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Wer bezahlt die Prüfgebühren?

  • petri25
  • 14. Juni 2017 um 00:23
  • petri25
    neues Mitglied
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    52
    Geburtstag
    26. Oktober 1955 (70)
    • 14. Juni 2017 um 00:23
    • #1

    Wertes Forum.

    Ich habe bei Ebay bei einem seriös auftretenden Händler zwei Bedarfsbriefe DR/Zeppelinpost/Südamerikafahrt ersteigert. Er verkaufte sie als "echt". Bevor ich ein Angebot abgab, habe ich ihn angeschrieben, dass ich im Falle des Zuschlags ein Rückgaberecht bekommen will. Ich schrieb ihm, dass ich diese Briefe prüfen lassen werde. Auch das akzeptierte er und verlängerte das Rückgaberecht bis zum Eintreffen des Prüfergebnisses. Die Prüfungskosten allerdings hätte ich zu tragen. Schön und gut - kein Thema . . . wenn die Briefe echt sind.

    Was aber, wenn nicht? Er hat sie ja als "echt" verkauft. Bleibe ich dann auf den Prüfungskosten sitzen?

    Ich habe zu diesem Thema nichts wirklich Aufschlussreiches finden können.
    Was meint Ihr dazu?

    Schon mal herzlichen Dank!

  • Ron Alexander
    Stamm Mitglied
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    3.481
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    Geburtstag
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    • 14. Juni 2017 um 06:30
    • #2
    Zitat

    Original von petri25
    Wertes Forum.

    Ich habe bei Ebay bei einem seriös auftretenden Händler zwei Bedarfsbriefe DR/Zeppelinpost/Südamerikafahrt ersteigert. Er verkaufte sie als "echt". Bevor ich ein Angebot abgab, habe ich ihn angeschrieben, dass ich im Falle des Zuschlags ein Rückgaberecht bekommen will. Ich schrieb ihm, dass ich diese Briefe prüfen lassen werde. Auch das akzeptierte er und verlängerte das Rückgaberecht bis zum Eintreffen des Prüfergebnisses. Die Prüfungskosten allerdings hätte ich zu tragen. Schön und gut - kein Thema . . . wenn die Briefe echt sind.

    Was aber, wenn nicht? Er hat sie ja als "echt" verkauft. Bleibe ich dann auf den Prüfungskosten sitzen?

    Ich habe zu diesem Thema nichts wirklich Aufschlussreiches finden können.
    Was meint Ihr dazu?

    Schon mal herzlichen Dank!

    Guten Morgen,

    auf den Prüfkosten bleibst Du m.E. sitzen. Als Echt verkauft, aber sind dann nicht Echt, er erstattet Dir den Betrag für die Ware zurück. Verkäufer hat immer das Recht auf Nachbesserung bzw. Reparatur. Wenn dies nicht möglich ist, dann Rückerstattung des Geldes.

    Bin gespannt, vl. hatte hier ja schon mal jemand den Fall.

    Grüße,
    Ron

    Sammelgebiet:
    Französische Besatzungszone Württemberg
    Stetig auf der Suche nach Besonderheiten und Abarten der FZ Württemberg

  • mx5schmidt
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    25. September 1958 (67)
    • 14. Juni 2017 um 12:50
    • #3

    Hallo petri25,

    alte goldene Regel:

    Fragliche Stücke grundsätzlich durch den Anbieter aktuell BPP-prüfen lassen und dann erst kaufen, ansonsten Finger weg oder das damit verbundene Risiko bewußt eingehen!

    In diesem Falle trägst Du auf jeden Fall schon mal die Prüfkosten, ggfs. als Lehrgeld abzubuchen!

    Sollten sich die Belege bei der Prüfung als nicht echt herausstellen, dann wird es erst richtig spannend, denn dann können der Verkäufer und Du euch lange darüber streiten, bei wem die "Vertauschung" der vom Verkäufer angebotenen garantiert "echten" Belege durch eine bildgleiche Fälschung passiert sein könnte.

    Über Nachbesserung oder Rückerstattung des Geldes will ich mal gar nicht spekulieren, denn ich gehe fest davon aus, dass der Anbieter die "echte" Ware vor den Augen eines philatelistischen Fachmannls verpackt hat, den er bei Bedarf als Zeuge benennen wird.

    Hast Du die bei Dir eintreffende Sendung unter Zeugen geöffnet, möglichst noch mit Videodokumentation, oder wie willst Du dem Verkäufer im Ernstfalle nachweisen, dass er Dir bereits die Fälschungen zugeschickt hat, die Du dann 1:1 zum Prüfer transferiert hast, hoffentlich ebenfalls unter Zeugen!???

    Vielleicht solltest Du uns mal per Link das betreffende Angebot hier im Forum vorstellen und uns in Zukunft lieber vorher fragen.

    Liebe Grüße
    Rüdiger

  • petri25
    neues Mitglied
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    26. Oktober 1955 (70)
    • 15. Juni 2017 um 22:54
    • #4

    Hallo Rüdiger!

    Obwohl ich mal dem Händler nicht unbedingt eine dermaßen hohe kriminelle Energie zumute, werde ich Deinen Rat befolgen: Die Sendung sollte morgen, 16.6. bei mir eintreffen. Ich werde sie unter Zeugen und Video öffnen und dokumentieren.
    Unmittelbar danach gehen die Stücke mit hoch aufgelösten Bildern vorab online an einen Prüfer - Schlegel(?) und danach via Post.

    Ist das so OK?

    L.G. Petri

  • Tawwa
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    13. Oktober 1985 (40)
    • 16. Juni 2017 um 11:19
    • #5

    Bei Falschprüfung fallen keine Prüfkosten an?

    Gruß

    Tawwa

  • robertoli
    Stamm Mitglied
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    • 16. Juni 2017 um 11:26
    • #6

    "Bei Falschprüfung fallen keine Prüfkosten an?"

    Auf jeden Fall mindestens 25 Euro Mindestgebühr fällig; dazu kommen die Prüfgebühren von bis zu 4% des Katalogwertes (bei echten Marken), oder etwa 1% bei gefälschten Marken.

    Es könnte aber sein, dass der Prüfer bei gefälschten Marken/Belegen auf diese 1% verzichtet, und nur die Mindestgebühr verlangt.

    Es ist in den Prüfordnungen ungefähr so geregelt.

    Grüße,
    robertoli

  • Tawwa
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    • 16. Juni 2017 um 20:18
    • #7

    Also habe schon einiges bei Schlegel prüfen lassen, und bei Falschprüfungen waren die Kosten 0 Euro.

    Gruß

    Tawwa

    PS: Kann höchstens sein, dass ich die Falschprüfungsmarken zusammen in einem Prüflot hatte, sodass die 25 Euro Mindestgebühr sowieso schon bezahlt werden musste.

    Einmal editiert, zuletzt von Tawwa (16. Juni 2017 um 20:20)

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