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SBZ - OPD Schwerin - Eine andere Sammlung

  • Briefmarkentor
  • 2. November 2013 um 15:35
  • Briefmarkentor
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    • 2. November 2013 um 15:35
    • #1

    Blättert man in den geläufigen Briefmarkenkatalogen zum Thema Mecklenburg-Vorpommern - OPD Schwerin, benötigt man nicht sehr viel Zeit. Nur dreiunddreißig Ausgaben wurden von der Oberpostdirektion in den Jahren 1945 und 1946 verausgabt. Nach den Spezialkatalogen gesellen sich dann noch Farbvarianten, Plattenfehler, Zähnungsunterschiede und andere Anomalien hinzu. Insgesamt ein vermeintlich kleines Sammelgebiet.

    Die Briefmarken wären:

    Abbildung 1 - 1. Freimarkenausgabe
    Abbildung 2 - Sondermarkenausgabe "Opfer des Faschismus"
    Abbildung 3 - Sondermarkenausgabe "Bodenreform"
    Abbildung 4 - Sondermarkenausgabe "Kinderhilfe"

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    Einmal editiert, zuletzt von Briefmarkentor (2. November 2013 um 15:40)

  • Briefmarkentor
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    • 2. November 2013 um 15:38
    • #2

    Abbildung 5 + 6 - 2. Freimarkenausgabe "Abschiedsserie"

    Für die meisten unter uns dürfte das Gebiet mit dieser Sammlung als abgeschlossen gelten.

    Aber ist dem wirklich so?

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  • Briefmarkentor
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    • 2. November 2013 um 16:08
    • #3

    Neben den dreiunddreißig Briefmarken verausgabte die Oberpostdirektion Schwerin noch eine weitere Form von Postwertzeichen; die Ganzsache.

    Auch diese sollte in einer Sammlung der OPD Schwerin nicht fehlen:

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  • Briefmarkentor
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    • 2. November 2013 um 16:23
    • #4

    Nun könnte man diese Sammlung der Oberpostdirektion Schwerin wirklich als abgeschlossen betrachten. Aber halt!

    Oberpostdirektion Schwerin? Oberpostdirektion?

    Welches geografische Gebiet umfasste die OPD Schwerin? Und seit wann gab es die Oberpostdirektion? Und was gab es vor der OPD Schwerin?

    Bis jetzt bewegen wir uns im Zeitraum 1945 bis 1946:

    - Im Mai 1945 unterzeichnete Deutschland die bedingslose Kapitulation.
    - Die Herrschaft Adolf Hitlers und der NSDAP war beendet.
    - Die Waffen schwiegen nach sieben Jahren Krieg.
    - Das Deutsche Reich wurde in vier Besatzungszonen aufgeteilt.

    Wo fängt man da am besten mit der Beantwortung der Fragen an? Ich persönlich habe mich für das Jahr 1943 entschieden.

  • Briefmarkentor
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    • 2. November 2013 um 16:49
    • #5

    Geografische Lage

    Bei dem Thema OPD Schwerin bewegen wir uns geografisch überweigend auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern.

    Im Jahr 1943 gab es auf dem Gebiet des Deutschen Reiches noch kein Land Mecklenburg-Vorpommern. Es existierte das Land Mecklenburg, welches mit Wirkung zum 1. Januar 1934 aus dem Zusammenschluss der Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz entstanden war und die Provinz des preußischen Staates Pommern. Diese Provinz ist mit dem heutigen Vorpommern nicht identisch. Große Teile der ehemaligen Provinz Pommern gehören heute zum Staatsgebiet Polens.


    Postdirektionen

    1943 waren für Mecklenburg und für den westlichen Teil der Provinz Pommern folgende Reichspostdirektionen (RPD) zuständig:

    Land Mecklenburg - RPD Schwerin
    westlicher Teil Pommerns - RPD Stettin

  • Briefmarkentor
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    • 7. November 2013 um 13:30
    • #6

    Stempel

    Wer sich näher mit gestempelten Postwertzeichen und Belegen befasst, wird eine Reihe verschiedenster Stempeltypen finden. Beschäftigt man sich dann näher mit den gestempelten Postwertzeichen der OPD Schwerin, weiß man auch schnell um die Problematik der Stempelfälschungen auf diesem Gebiet.

    Auch hier erscheint es mir sinnvoll, einen Blick zurück zu werfen. Welche Stempel sollten vorkommen können?

    Aufgabestempel gewöhnlicher Art

    Im Jahr 1931 erließ das Reichspostzentralamt in Berlin eine Norm für diverse Stempelarten. Hierzu findet sich im Amtsblatt des Reichspostministeriums, Nummer 29 vom 24. März 1931 die Verfügung Nr. 155/1931:

    Das RPZ hat bisher folgende Stempelarten genormt:

    1. Aufgabestempel gewöhnlicher Art,
    2. Stempel mit Minutenangabe von zehn zu zehn Minuten,
    3. Handrollstempel,
    4. Streckenstempel,
    5. Werbestempel,
    6. Barfreimachungshandstempel,
    7. Stempel der Halbstempelmaschine Universal und Standard für Entwertung, Werbung und Barfreimachung,
    8. Paketkartenstempel für Entwertung und Barfreimachung mit der Standard-Halbstempelmaschine,
    9. Stempel der Ganzstempelmaschinen von Krag und Sylbe. (Ganzstempelmaschinen werden nicht mehr beschafft.)

    Muster und Abdrücke dieser Stempelarten sind auf der Anlage zusammengestellt. Stempel ohne Stundenangabe zur Abstempelung der Einlieferungsbescheinigung (ADA V, 2 § 8, IV) und Stempel mit Typen für die Nummer der Zustellung - als Ankunftsstempel - (ADA IV, 2 [neu] § 22, 2. V) sind Abarten der unter 1 aufgeführten Stempel. An Stelle der beiden letzten, sonst die Stundenbezeichnungen tragenden Typenräder treten Blindräder oder Typenräder mit den Nummern der Zustellungen. Hierzu wird vermerkt:

    1. Die Auslieferzeiten sind vereinfacht angegeben (zu vgl. Amtsbl Vf Nr. 429/1928, S. 440)

    2. Für die Ortsangabe steht jetzt eine geschlossene Kreisringfläche zur Verfügung, so daß auch bei langen Ortsnamen der Einheitsdurchmesser von 28,5 mm genügt.

    3. Die Nummer der Postanstalt ist unmittelbar hinter diejenige Bezeichnung (Namen) zu setzten, auf die sie sich bezieht; z.B. Berlin-Tempelhof 1, Mühlheim (Ruhr) 1.

    4. Bei den Werbestempeln sind mit Rücksicht auf eine gewisse Bewegungsfreiheit für den Entwurf des Werbedrucks nur der äußere Durchmesser und die Abmessung des Typenräderfensters festgelegt worden. Das Typenräderfenster kann außerdem in seiner Lage nach Bedarf verschoben werden. Jeder Entwurf eines Werbeabdrucks ist dem RPM zur Genehmigung vorzulegen.

    5. Die Form der Streckenstempel bleibt unverändert.

    6. Für Schiffs- und Luftposten wird eine runde Stempelform mit dem Einheitsdurchmesser von 35 mm verwendet.

    7. Der früher meist ovale Barfreimachungshandstempel für Paketkarten ist dem genormten Aufgabestempel gewöhnlicher Art angeglichen worden. In Württemberg werden Barfreimachungshandstempel, die die Form von Aufgabestempeln gewöhnlicher Art haben, zur Abstempelung von Drucksachen benutzt (ADA V 2 § 4, XXVI).

    8. Bei Neubeschaffung von Halbstempelmaschinen für Briefpost oder von Ersatzstempeln dazu ist zu beachten, daß in den Standard-Halbstempelmaschinen neben dem Aufgabestempel nur ein Einsatzstück mit Entwertungslinie oder Werbeinschrift verwendet werden darf. Im Stempelbild muß der Aufgabestempel bei Entwertungs- und Werbestempeln stets rechts, bei Freimachungsstempeln stets links stehen. Werbeeinsätze für solche Maschinen sind so zu gravieren, daß die ganze Fläche des Einsatzstückes ausgenutzt wird.

    9. Der Stempelkopf der Ganzstempelmaschinen weist die geschlossene Kreisringfläche des Einheitshandstempels für die Orts- usw. Angaben auf.

    10. Wegen des Freistemplerabdrucks wird auf die Amtsbl. Vf Nr. 424/1930, S. 515, verwiesen.

    Die Unterlagen für die technische Ausführung der Stempel wird das RPZ den OPD zugehen lassen.
    In Bayern werden die Stempel wie bisher vom RPZ, Abt. München/Post beschafft werden. Den Lieferfirmen soll der Aufbrauch ihrer Lagerbestände vorerst noch gestattet werden.

    Für die Aufgabestempel der Hochdruckstempelmaschinen und der Briefschließ- und Stempelmaschinen der PSchÄ sowie für die Ankunftsstempel in den Dreistempelmaschinen der PSchÄ (DASch § 6, I) verbleibt es bei den bisherigen Bestimmungen, wonach in den Aufgabestempeln der Tag ohne Stundenangabe und in den Ankunftsstempeln die Tageszeit durch römische Ziffern (I, II usw. = 1., 2. usw. Post) anzugeben ist.

    Wegen der Abdrück des Postanweisungs- und Zahlkartennumerierstempel, der Postanweisungsstempelmaschinen und Bezirksstempel folgt besondere Verfügung.

    Diese genormten Aufgabestempel gewöhnlicher Art wurden nach und nach bei den einzelnen Postanstalten eingeführt und sollten die Regel darstellen. Es gab bei Kriegsende im Jahr 1945 aber durchaus auch Postanstalten, die diese Normstempel noch nicht eingeführt hatten. Die Gründe dafür waren sicher vielfältig:

    - kein Bedarf an "neuen" (Ersatz-)Stempeln bei kleinen Postanstalten
    - Lieferschwierigkeiten der Stempelhersteller
    - Umstellung der Wirtschaft ab Mitte der dreißiger Jahre auf eine Kriegswirtschaft
    - Währungs- und kriegsbedingte Materialknappheit

    Die drei folgenden Abbildungen zeigen:

    Abb. 1: Normstempel
    Abb. 2 und 3: Verfügung Nr. 155/1931

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    • 7. November 2013 um 13:32
    • #7

    Die folgenden vier Abbildungen zeigen die Stempelbeispiele in der Anlage zur Amtsbl Vf Nr. 155/1931

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    • 8. November 2013 um 20:08
    • #8

    Schauen wir uns jetzt die Postwerzeichen an, welche im Jahr 1943 gültig waren. Diese zeige ich, da sie bis Kriegsende zulässig waren, zum Teil mit Überdruck sogar in der Nachkriegszeit Verwendung fanden.
    Umrahmt wird diese Vorstellung mit bedarfsgerechten Belgen aus dem Jahr 1943.

    Im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nummer 1 vom 5. Januar 1943 waren unter der Mitteilung Nummer 1001 die per 1. Januar 1943 gültigen Postwertzeichen aufgeführt.

    Diese Mitteilung nebst dazugehöriger Beilage findet ihr in den Abbildungen 1 bis 3:

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    Einmal editiert, zuletzt von Briefmarkentor (8. November 2013 um 20:09)

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    • 8. November 2013 um 21:01
    • #9

    Am 1. Oktober 1932, also noch zu Zeiten der Weimarer Republik, verausgabte die Deutsche Reichspost sieben Werte einer neuen Dauermarkenserie mit dem Abbild des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg [1].

    Dies waren Briefmarken zu:

    4 Rpf - Porto Drucksache bis 50 g
    5 Rpf - Porto Inlandspostkarte im Ortsverkehr
    12 Rpf - Porto Inlandsbrief im Fernverkehr bis 20 g
    15 Rpf - Porto Postkarte nach dem Ausland
    25 Rpf - Porto Brief nach dem Ausland
    40 Rpf - Porto Wertbrief Einschreibegebühr
    50 Rpf - Porto Wertbrief Versicherungsgebühr

    Diese Dauerserie wurde auf gestrichenem Papier im Buchdruck hergestellt. Das Papier hatte das Wasserzeichen Waffeln. Die Zähnung erfolgte in Kammzähnung 14:14 1/4.

    Bekanntgegeben wurde die Ausgabe im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nummer 86 vom 27. September 1932 unter der Verfügung Nummer 378/1932:

    Am 1. Oktober werden Freimarken, zunächst in den Werten zu 4, 5, 12, 15, 25, 40 und 50 Rpf, mit einem neuen Kopfbildnis des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg ausgegeben. Der Kopf des Markenbildes hebt sich aus einem Kreise mit feiner Strichelung reliefartig hervor. Unterhalb des Kreises steht die Inschrift "Deutsches Reich" in weißen deutschen Buchstaben. Der Wert der Marken ist in den beiden oberen Ecken in weißen Ziffern angegeben. Die Farbe der Marken sind: 4 Rpf hellblau, 5 Rpf hellgrün, 12 Rpf dunkelorange, 15 Rpf dunkelrot, 25 Rpf blau, 40 Rpf violett, 50 Rpf braun. Größe der Marke und Wasserzeichenpapier (Waffelmuster) wie bisher. Die Marke zu 12 Rpf, der die anderen Marken im Bilde gleichen, wird hierunter in Schwarzdruck in 5/4 natürlicher Größe abgebildet:
    Die PÄ erhalten zunächst Mengen dieser Marken für einen halben Monat. Der Verkauf beginnt überall am 1. Oktober. Die bisherigen Marken sind allgemein nebenher aufzubrauchen; im innern Betriebe sind sie vorläufig ausschließlich zu verwenden, besonders auch die Marken zu 45 und 80 Rpf, die nicht mehr hergestellt werden, aber von der Reichsdruckerei noch zu beziehen sind. Die Reichsdruckerei wird zunächst alle Bestellungen so erledigen, daß sie alte und neue Marken der betreffenden Werte zusammen liefert. Neue Postkarten zu 5 Rpf und neue Rollenmarken können erst später geliefert werden. Neue Weltpostkarten zu 15 und zu 15 + 15 Rpf werden erst nach dem Aufbrauch der vorhandenen alten Karten geliefert.

    Abbildung 1 - Dauermarkenserie mit Kopfbild Hindenburgs
    Annildung 2 - Verfügung Nr. 378/1932


    [1]

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  • Briefmarkentor
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    • 12. November 2013 um 19:17
    • #10

    Ab 1932 wurden von der Deutschen Reichspost neben den Briefmarken auch Ganzsachen mit dem Abbild des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg eingeführt. Den Start machte eine Ganzsache zu 5 Rpf für den Ortsverkehr.

    Die Ausgabe dieses Postwertzeichens wurde ebenfalls im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nummer 86 vom 27. September 1932 unter der Verfügung Nummer 378/1932 bekanntgegeben.

    Abbildung 1 und 2 zeigen zwei Beispiele der Inlandspostkarte im Ortsverkehr:

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  • Briefmarkentor
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    • 12. November 2013 um 19:27
    • #11

    Mit der Verfügung Nummer 12/1933 im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nummer 3 vom 10. Januar 1933 wurde die Herausgabe einer Ganzsache mit dem Abbild des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg für den Auslandsverkehr zu 15 Rpf bekanntgegeben:

    Die Bezirkslieferstellen können jetzt Weltpostkarten zu 15 Rpf mit der eingedruckten neuen Hindenburg-Marke (Amtsbl Vf Nr. 378/1932, S.363) vom Rechnungsbüro der OPD München beziehen. Die Karten sind zunächst nur auf besonderen Wunsch der Käufer abzugeben, weil die alten Karten erst aufgebraucht werden müssen. Das Rechnungsbüro wird daher vorerst, um mit den alten Beständen zu räumen, auch für einen Teil der bestelllten Mengen Karten mit der Kant-Marke oder Goethe-Karten liefern, die jetzt nicht nur auf Verlangen, sondern nach den Vorschriften über den Absatz der Bildpostkarten zu verkaufen sind.

    Abbildung 1 - beispielhafte Ganzsache zu 15 Rpf
    Abbildung 2 - Verfügung Nr. 12/1933

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  • Briefmarkentor
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    • 14. November 2013 um 17:34
    • #12

    Im April 1933 teilte das Reichspostministerium

    - die Ausgabe einer Inlandspostkarte im Fernverkehr zu 6 Rpf mit dem Abbild des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg
    - die Ausgabe neuer Freimarken mit dem Abbild des Reichspräsidenten Paul
    von Hindenburg zu 3, 6, 8, 10, 20, 30, 60, 80 und 100 Rpf
    - die Ausgabe der Freimarken mit dem Abbild des Reichspräsidenten Paul
    von Hindenburg zu 4, 12, 15, 40 und 50 Rpf in geänderten Farben

    mit.

    Auch diese Briefmarken wurden auf gestrichenem Papier mit dem Wasserzeichen Waffeln im Buchdruck und einer Kammzähnung 14:14 1/4 hergestellt.

    Bekanntgegeben wurde dies im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nummer 32 vom 11. April 1933 unter der Verfügung Nummer 140/1933:

    Die Pfennigwerte der Freimarken werden künftig nur noch mit dem reliefartigen Kopfbild des Herrn Reichspräsidenten von Hindenburg - z. T. in neuen Farben - herausgegeben. Die Marken zu 45 Rpf fallen weg. Neuhergestellt mit dem gleichen Bildnis wird eine Freimarke zu 100 Rpf. Die Markenbilder entsprechen der Beschreibung in der Amtsbl Vf Nr. 378/1932, S. 363. Die Marken zu 50, 60, 80 und 100 Rpf sind zweifarbig.
    Die Farben der Marken sind: 3 Rpf gelbbraun, 4 Rpf dunkelblaugrau, 5 Rpf hellgrün, 6 Rpf. dunkelgrün, 8 Rpf orange, 10 Rpf braun, 12 Rpf dunkelrot, 15 Rpf dunkelweinrot, 20 Rpf hellblau, 25 Rpf blau, 30 Rpf olivgrün, 40 Rpf rotviolett, 50 Rpf dunkelgrün, Kopfbild schwarz, 60 Rpf dunkelweinrot, Kopfbild schwarz, 80 Rpf dunkelblau, Kopfbild schwarz, 100 Rpf ockergelb, Kopfbild schwarz.
    Größe der Marken und Wasserzeichenpapier (Waffelmuster): wie bisher.
    Mit der Lieferung der neuen Postkarten zu 6 Rpf hat die Reichsdruckerei bereits begonnen. Die Marken mit dem Bild des früheren Reichspräsidenten Ebert, deren Druck bereits eingestellt ist, werden nach Fertigstellung der neuen Marken nicht mehr geliefert.
    Über die Rückziehung der Ebertmarken wird später verfügt werden.

    Abbildung 1 - beispielhafte Ganzsache zu 6 Rpf
    Abbildung 2 - Dauermarkenserie mit Kopfbild Hindenburgs
    Abbildung 3 - Verfügung Nr. 140/1933

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  • Briefmarkentor
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    • 17. November 2013 um 10:02
    • #13

    Ab Dezember 1933 wurde die Dauermarkenserie mit dem Abbild des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg um eine Ergänzungsmarke zu 1 Rpf erweitert.

    Auch dieses Postwertzeichen wurde auf gestrichenem Papier im Buchdruck mit einer Kammzähnung 14:14 1/4 hergestellt. Jedoch hatte das Papier jetzt das Hakenkreuz als Wasserzeichen.

    Bekanntgegeben wurde die Ausgabe des neuen Postwertzeichens im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nummer 105 vom 14. November 1933 unter der Verfügung Nummer 420/1933:

    Als Ergänzungsmarke wird demnächst eine Freimarken zu 1 Rpf in schwarzer Farbe im Muster der Marken mit dem Kopfbild des Herrn Reichspräsidenten auf Hakenkreuzwasserzeichen-Papier ausgegeben werden. Die Reichdruckerei beginnt mit der Lieferung an die Bezirkslieferstellen Anfang Dezember. Die PAnst können nach dem Empfang der Marken sogleich mit ihrem Verkauf beginnen, also etwa am 10. Dezember.

    Abbildung 1 - Dauermarke zu 1 Rpf mit Kopfbild Hindenburgs
    Abbildung 2 - Verfügung Nr. 420/1933

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    Einmal editiert, zuletzt von Briefmarkentor (17. November 2013 um 10:03)

  • Briefmarkentor
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    • 5. Dezember 2013 um 18:07
    • #14

    Ab der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 wurde durch die NSDAP eine beispiellose Durchdringung des öffentlichen und des privaten Lebens mit den Ideologien des Nationalsozialismus betrieben. Dies reichte von der Verhaftung und der Ermordung politischer Gegner über das Verbot sämtlicher politscher Parteien außer der NSDAP bis zu dienstlichen Anweisungen in den Amtsblättern der Post im Jahre 1933, dass die Mitarbeiten sich mit dem "deutschen Gruß" (notfalls mit dem linken Arm) zu begrüßen hatten und Schreiben der Post mit der Grußformel "Mit deutschem Gruß und Heil Hilter" zu unterzeichnen waren.

    Sichtbar ist dies auch an der im Jahre 1934 herausgegebenen neuen Serie von Dienstmarken.

    Ab Januar 1934 verausgabte die Deutsche Reichspost zwölf Werte der neuen Dienstmarkenserie mit der Abbild des Hakenkreuzes. Diese Postwertzeichen wurde auf gestrichenem Papier im Buchdruck hergestellt. Das Papier hatte das Wasserzeichen Hakenkreuz. Die Zähnung erfolgte in Kammzähnung 14:14 1/4.

    Bekanntgegeben wurde die Ausgabe im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nummer 5 vom 16. Januar 1934 unter der Verfügung Nummer 8/1934:

    Die Deutsche Reichspost hat neue Dienstmarken zu 3, 4, 5, 6, 8, 10, 12, 15, 20, 30, 40 und 50 Rpf herstellen lassen. Ein Muster wird hierunter in Schwarzdruck in 5/4 natürlicher Größe abgebildet.Die Farben der Marken von 3 bis 40 Rpf entsprechen den Farben der gleichwertigen Freimarken der letzten Ausgabe; die Dienstmarke zu 50 Rpf ist in goldgelber Farbe gedruckt. Den PAnst werden die neuen Dienstmarken erst geliefert, wenn die alten Dienstmarken aufgebraucht sind. Dazu ergeht noch besondere Verfügung. Die Versandstellen für Sammlermarken können die neuen Dienstmarken schon jetzt liefern.

    Abbildung 1 - Dienstmarkenserie
    Abbildung 2 - Verfügung Nr. 8/1934

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    Einmal editiert, zuletzt von Briefmarkentor (7. Dezember 2013 um 13:23)

  • Briefmarkentor
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    • 7. Dezember 2013 um 13:23
    • #15

    Bezirksstempel

    Im Jahr 1934 erfolgte eine weitere Normierung von Stempeln. Dieses mal betraff es die Bezirksstempel. Diese wurden wie die Aufgabestempel um einen Unterscheidungsbuchstaben ergänzt.

    Für uns sind diese Stempel im Jahr 1948 für einige Tage wichtig.

    Bekanntgegeben wurde diese Normierung im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nummer 8 vom 26. Januar 1934 unter der Verfügung Nummer 18/1934:

    Die Bezirksstempel erhalten künftig wie die Aufgabestempel, Dienstsiegel und Dienststempel Unterscheidungsbuchstaben. Diese sind stets, wie die nachstehenden 3 Abbildungen zeigen, links neben der Bezirksnummer anzuordnen, und zwar über dem Anfangsbuchstaben der Bezeichnung der Aufgabeanstalt. Die vorhandenen Bezirksstempel ohne Unterscheidungsbuchstaben sind weiterzuverwenden.

    Abbildung 1 - Verfügung Nr. 18/1934

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  • Zackenzaehler
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    • 7. Dezember 2013 um 14:19
    • #16

    Hallo Briefmarkentor,

    das scheint ja eine recht interessante Darstellung der Nachkriegsphilatelie "Macpoms" zu werden. Du beginnst ja auch direkt bei den "Wurzeln". Deine diesbezüglichen Beiträge sind sicherlich auch für andere Deutschland-Sammler interessant! Wenn ich nicht schon sammlungsmässig ausgelastet wäre, könnte ich direkt mit Deinem Sammelgebiet anfangen... Vielleicht regen Deine Darstellungen ja den einen oder anderen "0815-Sammler" einmal an sich mit seiner lokalen bzw. regionalen Postgeschichte zu befassen.
    Jedenfalls sind Deine Beiträge sehr sehr informativ und auch gut für unseres Forum.

    MVG Z

  • Saguarojo
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    • 7. Dezember 2013 um 14:58
    • #17

    Interessantes Thema, bitte weiter so.

  • Briefmarkentor
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    • 10. Dezember 2013 um 19:50
    • #18

    In der Verfügung Nr. 21/1934 des Amtsblattes Nummer 9 vom 30. Januar 1934 wurde bekanntgegeben, das zukünftig alle Freimarken auf Papier mit dem Wasserzeichen Hakenkreuze gedruckt werden sollten.

    Dies betraf auch die Dauermarkenserie mit dem Abbild des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg. Ab Januar 1934 wurden die einzelnen Wertstufen nach und nach auf das neue Wasserzeichen umgestellt. Geblieben waren der Buchdruck auf gestrichenem Papier und die Kammzähnung 14:14 1/4.

    Verfügung Nummer 21/1934:

    Alle Freimarken werden künftig auf Papier mit dem Wasserzeichen Hakenkreuze gedruckt.

    Abbildung 1 - Dauermarkenserie mit Kopfbild Hindenburgs und Wasserzeichen Hakenkreuze
    Abbildung 2 - Verfügung Nr. 21/1934

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  • Briefmarkentor
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    • 12. Dezember 2013 um 18:31
    • #19

    Ab Januar 1934 standen Ganzsachen mit dem Abbild des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg für den Ortsverkehr mit Antwortkarte zur Verfügung.

    Die Ausgabe dieser Ganzsache wurde im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nummer 9 vom 30. Januar 1934 unter der Verfügung Nummer 22/1934 bekanntgegeben:

    Die DRP hat wieder Postkarten mit Antwortkarte zu 5 + 5 Rpf für den Ortsverkehr herstellen lassen. Die Karten sind nur bei den PAnst vorrätig zu halten, bei denen ein Bedürfnis dafür vorhanden ist. Für den Bezug gilt dasselbe wie für die übrigen Postkarten mit Antwortkarte. Bestellungen können folglich abgesandt werden.

    Abbildung 1 und 2 - Postkarte für den Ortsverkehr mit Antwortkarte
    Abbildung 3 - Verfügung Nr. 22/1934

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  • Briefmarkentor
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    • 14. Dezember 2013 um 18:03
    • #20

    Ein relativ selten beachtetes Thema unter Briefmarkensammler sind die Absenderfreistempler. Ab März 1934 wurde eine Form eingeführt.

    Hierzu ist im Amtsblatt des Reichspostministeriums Nummer 21 vom 9. März 1934 unter der Verfügung Nr. 62/1934 folgendes zu lesen:

    Der Gebührenstempel in den Absenderfreistemplern erhält künftig die Form nachstehender Abbildung:

    (rot)

    Eine Änderung der im Gebrauch befindlichen Maschinen ist nicht erforderlich. Die Francotyp-G.m.b.H. liefert auch zunächst noch Maschinen mit dem bisher gebräuchlichen Stempel.

    Abbildung 1 - Verfügung Nr. 62/1934

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    2 Mal editiert, zuletzt von Briefmarkentor (14. Dezember 2013 um 18:05)

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