Hallo,
kann mir bitte jemand Auskunft über den gezeigten Brief geben.
Vielen Dank
Hallo,
kann mir bitte jemand Auskunft über den gezeigten Brief geben.
Vielen Dank
Zu dem Begriff "Postvorschuss" habe ich folgendes gefunden:
(§ 66) Postvorschuss — Eine Verbindlichkeit von Seiten der Postanstalten, Geldvorschüsse auf Briefe zu leisten findet nicht statt. Es bleibt dem Postbeamten überlassen einen Vorschuss zu leisten oder zurückzuweisen. Der Vorschuss soll nicht sofort ausgezahlt werden, sondern ist so lange á Conto notieren, bis gewiss ist, dass der Vorschuss angenommen ist.(ab § 69) Es kann niemand zur Einlösung gezwungen werden. Wird ein Paket vor Entrichtung des Vorschusses ausgehändigt, haftet das General-Postamt. Rücksendung des nicht angenommenen Vorschusses nach spätestens zehn Tagen.
Diese Versandart wurde später vom Einschreiben abgelöst.
Das Nachnahmewesen entwickelte sich aus der Postvorschusssendung.
Gruß kartenhai