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Einlieferungsschein bei Paketabgaben 1944

  • beta_tester
  • 9. Oktober 2015 um 20:06
  • beta_tester
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    Männlich
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    30. August 1969 (56)
    • 9. Oktober 2015 um 20:06
    • #1

    Hallo,

    von den beiden angehaengten Einlieferungsscheinen rund um 1944 wird mir ersichtlich dass bei abgegebenen Paketen eine Gebuehr von 10 Pf. erhoben wurde (ich nehm mal an dass die Gebuehr mit dem Freistempler auf der Rueckseite des 2.ten Scheines dazu dient).
    Meine Frage: Waren Einlieferungsscheine im allgemeinen gebuehrenpflichtig und wurden sie vom Absender beibehalten oder zum Empfaenger als Beilage zu den Paketen abgeschickt.
    Zu der Gebuehrhoehe der 10 Pf. ins Ausland ist im Michel Postgebuehren Handbuch nichts erwaehnt.

    Vielen Dank nochmals,

    Bilder

    • 1944_einlieferungsschein_a.jpg
      • 298,88 kB
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    Einmal editiert, zuletzt von beta_tester (10. Oktober 2015 um 11:24)

  • beta_tester
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    Geburtstag
    30. August 1969 (56)
    • 10. Oktober 2015 um 11:36
    • #2

    Beim etwas vorsichtigeren durchlesen des Handbuches, ist mir aufgefallen dass eine "Einlieferung beim Zusteller" von 10 Pf. als Auslandszuscchlag aufgelistet ist, allerdings mit der Bemerkung "Zuschlag fuer entsprechende Einschreibebriefsendungen, Wertbriefe, Postanweisungen".
    Da es sich im hiesigen Fall aber fuer Paketabgaben (mit entsprechenden Paketnummern Notierungen) ist es mir nicht klar ob der obengennanter Zuschlag in diesem Fall zutreffend ist und ob der Einlieferungschein quasi als Paketkarte dem Empfaenger zugesandt wurde. Im letzteren Fall frage ich mich wieso sie nicht von einer ABP (z.B. Wien) geprueft bzw. zensiert wurden.

    MfG,

    2 Mal editiert, zuletzt von beta_tester (11. Oktober 2015 um 12:56)

  • Totalo-Flauti
    Stamm Mitglied
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    • 11. Oktober 2015 um 20:06
    • #3

    Hallo beta_tester,

    die 10 Pfennig haben nichts mit Auslandspaketen zu tun noch mit einer Einlieferung beim Zusteller. Die Einlieferungsbescheinigung kostete einfach die 10 Pfennig. Auch bei einer Sammelbescheinigung für mehrere Pakete, wie bei Deinen Belegen zu sehen, an einen Empfänger kostete 10 Pfennig. Die 10 Pfennig gehören zu den Nebengebühren. Näheres findest Du auch hier Gebühren 1929 bis 1945:

    Mit lieben Sammlergrüßen
    Totalo-Flauti

    Einmal editiert, zuletzt von Totalo-Flauti (11. Oktober 2015 um 20:06)

  • beta_tester
    neues Mitglied
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    30. August 1969 (56)
    • 12. Oktober 2015 um 20:05
    • #4

    Vielen Dank Total-Flauti,
    fuer die Erlaeuterung sowie den treffenden Wikipedia Link-Hinweis.
    Wurden die Einlieferungscheine dem Empfaenger zugesendet, oder behielt sie der Absender als Absicherung? Ich frage deshalb, weil ich 4 verschiedene Einlieferungscheine an die selbe Bank adressiert zu verschiedenen Zeitpunkten in Athen gefunden habe.

    MfG,

    beta_tester

  • Totalo-Flauti
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 12. Oktober 2015 um 22:17
    • #5

    Hallo beta_tester,

    der Einlieferungsschein verblieb beim Absender. Der Einlieferungsschein stellt eine Art Quittung oder sogar Urkunde für die Einlieferung der Pakete bei der Post dar. Und für diesen Nachweis mussten vom Absender die 10 Pfennig gezahlt werden.

    Mit lieben Sammlergrüßen

    Totalo-Flauti

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