialist was dazu sagen.

    Danke schon mal im voraus.
    Guido

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  • lickle
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    • 24. August 2007 um 18:06
    • #2

    Ich gebe Dir gleich die Literaturstelle:
    In der Bayerischen Post und Telegraphen-Dienstanweisung Abschnitt III, Abteilung 1 - Postordnung für das Königreich Bayern vom 27. März 1900 - ist im § 11 Absatz VII folgendes ausgeführt:

    "Für unzureichend frankierte Postkarten wird dem Empfänger das Doppelte des Fehlbetrags angesetzt, unter Abrundung auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme aufwärts"

    Ich glaube, diese Regelung galt auch so für das Deutsche Reich und Württemberg.

    Kleine Übung wie hoch wäre das Nachporto gewesen, wenn eine 3 Pfennig Krone/Adler und eine 2 Pfennig Bayernmarke verklebt worden wäre? ;)

    Gruß

    lickle

  • BDPh-Fälschungsbekämpfung
    Gast
    • 24. August 2007 um 18:11
    • #3

    Hallo Germaniafan,

    Doppeltes Fehlporto 2x2 = 4 Pfg., auf volle fünf Pfennig aufgerundet.

    Beste Sammlergrüsse!

    Lars

    P.S. Mist, ich hätte doch nicht im Bücherschrank nachkucken sollen...

    Einmal editiert, zuletzt von BDPh-Fälschungsbekämpfung (24. August 2007 um 18:12)

  • Germaniafan
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    • 24. August 2007 um 18:52
    • #4

    @ Llickie

    10 Pfennig ??? ;) :P

    Lars
    :D :D Ist doch schön wenn man was zum Nachschlagen hat,ich hab von Bayern eigentlich nichts wo ich diesbezüglich nachschauen kann.

    Danke Euch !!

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  • lickle
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    • 24. August 2007 um 19:06
    • #5
    Zitat

    Original von Germaniafan
    @ Llickie

    10 Pfennig ??? ;) :P

    Yep, das ist richtig. :)

    Doch Vorsicht: Bei Briefen wurde das Nachporto anders berechnet! Bei unzureichend frankierten Briefen wurde die Gebühr für einen unfrankierten Brief angesetzt und die verklebte, gültige Frankatur von diesem Betrag abgezogen.

    Lars, Dein weg zum Bücherschrank ist zu weit.... :P

    Gruß

    lickle

    PS.

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    Einmal editiert, zuletzt von lickle (24. August 2007 um 19:21)

  • Germaniafan
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    • 24. August 2007 um 19:30
    • #6

    Ah ja !!
    Wie wars dann mit der Schweiz ?
    Soll war 10 Pfennig
    Haben ist 5 Pfennig
    Doppelter Fehlbetrag 10 Pfennig sind 15 Räppli ?

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  • lickle
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    • 24. August 2007 um 20:08
    • #7

    Der Weltpostverein ist wieder eine andere Baustelle. Der Fehlbetrag wurde zunächst in die künstliche Währung des Goldfranken umgerechnet. Bei Deinem Beleg sind das 12,50 Cent, die dann in 15 Rappen umgerechnet wurden. Das ist das übliche Nachporto aus der Zeit.

    Gruß

    lickle

  • Germaniafan
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    • 24. August 2007 um 20:26
    • #8

    Danke lickie !!

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