Wertes Forum.
Ich habe bei Ebay bei einem seriös auftretenden Händler zwei Bedarfsbriefe DR/Zeppelinpost/Südamerikafahrt ersteigert. Er verkaufte sie als "echt". Bevor ich ein Angebot abgab, habe ich ihn angeschrieben, dass ich im Falle des Zuschlags ein Rückgaberecht bekommen will. Ich schrieb ihm, dass ich diese Briefe prüfen lassen werde. Auch das akzeptierte er und verlängerte das Rückgaberecht bis zum Eintreffen des Prüfergebnisses. Die Prüfungskosten allerdings hätte ich zu tragen. Schön und gut - kein Thema . . . wenn die Briefe echt sind.
Was aber, wenn nicht? Er hat sie ja als "echt" verkauft. Bleibe ich dann auf den Prüfungskosten sitzen?
Ich habe zu diesem Thema nichts wirklich Aufschlussreiches finden können.
Was meint Ihr dazu?
Schon mal herzlichen Dank!