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Kontrollrat-Beleg

    • Wertermittlung
  • caramellino
  • 24. November 2013 um 00:45
  • Erledigt
  • mx5schmidt
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    25. September 1958 (67)
    • 25. November 2013 um 13:51
    • #21

    Ich habe bezüglich des hier im Thread gezeigten Briefes nochmals nachrecherchiert:

    Das Porto von 6,00 M für den gezeigten Brief setzt sich zusammen aus 80 Pf für einen Fernbrief der 3. Gewichtsstufe, 100 Pf als Behandlungsgebühr für einen Wertbrief mit Wertangabe über 100,-- M sowie 20 Pf je 500 M Wertangabe, hier 21 x 20 Pf für 10.500 M!

    Somit wäre so ein Brief als Fernbrief portorichtig frankiert und, Echtprüfung durch einen BPP voraussetzend, mit rund 100 € Marktwert anzusetzen.

    Liebe Grüße
    mx5schmidt

  • caputo
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    • 25. November 2013 um 14:36
    • #22

    Hallo mx5schmidt1

    dann war ich ja fast richtig!
    Ja knapp daneben ist halt auch vorbei! :D
    Vielen Dank für Deine Bemühung ich denke Roland kann jetzt damit was anfangen!
    Wenn Er im Forum erscheint wird Er sich bestimmt selber noch bedanken!

    Schönen Tag noch
    Charli

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
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    7.054
    • 25. November 2013 um 15:02
    • #23

    Wie heisst der Spruch so schön ? "Wer zu spät kommt, den bestraft der mx5schmidt......
    Die unsägliche Diskussion in diesem Thema gehört m.E. wegmoderiert, aber das nur am Rande.

    In medias res: Zunächst ist der Scan sehr dürftig, ich kann noch nicht einmal den Abgangsort und das Stempeldatum erkennen. Aber wenn das mit der 5. Gewichtsstufe stimmt (1 RM) und dafür spricht die deutlich vorhandene Beanspruchung des Umschlags, sowie seine Größe, dann könnte die Frankatur tatsächlich portorichtig sein. Vorausgesetzt, es findet sich rückseitig ein Ankunftsstempel ! So etwas ist dann schon ganz nett. Ob man so einen Beleg zwingend prüfen lassen muss, entscheidet der Besitzer. Im Verkaufsfalle wird es ohne das placet von Herrn Schlegel nicht gehen.

    Noch ein Wort zu den überfrankierten Belegen. Gerade im Bereich des Alliierten Kontrollrates wurde vor allem gegen Ende der Frankaturgültigkeit oft auf "Teufel komm `raus" frankiert, die alte Reichsmark war nicht mehr das Papier wert, auf dem sie gedruckt war. Überfrankierungen waren an der Tagesordnung. Besonders deshalb werden korrekte Bedarfsbelege gesucht und oft erstaunlich gut bezahlt. Das gilt natürlich besonders für die hohen Nennwerte und vor allem für die 5 RM - Taube, die erst im Februar 1948 an den Schaltern vorrätig war.
    Überfrankierte Belege rechne ich persönlich mit dem Markenwert, alles andere bedeutet, sich in die Tasche zu lügen. Die "10 % - Regel" ist eine olle Kamelle des Schwaneberger Verlags und hat mit der Wirklichkeit nichts zu tun.

    Gruß
    KJ

  • caputo
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    • 25. November 2013 um 15:09
    • #24

    Auch Dir ein Danke schön auch im Namen von Cara!

    Besser späht als nie, denn jetzt haben wir die zweite Frage auch entgültig geklährt! ;)

    Einen schönen Tag noch wünscht Dir
    Charli der aus Steingaden

  • BUND
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    • 25. November 2013 um 17:09
    • #25

    Hallo!

    Zitat

    Original von Kontrollratjunkie
    Aber wenn das mit der 5. Gewichtsstufe stimmt (1 RM) und dafür spricht die deutlich vorhandene Beanspruchung des Umschlags, sowie seine Größe, dann könnte die Frankatur tatsächlich portorichtig sein.

    Da komm ich jetzt leider nicht mit, beim Kontrollrat gab es doch nur insgesammt 4 Gewichtsstufen, oder? ?(

    Zur Bewertung des Belegs, sofern die Echtheit zweifelsfrei geklärt ist, kann ich auch noch was beitragen.
    Laut dem Handbuch von Jan Hohmann wertet eine Mehrfachfrankatur der MiNr. 961 portogerecht auf Wertbrief 800 €.

    Liebe Grüße
    BUND

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  • caramellino
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    • 25. November 2013 um 19:05
    • #26

    vielen Dank für eure Beiträge :)

  • mx5schmidt
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    • 25. November 2013 um 20:30
    • #27

    Hallo BUND,

    es gab bei Briefen im Ortsverkehr sowie im Fernverkehr jeweils 6 Gewichtsstufen, aber nur vier verschiedene Portostufen!

    Die von KJ angesprochene 5. Gewichtsstufe ging von 251 bis 500 g und kostete im Fernverkehr 80 Pf, im Ortsverkehr 40 Pf.

    Liebe Grüße
    mx5schmidt

  • BUND
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    • 26. November 2013 um 12:44
    • #28

    Hallo mx5schmidt,

    ich habe jetzt mal im Michel Postgebühren-Handbuch nachgeschaut, da gibt es tatsächlich 6 Gewichtsstufen. Es kommt wohl auf die Defintion drauf an, ich habe Gewichtsstufen mit Portostufen einfach gleich gesetzt, so wie es auch im Handbuch von Jan Hohmann aufgeführt ist.
    Ob man jetzt mehrere Gewichtsstufen für eine Portostufe angeben muss, halte ich für fragwürdig. Hier jedem seine eigene Meinung. ;)

    Liebe Grüße
    BUND

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  • Kontrollratjunkie
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    • 26. November 2013 um 12:57
    • #29

    Wir diskutieren hier auf akademischer Ebene. Es gibt in der Zeit nur vier Portostufen, das ist richtig. Andererseits ist die Unterteilung in sechs Gewichtsstufen im Hinblick auf die Katalogsystematik schon sinnvoll. Wenn es auch für den besprochenen Brief keine Bedeutung hat.
    Eine generelle Gleichsetzung von Gewichts- und Portostufen halte ich aber für philatelistisch falsch.

    Gruß
    KJ

  • BUND
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    • 27. November 2013 um 22:06
    • #30

    Hallo!

    Zitat

    Original von Kontrollratjunkie
    Wir diskutieren hier auf akademischer Ebene.


    So soll es sein! :D

    Zitat

    Original von Kontrollratjunkie
    Andererseits ist die Unterteilung in sechs Gewichtsstufen im Hinblick auf die Katalogsystematik schon sinnvoll.


    Dass der Michel bei der Erfassung der Portostufen für den Zeitraum zwischen 1946 und 1974 sechs Gewichtsstufen benötigt, ist ja klar und macht für Systematik natürlich auch Sinn, da es ab dem 1.9.1971 eben sechs Portostufen gab.
    Dass es für die Katalogisierung sinnvoll ist, heißt aber in meinen Augen nicht, dass es auch philatelistisch sinnvoll ist. Ich glaube nämlich kaum, dass 1946 sechs Gewichtsstufen festgesetzt wurden, aber nur vier Portostufen. (Das sag ich jetzt, ohne orginal Dokumente zu kennen. ;))
    Meiner Meinung nach sollte man sich also nicht an einer Katalogsystematik festklammern, sondern vielmehr an den historischen Gegebenheiten, die es zu ergründen gilt.

    Liebe Grüße
    BUND

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