Hallo,
von den beiden angehaengten Einlieferungsscheinen rund um 1944 wird mir ersichtlich dass bei abgegebenen Paketen eine Gebuehr von 10 Pf. erhoben wurde (ich nehm mal an dass die Gebuehr mit dem Freistempler auf der Rueckseite des 2.ten Scheines dazu dient).
Meine Frage: Waren Einlieferungsscheine im allgemeinen gebuehrenpflichtig und wurden sie vom Absender beibehalten oder zum Empfaenger als Beilage zu den Paketen abgeschickt.
Zu der Gebuehrhoehe der 10 Pf. ins Ausland ist im Michel Postgebuehren Handbuch nichts erwaehnt.
Vielen Dank nochmals,