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Gemeinschaftsausgaben - Mi. - Nr. 937

  • frimer14
  • 22. Januar 2019 um 13:14
  • BUND
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    • 14. Dezember 2019 um 16:38
    • #21

    Hallo frimer14,

    Zitat von frimer14

    Das kann der geneigte Leser aus dieser Darstellung im Briefe-Katalog aber nicht ableiten. Es hat sicherlich noch andere Verwendungsformen für die Mi 937 gegeben. Hier ist ausdrücklich das Ersatzaerogramm benannt.

    Sicherlich gab es für MiNr. 937 neben dem Ersatzaerogramm auch noch andere Verwendungsformen. Beispielsweise listet das "Handbuch: Verwendung der Ausgaben der Alliierten Besetzung: Michel-Nr. 910 bis 970 (Handbuchteil 9.1 und 9.2)" insgesamt zehn Verwendungsformen als Einzelfrankatur und zwei Verwendungsformen als Mehrfachfrankatur für die MiNr. 937. Da der Michel offensichtlich nur eine Verwendungsform kennt, zeigen sich hier die Grenzen des Michels.

    Zitat von frimer14

    Wenn es sich so verhält, wie Du es darstellst, müsste m.E. der Verlag hier eine andere Darstellungsweise wählen, z.B. eine Fußnote hinzufügen, ab wann Ersatzaerogramme mit der Mi 937 erstmals versandt werden konnten.

    Das sehe ich genauso. Konsequenterweise müsste ein Verwendungszeitraum, wie beispielsweise bei MiNr. 926, angegeben werden. Schreibe doch den Verlag an und frage, warum diese Information fehlt beziehungsweise warum ein Hinweis auf den von thjohe genannten Verwendungssonderfall für Angehörige der amerikanischen und britischen Streitkräfte fehlt.

    Zitat von frimer14

    Aus Deiner Darstellung und der Tatsache, dass am 21.6.1948 die Währungsreform begann, leitet sich ein Zeitraum von 55 Tagen für eine einfache Verwendung der Mi 937 auf einem Ersatzaerogramm ab.

    Nach meiner Rechnung waren es sogar nur 51 Tage.

    Zitat von frimer14

    Und wenn ich mir jetzt die Eintragung im Michel noch einmal unter diesem Aspekt genau ansehe, werde ich total verwirrt. Der Verwendungszeitraum wird auf die Portoperiode 3 begrenzt. Also vom 21.6.1948 bis 24.6.1948 (erste Leerung) resp. 31.7.1948. Also in den westlichen Zonen auf 3 Tage. Was galt denn dann vorher?

    Steht das "P" wirklich für "Portoperiode"? Wie werden denn im Michel die unterschiedlichen Portoperioden definiert? Kannst du vielleicht die entsprechende Erklärung in deinem "Michel Briefe Deutschland" zeigen?

    Zitat von thjohe

    Ergänzung aus dem Michel Postgebühren-Handbuch Deutschland 2004:

    Beginn der Luftpost für alliertes Personal (unbeschränkt) und Deutsche (beschränkt) am 1.5.1948, allgemein ab 20.10.1948

    Vielen Dank für diesen wertvollen Hinweis. Jetzt habe ich diesen Sonderfall im "Michel Postgebühren-Handbuch Deutschland" auf Seite 281 ebenfalls gefunden.

    Viele Grüße

    BUND

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  • frimer14
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    • 14. Dezember 2019 um 17:13
    • #22

    Hallo BUND!

    Hier die Tabelle zum Thema Postgebühren. Und noch einmal die Fragen:

    1. Warum wurde im Michel Briefe-Katalog kein (A) hinter das Wort Ersatz-Aerogramm gesetzt?
    2. Welche Gebühren und Regelungen galten dann vom 1.5.1948 bis zum 21.6.1948?
    Zitat

    Nach meiner Rechnung waren es sogar nur 51 Tage.

    M.E. musst Du den Zeitraum vom 21.6.1948 bis 24.6.1948 (Erstleerung) mit hinzurechnen, da in diesem Übergangszeitraum die Frankierung mit den alten Marken noch erlaubt war.

    Gruß frimer14

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  • BUND
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    • 14. Dezember 2019 um 18:00
    • #23

    Hallo frimer14,

    Zitat von frimer14
    1. Warum wurde im Michel Briefe-Katalog kein (A) hinter das Wort Ersatz-Aerogramm gesetzt?

    Tendenziell würde ich behaupten, dass es sich um einen Fehler im Michel handelt. Allerdings kann ich momentan nicht widerlegen, dass bei Inlandsbriefen Luftpost verwendet wurde.

    Zitat von frimer14
    1. Welche Gebühren und Regelungen galten dann vom 1.5.1948 bis zum 21.6.1948?

    Ein Ersatzaerogramm mit einem Gewicht von maximal 10 g kostete 100 Pfennig. Ein Luftpostbrief bis 20 g innerhalb Europas war beispielsweise ebenfalls mit 100 Pfennig zu frankieren. Welche Gebühren und Regelungen meinst du konkret?

    Zitat von frimer14

    M.E. musst Du den Zeitraum vom 21.6.1948 bis 24.6.1948 (Erstleerung) mit hinzurechnen, da in diesem Übergangszeitraum die Frankierung mit den alten Marken noch erlaubt war.

    Natürlich kannst du den Zeitraum ab der Währungsreform hinzurechnen. Allerdings war ab dem 21.06.1948 keine Einzelfrankatur mit MiNr. 937 für ein Ersatzaerogramm mehr möglich. Ein Ersatzaerogramm mit 10 x MiNr. 937 als portogerechte 10-fach-Frankatur würde ich in eine andere Kategorie einordnen.

    Viele Grüße

    BUND

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  • thjohe
    Stamm Mitglied
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    • 14. Dezember 2019 um 18:46
    • #24

    Reine Spekulation, evtl Druckfehler im Briefe-Katalog. Richtig 1.5.48? Philatelistische Belege waren an diesem Tag ja zugelassen. Und - Luftpostleichtbriefe waren wohl nicht überall erhältlich, daher waren beliebige Belege bis 10g für 1 RM zugelassen.

    Es müssten ja eigentlich einige Belege existieren.

    Diese Theorie dürfte auch der Hinweis untermauern "gilt nicht für Erstflugbelege in die USA 60.--"

  • frimer14
    erfahrenes Mitglied
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    • 14. Dezember 2019 um 20:33
    • #25

    Hallo BUND, hallo thjohe!

    Danke für Eure Aufarbeitung meiner Fragen. Frage 2. war natürlich rhetorischer Art. Es gibt für diesen Zeitraum offensichtlich im Michel keine Portogebührenangabe. Ansonsten hätte doch der Gültigkeitszeitraum für das Ersatzaerogramm mit der Mi 937 weiter gefasst sein müssen, oder? Und da es keine Angabe für diesen Zeitraum gibt, habe ich diese Frage in den Raum gestellt.

    Gruß frimer14

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