Hallo zusammen,
Rückscheine sind ein faszinierendes Thema, diese Formulare sind vor 1945 wirklich nicht häufig, später haben Sammler gerne ausgefallene Portostufen und damit auch Rückscheinbelege produziert.
Bis Ende der 20er Jahre wurde die Rückscheingebühr in der Regel auf dem Schein verklebt, seltener auf der Postsendung. Die Regeln des Weltpostvereins änderten sich häufig.
Ich habe nur einige wenige Rückschein bzw. Postsendungen mit Rückscheinbegehren aus der zeit des Deutschen Reiches, ich werde sie hier nach und nach einstellen. Vielleicht können ja auch andere Forumsmitglieder Ihre Schätze präsentieren, ich würde mich freuen.
Mit dem Rückschein schuf die Post die Möglichkeit, dass der Absender einer eingeschriebenen Sendung (auch Wertsendungen und Postanweisungen) gegen entsprechende Gebühr eine vom Empfänger unterschriebene Quittung vom Zustellpostamt erhielt.
Zum Auftakt zeige ich einen mit einer 20 Pfg. Pfennig-Ausgabe frankierten Rückschein aus Eckernförde vom 18.12.1889. Die Sendung wurde am Folgetag vom Empfänger in Winnemark (an der Schlei, Halbinsel Schwansen) quittiert und vom Postamt Karby am gleichen Tag per Einschreiben nach Eckernförde zurückgeschickt wo es auch abends ankam. Absender der Sendung und Empfänger des Rückscheins war das Amtsgericht in Eckernförde.
Viele Grüße
DKKW