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Zensur und Postkontrolle Russland/UdSSR

  • northstar
  • 31. März 2014 um 22:59
  • northstar
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    669
    Geschlecht
    Männlich
    • 31. März 2014 um 22:59
    • #1

    Hallo zusammen!

    Angeregt durch die von DKKW und mir im „Belege Dänemark“-Thread vorgestellten Belege mit russischen zivilen Zensurstempeln möchte ich einen neuen Thread mit dem Thema Zensur und Postkontrolle in Russland und der UdSSR beginnen. Neben den Erscheinungen der rechtlich geregelten offenen Zensur sind auch jene der außerhalb des Gesetzes stehenden geheimen Postkontrolle von Interesse. Hier möchte ich Informationen zu den verschiedenen Zeitabschnitten geben und ihre Erscheinungen - soweit möglich – illustrieren. Natürlich sind, wie immer, Beiträge und Fragen anderer Forumsteilnehmer willkommen.

    Bei der Betrachtung der russischen und sowjetischen Postzensur und Postkontrolle bietet sich folgende zeitliche Gliederung an:

    - Russisches Reich bis 1914
    - Russisches Reich während des I. WK
    - Sowjetisches Rußland/UdSSR 1918-1940
    - UdSSR während des II. WK
    - UdSSR 1946-1991
    - Russische Föderation 1992 bis heute

    Zeitabschnittsübergreifend zu betrachten ist die Zensur der Korrespondenz von Untersuchungs- und Strafgefangenen sowie von Armeeangehörigen in Friedenszeiten.

    Beginnen möchte ich die Übersicht mit dem Thema der Zensur von ausländischen Druckschriften: unter Katharina II. erschienen die ersten Normativakte zur Regelung verlegerischer Tätigkeit. Sämtliche aus dem Ausland eingeführte Literatur unterlag der Zensur. In den Hauptstädten St. Petersburg und Moskau sowie beim Zoll in Riga und Odessa entstanden Zensureinrichtungen.
    Ih Sohn Pavel I. verbot im Jahre 1800 die Einfuhr von Büchern gleich ganz. Das Verbot wurde jedoch ein Jahr später durch Alexander I. wieder aufgehoben.

    1804 wurde dann von Alexander I. die erste „Ordnung über die Zensur“ erlassen. Unter Punkt I.1. heißt es:
    Die Zensur hat die Pflicht, Bücher und Schriften aller Art, die für den öffentlichen Gebrauch bestimmt sind, zu prüfen.
    Und weiter unter Punkt I.9.
    Zeitschriften und andere periodische Schriften, die über die Postämter aus fremden Ländern bezogen werden, werden bei der besonders bei diesen eingerichteten Zensur geprüft, die sich in allem an die Regeln dieser Ordnung hält.

    Im Laufe des 19. Jahrhunderts wurden weitere Ordnungen (1826, 1828) sowie eine Vielzahl von Gesetzen und Bestimmungen zur Zensur erlassen.

    1828 wurde das Komitee für ausländische Zensur eingerichtet, dem aus dem Ausland eingehende Bücher, Broschüren, Zeichnungen und Noten mit Text vom Postamt zugeleitet wurden. Die Zensoren im Postamt (in St. Petersburg hieß die Einrichtung „Zensur von Zeitungen und Zeitschriften beim Postamt“, sie unterstand der Hauptverwaltung für Post- und Telegraphenwesen) waren für die Prüfung einkommender ausländische Zeitungen und Zeitschriften zuständig.

    Die Zensur von Druckwerken, sowohl der aus dem Ausland eingeführten, wie auch der im Inland verlegten, bestand mit geringfügigen Änderungen bis 1917 fort. Im Laufe der Zeit änderten sich die Organisationsstruktur der Zensurbehörden sowie ihre oberste Aufsichtsbehörde (zunächst das Bildungsministerium, später das Innenministerium). Durch die mit der Zeit steigende Zahl der herausgegebenen Druckschriften wuchs der Personalbestand. Das Jahr 1905 führte zwar zu einer Aufhebung der Vorab-Zensur für Publikationen in den Städten, weiteren Lockerungen und zu einer Umbenennung der Zensurkomitees in St. Petersburg, Moskau, Warschau und Tiflis in Komitees für Druckschriftenangelegenheiten, aber nicht zu einer Aufhebung der Zensur als solcher.

    Über die Einführung des Stempels „D.Z.“ geben Dobin/Ratner und Kalmykow (Link s.u.) unterschiedliche Quellen an:

    Im Februar 1873 gab das Postdepartement die Anweisung, den Stempel D.Z. (dosvoleno zensuroj) auf aus dem Ausland unter Streifband eintreffen Periodika anzubringen, die an die Adressaten ausgegeben werden konnten. (Quelle: Russisches Staatliches Historisches Archiv)

    Im Jahr 1880 hieß es im Zirkular für die Post- und Telegraphenbehörde vom 3. Mai unter Nummer 8482 im Artikel 555:
    „Druckschriten, die aus dem Ausland unter Streifband zu versenden sind, werden zur Prüfung der Zensur zugeleitet, die im Falle ihrer möglichen Ausgabe an die Anschrift einen Stempel „D.Z.“ (dosvoleno zensuroj) aufbringt.

    Zuweilen wird in der Literatur zuweilen die Abkürzung D.Z. auch als „Dosmotreno zensuroj“ (geprüft durch die Zensur) aufgelöst.

    Im „Belege Dänemark“-Thread wurden von DKKW und von mir bereits zwei Petersburger Zensurstempel gezeigt: ein einfacher D.C.-Stempel, der in dieser Form („breites D“) nicht bei Dobin/Ratner, wohl aber bei Skipton (in Rossica Journal Nr. 146, Artikel liegt mit leider noch nicht vor :) ) vermerkt ist sowie ein Rechteckstempel mit Datums- und Ortsangabe. Ergänzend zeige ich im Anhang ein argentinisches Streifband nach Narva aus dem Jahre 1899 mit dem Stempel D.Z. / S.P.BURG- sowie eine Drucksache des Buchhändlers Joseph Baer aus Frankfurt am Main nach St. Petersburg mit dem gut lesbaren Vermerk „Drucksachen.“ aus dem Jahr 1903, aber ohne erkennbaren Zensurvermerk. Zufälligerweise ist der Empfänger (ein gewisser Herr Makaroff) derselbe, wie bei der von DKKW gezeigten dänischen Drucksache.

    In dem auf Open Text veröffentlichten Beitrag von W. Kalmykow () werden Stempel aus weiteren Städten gezeigt, im wesentlichen „D.Z.“ mit und ohne Ortsangabe.

    So, ich hoffe, daß war für den Anfang nicht zuviel, aber das Thema ist doch recht umfangreich. Alls nächstes komme ich zu den "Schwarzen Kabinetten".

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    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

    Einmal editiert, zuletzt von northstar (2. April 2014 um 12:17)

  • DKKW
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    • 1. April 2014 um 19:43
    • #2

    Hallo northstar,

    das war bestimmt nicht zu viel.

    Meiner Meinung nach ein ganz grandioser Auftakt zu einem wirklich nicht einfachen postgeschichtlichen Thema. Ich hoffe, dass ich ab und an einen Beleg beisteuern kann und freue mich auf die Fortsetzungen.

    Viele Grüße
    DKKW

  • valgrande
    Stamm Mitglied
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    • 2. April 2014 um 10:14
    • #3

    Hallo northstar,

    erneut stellst Du einen sehr interessanten Themenkomplex vor, danke schon mal dafür, dass Du Dich dem widmest und uns teilhaben lässt.

    Mal zwei ganz naive Fragen: Was ist eine Normativakte (habe da leider bei meiner Suche keine wirklich befriedigende Antwort gefunden), und mal als generelle Frage aufgeworfen. Ob sie irgendein Staat, nicht nur ein Totalitärer, überhaupt je beantworten kann: Hat jemals ein Staat die Begründung dem eigenen Volk gegeben, warum eine Zensur eingeführt wurde?

    Ich bin auf weitere Belege und Fortsetzungen gespannt.

    Gruß von
    valgrande

    Einmal editiert, zuletzt von valgrande (2. April 2014 um 12:50)

  • northstar
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    • 2. April 2014 um 12:42
    • #4

    Hallo valgrande,

    vielen Dank für Dein Feedback.

    Für Normativakt könnte man auch Rechtsvorschrift oder Regelungswerk sagen.

    Zur zweiten Frage zitiere ich aus der Zensurordnung von 1804. In den Punkten 2 und 3 wird eine Art Erklärung gegeben:

    2. Der Hauptgegenstand dieser Prüfung ist, der Gesellschaft Bücher und Werke zukommen zu lassen, die die wirkliche Bildung des Geistes und der Formung der Moral fördern, und diesem Anliegen entgegenstehende Bücher und Werke zu entfernen.
    3. Aus diesem Grund soll weder ein Buch oder Werk im Russischen Reich gedruckt, noch in den Verkauf gegeben werden, ohne dass es zuvor durch die Zensur geprüft wurde.

    Kurz gesagt: eine höhere Instanz meint zu wissen, was für den gemeinen Literaturkonsumenten gut ist.

    Es gibt natürlich auch (inoffiziell sicherlich nicht unerwünschte) Sekundäreffekte: durch die Einrichtung der Zensur kommt es bei den Autoren bereits beim Verfassen von Texten zur Selbstzensur. Verstöße gegen die Zensurbestimmungen können von den Herrschenden formaljuristisch korrekt zum Vorgehen gegen missliebige Personen genutzt werden.

    Viele Grüße
    nst

    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

  • valgrande
    Stamm Mitglied
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    • 2. April 2014 um 12:49
    • #5

    Dankesehr northstar für die Auskünfte, den Ausdruck kannte ich noch nicht.

    Zum Zweiten: Du hast es auf den Punkt gebracht mit eine höhere Instanz meint zu wissen, was für den gemeinen Literaturkonsumenten gut ist.

    Eine interessante Rechtsverordnung, da muss man erst Mal drauf kommen. ;)
    Danke für Deine Mühe, sie heraus zu finden.

    Freundliche Grüße
    valgrande

  • northstar
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    • 2. April 2014 um 21:24
    • #6

    Hallo valgrande, gern geschehen!

    Über die politische Kontrolle incl. der Postkontrolle während des Kaiserreiches gibt es eine ganze Reihe von Arbeiten und Dokumentationen, die in den letzten zwei Jahrzehnten angefertigt wurden. Einiges ist auf dem Portal Open Text veröffentlicht. Die Informationen und Erkenntnisse über das 19. Jahrhundert helfen, den Faden zu erkennen, der sich durch das 20. Jahrhunderts zieht und auch im 21. Jahrhundert wieder aufgenommen wurde.

    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

  • northstar
    erfahrenes Mitglied
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    • 2. April 2014 um 21:30
    • #7

    Die Zensur von Druckschriften, sollte die Untertanen des Zaren vor öffentlich zugänglichem verderblichem Gedankengut schützen. Was war aber mit den Gedanken und Informationen, die die Untertanen nur mit ihnen vertrauten Personen austauschten?

    Neben der rechtlich geregelten und öffentlich bekannten Zensur gab es als Teil der für autoritäre und totalitäre Regime charakteristischen politischen Kontrolle die Postkontrolle (Durchleuchtung, russisch: Perljustracija). Sie diente der Staatsgewalt vorrangig dazu, das Verhalten bestimmter Personenkreise zu beobachten, Informationen über Stimmungen und Meinungen der Bevölkerung zu sammeln, die Verbreitung unliebsamer Informationen zu unterdrücken (durch Konfiszieren) sowie regimekritisch eingestellte Personen zu identifizieren und Material für ihre Verfolgung zu erlangen.

    Die Postkontrolle im Russischen Reich war Chefsache. Der Zar gab Anweisungen und ihm wurde vom Innenminister und dem Leiter des Postdepartements über die Befunde der Postkontrolle berichtet. Im 18. und 19. Jahrhundert standen zunächst hochgestellte Persönlichkeiten aus Regierung und Staatsapparat im Fokus der Postkontrolle. Desweiteren wurde die Korrespondenz von in speziellen Listen geführten Personen kontrolliert, zu denen zum Ende des 19. Jahrhunderts vermehrt „in politischer Hinsicht verdächtige Personen“ zählten. Außerdem wurde 1895 als Aufgabe im Bericht des Innenminister Durnow an Nikolai II. die Aufgabe hervorgehoben, „per Post versandte Proklamationen und Flugblätter gegen die Regierung gerichteten und revolutionären Inhalts“ abzufangen und dem Polizeidepartement Angaben zu liefern, die „ihm die Möglichkeit geben, erfolgreich gegen die revolutionäre Bewegung in Russland zu kämpfen“. (zitiert nach W.S. Ismosik: Schwarzes Kabinett; in Rodina Nr. 10, 2000).

    Die Durchleuchtung geschah in größter Geheimhaltung. Z.B. gelangte man nur durch das Büro des Oberzensors der m offiziellen Zensur im dritten Stock des Gebäudeteils an der Postamtsgasse (Potschtamtskij pereulok) in die Räumlichkeiten der geheimen Zensur. In dem Büchlein „Sankt-Petersburger Postamt“ von W.A. Kut’in (1996) wird ab Seite 136 ein zeitgenössischer Bericht eines gewissen O. Michailow zitiert:
    „In diesem Büro stand ein großer gelber Amtsschrank. Er diente als Eingang zum „schwarzen Kabinett“. Selbst wenn irgendein Fremder durch alle Zimmer der offenen Zensur in das Zimmer des Oberzensors vorgedrungen wäre, wäre er trotzdem nicht in das schwarze Kabinett gelangt. Es ist schwer vorstellbar, dass er in den gelben Schrank gestiegen wäre, dessen Türen sich automatisch verschlossen. Hierher aus der Expedition des Postamtes wurde mit einer Spezialmaschine sämtliche Korrespondenz, sowohl die ausländische, wie auch die aus anderen Städten, hochgeholt. Ein Beamter sortierte die Briefe. … Die etwa zweitausend ausgesonderten Briefe öffnete ein anderer Beamter mit einem einfachen Falzbein … . Um eintausend Briefe zu durchzusehen, wurden nicht mehr als zwei Stunden benötigt. Der Prüfung unter lagen alle Briefe der Minister, …, der Mitglieder des Staatsrates und überhaupt aller Personen, die irgendein wichtiges Amt bekleideten und folglich durch ihre Offenbarungen für den Innenminister von Interesse sein konnten.“

    Auch konsularische Post war Objekt der Begierde des Schwarzen Kabinetts. Da diese Postsendungen üblicherweise versiegelt waren, wurden nachgemachte Petschafte den ausländischen Vertretungen in Petersburg vorgehalten, um gebrochene Siegel originalgetreu ersetzen zu können. Man hatte es also in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer gewissen Meisterschaft gebracht.

    Dagegen beschwerte sich Feldmarschall Kutusow in Briefen an seine Korrespondenzpartner mehrfach über das Mitlesen und (unprofessionelle) Öffnen seiner Briefe, so z.B. 1791 in einer Nachricht an N.N. Trubezkoj: „Ihr letzter Brief war entsiegelt und auf schamlose Weise mit Kleister bestrichen.“ (zitiert nach W.S. Ismosik, 2000.)

    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

  • northstar
    erfahrenes Mitglied
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    • 20. Mai 2014 um 22:52
    • #8

    Statistik und Praxis

    In den Postämtern Warschau, Kiew, Moskau, Odessa, Charkow, Tiflis wurden Ende des 19./Anfang des 20. Jahrhunderts täglich 100 bis 500 Briefe geöffnet, im Postamt St. Petersburg gar 2000 bis 3000. Das wären also insgesamt zwischen 1 und 2 Millionen pro Jahr im gesamten Land, wobei Peregudowa mit Bezug auf eine Quelle des Polizeidepartements Moskau im Staatsarchiv der Russischen Föderation eine Zahl von nur 380.000 nennt. Smykalin führt in seinem Buch „Perljustrazija korrespondenyij i potschtowaja wojennaja zensura“ (SPb, 2008) Zahlen für das allgemeine Postaufkommen des Jahres 1903 an: Briefe Inland: 597,2 Mio., Ausland 89,7 Mio., dazu insgesamt knapp 140 Mio. Streifbänder und Pakete, so dass im Endeffekt ca. 0,05 Prozent aller Briefsendungen geöffnet wurden.

    Das Personal der Postüberwachung zählte im Jahr 1913 45 Mitarbeiter, die häufig im Hauptberuf ebenfalls Mitarbeiter der offiziellen Zensur waren und bis 1902 die zur Kontrolle bestimmten Briefe selbst aus dem täglichen Strom der Sendungen herausfilterten, sowie später bis zu 60 „Hilfskräfte“ (1915), die für die Aussonderung unter erfahrenen Postmitarbeitern rekrutiert wurden. Die Geheimhaltung der Tätigkeit der Schwarzen Kabinette wurde auch durch die Auswahl neuer Mitarbeiter gefördert, die vorzugsweise aus der Verwandtschaft der bereits in den Schwarzen Kabinetten tätigen Mitarbeiter ausgewählt wurden. So blieb das Geheimnis „in der Familie“.

    Hauptziele der Postkontrolle waren: politische Verfolgung, Spionageabwehr und die Gewinnung vertraulicher Information aus höchsten Gesellschaftskreisen (selbst nächste Verwandte von Nikolai II. blieben von der Überwachung ihrer Korrespondenz nicht verschont). Entsprechend orientierten sich die Kontrolleure bei der Auswahl zu öffnender Sendungen an folgenden Kriterien:

    - an einer alphabetischen Liste, die vom Innenministerium und der Sonderabteilung des Polizeidepartements zusammengestellt wurde und in der sich zu unterschiedlichen Zeiten zwischen 300 und 1000 Personen wiederfanden – hauptsächlich Mitglieder revolutionärer, liberaler und monarchistischer Parteien, Redakteure und Personen des öffentlichen Lebens, Abgeordnete der Staatsduma etc.

    - an auffälligen Merkmalen von Absender- und Empfängeradresse: Postlageranschrift, per Schreibmaschine adressiert, an Empfänger in Zentren der revolutionären Emigration (Genf, Paris) gerichtet etc.

    - ihrem Gespür („Riecher“) bei der Analyse der Handschrift des Absenders und dem äußeren Erscheinungsbild der Sendung

    Die meisten Briefe verblieben in den schwarzen Kabinetten nicht mehr als zwei Stunden. Von Briefen mit interessantem Text wurden sog. „Memoranden“ erstellt, d.h. die entsprechenden Passagen wurden kopiert. Danach wurden die Briefe wieder zugeklebt und ein Zeichen (Punkt) in einer Ecke oder an der Kante angebracht, um eine wiederholte Behandlung zu vermeiden. Briefe mit verschlüsseltem Text oder mit Geheimtinte geschriebene wurden photographiert oder an die Sonderabteilung des Polizeidepartements weitergeleitet.

    Von Smykalin wird das Jahr 1898 mit der Gründung der Sonderabteilung als Zeitpunkt markiert, ab dem die Postüberwachung und die angefertigten Zusammenfassungen und Memoranden für die Regierung regelmäßigen Charakter erhalten.

    Gegenmaßnahmen:

    Obwohl die Postkontrolle im Geheimen und äußerst konspirativ stattfand, blieb der Fakt als solcher nicht allen Postbenutzern verborgen und diese trafen zuweilen ihrerseits Gegenmaßnahmen. Außerdem: ein Petersburger Zensor namens Kriwosch verriet einer Bekannten, wie man das Öffnen des Briefes vermeiden kann: unter die Briefklappen von innen mit Syndetikon (ein Alleskleber, sozusagen das UHU des frühen 20. Jahrhunderts) ein Stückchen Papier kleben, des Weiteren seine Anschrift mit schwarzem Bleistift auf die Seitenteile schreiben. Durch Einwirkung von Wasserdampf verfärbt sich der Bleistift ins Bläuliche.

    Eine einfache und verbreitete Methode war – anstelle von Siegelmarken oder Lacksiegel - das Aufkleben der Frankatur auf der Rückseite des Kuverts, die Briefmarke erfüllte quasi nebenbei die Funktion einer Siegelmarke. Jedoch war dies für die Zensoren kein wirkliches Hindernis, da sie über entsprechendes „Werkzeug“ und Geschick zum Öffnen der Umschläge verfügten.

    Ich habe meine Bestände an Kuverts durchgesehen, aber leider nur einen gefunden, der Merkmale , die von einer Öffnung stammen können, aber keine Markierung aufweist. Dies ist ein Einschreibebrief von Prof. Alexander Dogel ` an Prof. E. Holmgren am Karoliniska-Institut in Stockholm. Prof. Dogel` hatte auf der Vorderseite unter der Empfängerangabe vermerkt: „Mit Einlage von Photogr[aphien] vom Lehrstuhl …“ Vielleicht hat das die Zensoren auf den Plan gerufen. An der linken Hälfte der Briefklappe sind Spuren von Klebstoff zu sehen, die es auf der rechten Seite nicht gibt. Außerdem ist die linke Seitenklappe innen oben beschädigt, evtl. vom Eindringen mit einem „Brieföffner“.
    Darüberhinaus kann ich einige Beispiele für rückseitige Frankaturen aus jener Zeit zeigen.

    Trotz aller Geheimniskrämerei wurde auch offene Kritik an der Postüberwachung laut: zum einen 1905 vom Ministerpräsidenten Sergej Witte: „Was die Frage der Unantastbarkeit der Persönlichkeit betrifft, so dient die Durchleuchtung von Briefen als großes Übel.“, zum anderen 1908 von zwei Duma-Abgeordneten, die u.a. das nicht geringe Budget für die Mitarbeiter der Schwarzen Kabinette kritisierten.

    Nach der Februar-Revolution wurde die offizielle Zensur ausländischer Zeitungen und Zeitschriften durch einen Erlass des Ministeriums für Post und Telegraphen vom 10. Juli 1917 formell abgeschafft. Der Dienst der geheimen Postkontrolle endete ebenfalls nach der Machtübernahme durch die Provisorische Regierung, indem die Zensoren keine Weisungen mehr von ihr erhielten und 38 von ihnen am 16. März 1917 „freigestellt“ wurden. Zudem setzte die Provisorische Regierung eine Außerordentliche Untersuchungskommission zur Untersuchung von Dienstvergehen von hohen Amtspersonen ein, vor der der letzte Leiter der Verwaltung für Zensur ausländischer Zeitungen und Zeitschriften Nikolai Mardarjew in Sachen Postüberwachung im Sommer 1917 aussagen musste. Aber nach der Oktoberrevolution wurde begonnen, ein neues Kapitel in der russischen Geschichte mit neuer rechtswidriger Postkontrolle zu schreiben, dessen Aufarbeitung von offizieller Seite bislang noch nicht stattfand.

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    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

  • northstar
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    • 24. Mai 2014 um 08:44
    • #9

    Ein gesonderter Bereich bei der Zensur von Postsendungen ist die Korrespondenz von Untersuchungs- und Strafgefangenen. Diese findet in vielen Ländern statt, sie ist den Betroffenen bekannt und soll ordnungsgemäße Ermittlungen und einen ordnungsgemäßen Strafvollzug gewährleisten.

    Im Falle des Russischen Reiches und der UdSSR waren von der Strafverfolgung aber nicht nur gewöhnliche Rechtsbrecher betroffen, sondern auch Personen, die mit dem jeweils herrschenden System nicht einverstanden waren und dieses u.a. in Briefen, bei denen es inoffizielle staatliche Mitleser gab, zum Ausdruck brachten und entsprechend einer politischen Verfolgung ausgesetzt waren, sei es durch direkte Qualifikation politischer Äußerung als kriminelle Tat oder durch fabrizierte Fälle (eher typisch für die sowjetische Zeit), die nach den üblichen Strafgesetzen behandelt wurden. Es ist anzumerken, dass durch die Postüberwachung gewonnene Informationen nie direkt für die Strafverfolgung verwandt wurden, um die geheime und eigentlich ungesetzliche Tätigkeit der staatlichen Behörden nicht zu affichieren.

    Ein Teil der politischen Gefangenen aus der Zeit vor der Oktoberrevolution saß in der Zeit von 1882-1905 und 1907-1915 im Zuchthaus der Festung Oreschek bei Schlüsselburg ein.

    Hierzu gibt es auch einen online verfügbaren Artikel von David M. Skipton: „Guests“ of the Tsar: The Shlissel`burg Hard-Labor Prison and its Censormarks, in Rossica Journal No. 131 (1998), in dem er sowohl die Umstände der Haft und die Regeln für die Korrespondenz der Insassen, wie auch die Zensurverkmerke auf dieser Korrespondenz recht ausführlich beschreibt.

    Ich kann vier Belege an Schlüsselburger Insassen zeigen. Belege von Gefangenenkorrespondenz aus der sowjetischen oder postsowjetischen Zeit habe ich leider noch nicht in der Sammlung.

    Einschreibebrief Polja – Schlüsselburg an Artur Karlowitsch Rjast, Absender K. Rjast

    Brief St. Petersburg 9 – Schlüsselburg an Filipp Merkurjewitsch Tretjakow, Absender M. Tretjakow (Apothekengeschäft)

    Postanweisung aus den USA via Petrograd an Alfred Wikse, Absender J. Johnason in Minneapolis, Minnesota

    Brief Sestroretzk – Schlüsselburg an Iwan Alexandrowitsch Jemeljanow

    Leider habe ich zu den ersten beiden Insassen keine Information finden können. Anhand der Absender (ein Mühlenbesitzer und ein Apothekeninhaber) kann man jedoch vermuten, dass die Insassen aus gutem Hause stammten und evtl. keine gewöhnlichen Kriminellen waren.

    Bei Alfred Wikse handelt es sich wohl um einen politisch engagierten Arbeiter aus Riga - im Zentralen Staatlichen Historischen Archiv gibt es aus dem Jahr 1911 eine Anklageschrift und ein Urteil gegen Arbeiter (darunter auch Wikse) des Werkes „Drahtindustrie“ wg. Streiks.

    Iwan Alexandrowitsch Jemeljanow ist wahrscheinlich ein Bruder des bekannten, aus Sestroretzk stammenden Revolutionärs Nikolai Alexanderowitsch Jemeljanow (1871-1958). Nikolai Jemeljanow versteckte im Sommer 1917 Lenin bei Sestroretzk in seinem Schuppen und später in einer Laubhütte vor der Polizei.

    Die Briefe an Rjast und Jemeljanow wurden mit einem rechteckigen Zensurstempel mit dem Text „PROSMOTRENO / SHLISSEL`BURG / KATORZHNAJA TJURMA“ (DURCHGESEHEN / SCHLÜSSELBURG / ZUCHTHAUS), der Brief an Tretjakow sowie die Postanweisung an Wikse mit einem ovalen Zensurstempel gleichen Textes versehen. Die Postanweisung weist dazu noch das Handzeichen des Zensors (des Gefängnisdirektors oder seines Stellvertreters) in Blaustift sowie Registrierungsvermerke auf.

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    Libertatem quam peperere maiores digne studeat servare posteritas.

    Einmal editiert, zuletzt von northstar (24. Mai 2014 um 08:46)

  • Wandervogelgelb
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    Geburtstag
    14. Februar 1959 (66)
    • 25. Mai 2014 um 15:46
    • #10

    Heute ist mir dieser schöne Beleg in die Hände gefallen. Es handelt sich dabei um eine Einschreiben aus Wittenberge BZ Potsdam nach Oranienburg bei Berlin vom 2. September 1947, der rückseitig mit einem Stempel der Sowjetischen Militärzensur (5215) versehen worden ist.

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