So nun aber "Butter bei die Fische", wie man so schön sagt.
Welches Auktionshaus erzeugt bei Dir die schlechte Stimmung ?
Vielleicht hat einer der Mitleser Kontakte dorthin oder ist langjähriger Kunde mit entspr. Beziehungen ?
So nun aber "Butter bei die Fische", wie man so schön sagt.
Welches Auktionshaus erzeugt bei Dir die schlechte Stimmung ?
Vielleicht hat einer der Mitleser Kontakte dorthin oder ist langjähriger Kunde mit entspr. Beziehungen ?
ZitatOriginal von kryshiny
gestern abend bekomme ich ein fax von dem besagten auktionshaus, er könne den vertraglich abgemachten mindestpreis nicht mehr garantieren, da wohl 2-3 zeppelinbelege nicht sicher seien ob sie echt sind und DER HAMMER er mit seinem Konkurenten gesprochen hätte und der hat bestritten mir das gleiche zu bieten und somit hält er an seinem angebot nicht mehr fest.
.......
Ok also Butter bei die Fisch
1. Er hat dir schriftlich mitgeteilt, dass er aus demVertrag aussteigt
2. Er hat stark Vertrauensschädigend mit einem Konkurenten ohne deine Einwilligung gehandelt
Ruf ihn an und sag ihm das du unter den Bedingungen nicht mehr an einem Geschäft interresiert bist und deine Briefmarken (ich hoffe du weißt was du geliefert hast) innerhalb 3 Tagen wieder an auf deinem Schreibtisch haben willst ansonsten würdest du deinen Anwalt einschalten und eine Bescherde beim BDP einreichen
es gibt nichts zu seinem Gunsten zu ändern er hat den Vertrag beendet ob ein neuer Vertrag zustande kommt liegt an dir ich würde den Konkurenten auf alle Fälle anrufen und die Sache klären
So gesehen hat das Haus, wer auch immer es sein mag, deinerseits zuwidergehandelt.
Sich ausserhalb der AGB hat er nicht gehalten, zumal er aber nicht fair gehandelt habe, bestünde die Möglichkeit deinerseits den Vertrag zu brechen.
Fordere deshalb die Marken/Gegenstände zurück, mit der Begrundung du gedenkst nicht an einem Verkauf derselben.
Ohne deine Zustimmung zu den von ihm bennanten AGB kann er mit einem Verkauf nicht fortführen.
Sollte er nach Zurückziehen deiner Zustimmung immer noch drauf bestehen, er habe das Recht die ihm eingelieferten Marken/Gegenständen zu veräussern, handelt er in diesem Fall den AGB zuwider.
Bis die Marken/Gegenständen verkauft sind, sind sie noch deinen Besitz und Habe. Bei Versteigerungshäusern, insofern sie nicht von demselben eingekauft worden sind, sind sie nur in seinem Gewahr. Inanspruchnahme der Marken/Gegenstände hat es nicht.
Widererwarten hat er mit der "Konkurrenz" gesprochen, wohl hätte er in diesem Fall ehe mit dem zuständigen Prüfer Rat gezogen. Anstattdessen hat er das Wissen der "Konkurrenz" geneigt. Etwas in sich ungewöhnlich das ein Haus das Wissen eines anderes beugt.
Es besteht in diesem Vertrag kein entgegengebrachtes Vertrauen, zumal will er anscheinend die Verkaufsbeduingungen zu seinen Günsten ändern. Was er aber wie gesagt ohne deine Zistimmung nicht machen darf.
Es genugt ohne verherige Vereinbarung hinzufahren und dieselben mitzunehmen. Wenn sie sich dennoch weigern dir deine Sachen auszuhändigen, stossen sie gegen das Gesetz, was für sie schlechte Konsequenzen mit sich ziehen kann. Nimm also einen Zeugen mit.
Ich hoffe das vorherige hilft dir mit dem Rückbekommen deiner Sachen.
mfG
Nigel