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Unliebsame Käufer

  • kartenhai
  • 19. März 2014 um 08:07
  • Kermet
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    • 23. Mai 2014 um 14:41
    • #61

    kasmodian

    Ich habe momentan 2 ähnlich gelagerte Fälle in Ebay. Zum Ersten solltest Du den Weg über "Käufer melden" bei Ebay gehen.

    Wenn das nichts hilft ist ein juristischer Schritt immer eine Frage des Geldes. Ist es im Verhältnis Ersteigerungsbetrag : evtl. auftretenden Anwaltskosten????? Ich glaube, das wird das Ausschlaggebende sein.


    Viele Grüße
    Kermet

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    Und mit Briefmarken ist es interessanter!

  • kartenhai
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    • 23. Mai 2014 um 14:50
    • #62

    Hallo Kasmodian,

    wenn eine Beschwerde über Ebay (Käufer melden) nichts nützt, würde ich dem Käufer noch eine letzte Frist von ein paar Tagen geben und ihm androhen, die Kamera bei Nichtbezahlung dann dem Nächst-Bietenden unter ihm für einen Euro weniger zu verkaufen und ihn für weitere Käufe zu sperren.

    Manche bezahlen dann schnell, weil sie es dem unter ihm liegenden nächsten Bieter nicht vergönnen, und 1 Euro weniger kann man auch noch gut verkraften.

    Anwälte kosten immer eine Menge Geld, da habe ich schon schlechte Erfahrungen damit gemacht. Nach Möglichkeit meide ich diese wie die Pest.

    Gruß kartenhai

    Einmal editiert, zuletzt von kartenhai (23. Mai 2014 um 14:51)

  • kartenhai
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    • 23. Mai 2014 um 15:15
    • #63

    Hatte vor ein paar Wochen eine alte Ansichtskarte von 1913 eingestellt, die von 2 Interessenten auf letztendlich 40,50 EUR hochgesteigert wurde, ein an sich für mich sehr erfreuliches Ergebnis.

    Der Gewinner der Auktion meldete sich danach nicht mehr, trotz mehrmaliger Mahnungen. Ich habe ihn dann an Ebay gemeldet, die den Fall nach einer Frist automatisch beendet, der Käufer bekommt dann bei Ebay einen Minuspunkt und wird nach mehreren solcher Fälle irgendwie bestraft.

    Der Zweitplazierte wollte die Karte dann auch nicht mehr haben, leider, ich werde sie wohl ein zweites Mal einstellen müssen.

    Bei den Bewertungen des Erstkäufers sah ich dann nachträglich, daß das wohl ein Spaßbieter ist bzw. schon mehrmals aufgefallen ist. Obwohl negative Bewertungen bei Käufern nicht mehr möglich sind, waren diese Auffälligkeiten einfach von den Verkäufern unter positiv vermerkt worden.
    Leider konnte ich ihn dann nicht mehr ähnlich so bewerten, weil Ebay den Fall schon geschlossen hatte.

    Was denken sich diese Bieter eigentlich dabei? Die müssen doch eine an der Klatsche haben ?(
    Oder kann es so viel Spaß machen, andere zu ärgern ?(

    Gruß kartenhai

  • Kermet
    aktives Mitglied
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    19. Juni 1962 (63)
    • 23. Mai 2014 um 15:18
    • #64

    kartenhai

    Manchmal habe ich fast denVerdacht, dass Spaßbieter durch ihre "besch... Käufe, die nie bezahlt werden" evtl. nur an Bankdaten kommen wollen.

    Ich weiß - nicht die ganze Welt ist böse, aber viele sind es doch. Und in solchen Fällen hab ich immer Bauchgrummeln.

    VG
    Kermet

    ______________________________________
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  • trainfan
    erfahrenes Mitglied
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    16. Juli 1988 (37)
    • 23. Mai 2014 um 15:31
    • #65

    kasmodian

    Du kannst den Käufer nich Mahnen du musst es tun..Das Gesetz sieht vor das du ihm eine angemessene Frist einräumen musst. Sollte er dann trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt und svhuldhaft verzögert hast du folgende Optionen: Erfüllung des Vertrags verlangen oder vom Vertrag zurücktreten also weiterverkaufen.

    Dazu solltest du dir im netz mal den §323 BGB ansehn

    mfg Torsten

  • Wolffi
    Moderator
    Beiträge
    5.599
    • 23. Mai 2014 um 18:44
    • #66

    Bei eBay als nicht gezahlten Artikel melden.

    Er zahlt dann: gut. :)
    Er zahlt nicht: Fall schliessen und Käufer wird verwarnt, Gebühren tlw. erstattet.

    Dann:
    Vergessen und erneut anbieten. Vielleicht gibt es weniger Geld als beim ersten Mal.
    Oder sich den Stress und das finanzielle Risiko eingehen und dem Käufer was Stress machen. Lohnt aber ganz selten.

    Fazit: ich würde mich kurz ärgern und das dann verdrängen. :)

    Bis denne sagt Wolfgang
    Meine Literaturliste - September 2023
    Linkliste im Philaforum - Stand 17.02.2026

  • gründi
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    31. August 1994 (31)
    • 23. Mai 2014 um 22:10
    • #67
    Zitat

    Original von Wolffi
    Bei eBay als nicht gezahlten Artikel melden.

    Er zahlt nicht: Fall schliessen und Käufer wird verwarnt, Gebühren tlw. erstattet.

    Dann:
    Vergessen und erneut anbieten. Vielleicht gibt es weniger Geld als beim ersten Mal.
    Oder sich den Stress und das finanzielle Risiko eingehen und dem Käufer was Stress machen. Lohnt aber ganz selten.

    Du hast vergessen: Bei ebay den betreffenden Käufer sperren, damit er nicht nochmal in den eigenen Auktionen sein Unwesen treiben kann.

  • Wolffi
    Moderator
    Beiträge
    5.599
    • 23. Mai 2014 um 22:13
    • #68

    Das stimmt, gründi, aber so Trollos tauchen in der Regel nie mehr auf...

    Was oft passiert:
    nach dem Schliessen des Streitfall und der Verwarnung melden sich bestimmt 40% der Käufer, und davon waren 98% nach dem Kauf schwer bis sehr krank erkrankt.

    Bis denne sagt Wolfgang
    Meine Literaturliste - September 2023
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