DAC 7 - Meldepflicht wohl auch bei Briefmarken-Verkäufen?
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Ausnahmen bei bestimmten Verkäufern:
DAC 7 erlaubt Ausnahmen von der Meldepflicht bei bestimmten Verkäufern
Die Richtlinie hat bspw. bei Verkäufern mit geringen Umsätzen (da hierbei voraussichtlich keine steuerpflichtige Tätigkeit anzunehmen ist), Vermietern mit besonders vielen Vermietungsleistungen (da diese voraussichtlich die Einkünfte bereits gemeldet haben) oder aber staatlichen Rechtsträgern Ausnahmen von der Meldepflicht geschaffen.
Gruß kartenhai
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Das betrifft ja Plattformbetreiber.
Die sind wohl hauptsächlich hinter den Airbnb-Vermietern her.