Die Postmaster (insbesondere der 4. Kategorie) waren darauf angewiesen ihre Stempel zur Entwertung auf eigene Kosten selbst herzustellen, da es in diesen Klassen wohl keine (mir bekannte) Gerätezuführungen (in größeren Postämtern wohl schon!) gab. Es wurde genutzt, was vor Ort vorhanden war, und was sich vor allem leicht bearbeiten ließ (Weinkorken u. andere Naturmaterialien).
Auch Blei war ein begehrtes Material für die Herstellung von „ausgefallenen Stempeln”. Erstens war es mit der ölbasierten Tinte kompatibel, die seit 1882 vom Postministerium (POD) an alle Postämter geliefert wurde. Zweitens konnte es mit einem Taschenmesser oder einem anderen scharfen Werkzeug geformt werden (s. Anhang). Mit der Zeit nutzte sich der Abdruck ab, sodass der Schöpfer die Markierungsfläche neu schneiden musste. Daher konnte sich ein von einem Postamt verwendetes Design im Laufe der Zeit ändern.
Die wohl berühmteste Gruppe ausgefallener Stempel, die aus einer einzigen Quelle stammen, wurde von Postmeister John W. Hill aus Waterbury, Connecticut, hergestellt. Er war von 1865 bis 1918 entweder Angestellter oder Postmeister im Postamt von Waterbury. Viele von Hills Entwürfen waren so schön und ungewöhnlich, dass Manne Hahn und William R. Stewart ein spezielles Handbuch mit zwei- bis dreihundert dieser Waterbury-Stempel herausgegeben haben.
Während einige einzelne Stempel ebenso berühmt sind wie die Waterbury-Stempel, verfügte kein weiteres Postamt über eine so große Vielfalt. Zu den weiter berühmten Stempeln gehören der Canton (Mississippi) Lyre, die Danbury-Hüte, das Zahnrad von San Francisco, das Wappen von Cambridge, Blackstone (Massachusetts) und North Benington (Vermont), der „tanzende Mann” und das „dreiblättrige Kleeblatt” von New York City, um nur einige zu nennen . Aufgrund der großen Seltenheit einiger dieser Stempelabdrücke erzielt ein schöner Abdruck auf einem guten Exemplar einer der Briefmarken dieser Zeit einen hohen Aufpreis (auch in Katalogen gelistet!).
New York City hatte mehrere verschiedene Stern-Designs, wobei das interessanteste ein vierzackiger Stern innerhalb eines Kreises war. Der Stern von West Hampton, Massachusetts, mit den Buchstaben „U-N-I-0-N“ in den fünf Spitzen, ist ein besonders attraktives Design. Putnam/Connecticut, hatte ein sehr attraktives Stern-Design, bei dem ein kleiner ausgefüllter Stern zwischen allen Spitzen des großen Sterns erschien. Sie waren alle von einem ausgefüllten Kreis umschlossen. Pittsburgh und Portland/Maine, hatten ebenfalls charakteristische Sternstempel.
Wie zu erwarten war, hatte die Stadt New York während der „Black-Jack-Periode“ (MI 17,1861-67) wahrscheinlich die größte Vielfalt an Stempeln. Während einige Städte, wie beispielsweise San Francisco, Philadelphia und Chicago, nur wenige Arten von Stempeln verwendeten.
Während die meisten Sternstempel schwarz sind, wie es bei Stempeln während der „Black-Jack-Periode“ im Allgemeinen der Fall ist, gibt es sie auch in den Farben, die während dieser Zeit für Stempelzwecke verwendet wurden.
Von den folgenden abgebildeten Stempeln sind die Nr. 3, 6, 9, 11 und 16 rot, während die Nr. 7, 12 und 14 blau sind. Die anderen sind schwarz. Nr. 10 gibt es sowohl in Schwarz, Rot und Blau.
Es gibt noch viele weitere Arten, insbesondere Sternstempel, von denen es mehrere interessante Designs gab. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, enthält die Literatur noch eine Vielzahl weiterer Formen. Unter anderem Blätter, Flaggen, Wappen, Blumen, Schneeflocken, Kreuze, Tiere, menschliche Gesichter, Totenköpfe, Anker, freimaurerische Motive und geometrische Anordnungen, die sich jeder Beschreibung entziehen. Sie sind in vielen speziellen Veröffentlichungen (s. Anhang)
katalogisiert. So auch eine ganze Reihe in den einschlägigen Katalogen (s. a.: MI) als Beispielmuster..
In den Jahren ab (ca.1875) kommt auch die „Maschinelle Entwertung“ auf („American“ mit den gefragten „Flaggenstempeln“, International, Barry u.v.m). Damit verschwanden die ausgefallenen Stempel – auch bei den kleinen Poststellen nach 1904 aus dem Gebrauch. In der POD-Verordnung Nr. 497 vom 19. Mai 1904 heißt deshalb:
„Die Postmeister werden hiermit angewiesen, dem ersten stellvertretenden Generalpostmeister alle Verstöße gegen Abschnitt 567, Absatz 4, und Abschnitt 568 der Postgesetze und -vorschriften von 1902 zu melden, die die Verwendung von Poststempeln oder Stempelkissen verbieten, die nicht vom Postministerium bereitgestellt wurden. Die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen ist zum Schutz der Postgebühren erforderlich, und die Postmeister werden darauf hingewiesen, dass die Verwendung nicht zugelassener Poststempel oder Stempelkissen als ausreichender Grund für eine Entlassung angesehen wird.“
Damit sollten wohl auch "postalisch nicht gerechtfertigte Nachentwertungen“ unterbunden werden!
Anhang
Das Dokument, aus dem das folgende Bild stammt, hat über 30 Seiten mit solchen "Abbildungstafeln".![]()
(einige Beispiele aus dem USA-Postmuseum)