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Verstoß gegen das Briefgeheimnis

  • xxxxxxxxxxx
  • 17. März 2019 um 18:45
  • xxxxxxxxxxx
    Gast
    • 17. März 2019 um 18:45
    • #1

    Guten Abend,

    nachdem wir neulich die Textausgabe des deutschen Grundgesetztes im Politik-Unterricht bekamen, bin ich auch über das Briefgeheimniss gestoßen. Dies erinnerte mich daran, dass ich im Winter vorletzten Jahres einen geöffneten Kompaktbrief der deutschen Post bekam, welcher den Weg von Frankfurt am Main nach Ostfriesland leider nicht überstanden hatte. Er wurde nicht nur wieder zugeklebt, es fehlte außerdem eine Geschenkkarte eines internationalen Warenhauses mit einer größeren Summe an Geldwert :)

    Ist diese Straftat schon verjährt und kann ich die Deutsche Post haftbar machen, obwohl der Brief wahrscheinlich von einer Drittfirma ausgeliefert wurde? Und ist jemandem schon Ähnliches passiert?

    lieben Gruß,

    Leon.

  • Christoph 1
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    4.706
    • 17. März 2019 um 22:30
    • #2

    Hallo Leon,

    bei Verlusten von Inhalten in Postsendungen muss zunächst der Absender des Briefes bei der Post einen Nachforschungsauftrag stellen. Mit welcher Frist dies erfolgen muss, kann ich Dir nicht sagen. Ich befürchte aber, dass bei über einem Jahr wohl nichts mehr zu machen ist. Auch wenn ein solcher Nachforschungsantrag zeitnah gestellt worden wäre, wären die Chancen auf einen Erfolg nur verschwindend gering. Bei einfachen Sendungen haftet die Post (DHL) gemäß ihren Versandbedingungen nicht für Verlust. Wenn es eine versicherte Sendung (z.B. Einschreiben) war, bekommst Du ggf. eine Erstattung.

    Verluste bei Postsendungen kommen im Übrigen sehr sehr sehr häufig vor, in letzter Zeit höre ich fast täglich davon. Dabei geht es aber nicht (nur) um den Verstoß gegen das Briefgeheimnis, sondern es geht um eine weit schwerwiegendere Straftat, nämlich um Diebstahl.

    Viele Grüße

    Christoph

  • xheine
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.754
    Geburtstag
    12. Juli
    • 18. März 2019 um 11:54
    • #3

    Das ist ein Kampf gegen David gegen Goliath, wo David nur gewinnt, wenn Goliath gute Laune hat.

    Für den Verlust von "einfachen" Brief (+Inhalt) ist je jegliche Mühe umsonst, da es keinen Ersatz dafür gibt. Bei R-Einwurf kann es bis 20,00 Euro und bei Übergabe bis 25,00 Euro geben. Wert bis zu der versicherten Höhe. Aber die AGB beachten. Bargeld z.b. max. 100 Euro aber nur im Wert....UND VIEL GEDULD AUFBRINGEN. Gern werden Trauer-Briefe; Jugendweihekarten so in der Richtung be- bzw. geklaut. Man hofft dort auf Bargeld. Die Post weiß das alles, ist aber nicht in der Lage Abhilfe zu schaffen. Stellt lieber noch mehr Analphabeten und Hinterwäldler ein.

  • saeckingen
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.392
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    30. Juni 1970 (55)
    • 18. März 2019 um 12:24
    • #4

    Die Post weiß das alles, ist aber nicht in der Lage Abhilfe zu schaffen. Stellt lieber noch mehr Analphabeten und Hinterwäldler ein.

    Das kann die Post aber nicht ändern - man muss für einfache Arbeiten inzwischen jeden nehmen, den man bekommt. Die Arbeitslosenquote ist eigentlich in vielen Regionen nur noch ein Witz - da sind quasi keine Arbeitssuchenden (oder besser Arbeitswilligen) mehr dabei.

    Von der Post wird erwartet Gewinne zu machen und diese auch stetig zu steigern - auch vom Hauptaktionär, dem Bund. Porto für den unprofitablen Briefmarkt darf die Post nicht frei bestimmen, muss aber hinnehmen, dass die attraktiven Ballungsgebiete von Wettbewerbern abgegrast werden, die aber alles was kostenintensiv aufs Land geht an die Deutsche Post AG abwälzen. Dazu muss die Deutsche Post für Ihre Mitarbeiter immer noch wesentlich höhere Gehälter zahlen, als der Wettbewerb.

    Meine Sammelgebiete:
    Deutsch Ostafrika, Britisch Ostafrika, Britisch Ostafrika & Uganda, Ostafrikanische Gemeinschaft, Kenia, Tanganjika, Tansania, Uganda, Kionga, Zanzibar, Deutsches Auslandspostamt Lamu

  • xxxxxxxxxxx
    Gast
    • 18. März 2019 um 12:36
    • #5

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

    Ich habe noch vergessen zu sagen das die Geschenkkarte noch mittels Kassenbon von mir aktiviert werden konnte. Darum geht es mir aber nicht!

    Finde es wirklich dreist das der Brief einfach so wieder zugeklebt wurde, als ob nichts geschehen wäre. Bei versicherten Briefen ist es aber sicherlich schwierig bei Diebstahl sowas nachzuweisen :)

    lieben Gruß,

    Leon.

  • xxxxxxxxxxx 30. März 2019 um 13:54

    Hat den Titel des Themas von „Verstoß gegen das Briefgeheimnis nach Art. 10 des GG“ zu „Verstoß gegen das Briefgeheimnis“ geändert.

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