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Welcher Prüfstempel auf DR Nr. 224a und 227a?

  • cmueller.73
  • 30. September 2013 um 12:59
  • cmueller.73
    neues Mitglied
    Beiträge
    16
    • 30. September 2013 um 12:59
    • #1

    Hallo,

    kann mir vielleicht jemand sagen, was diese beiden Prüfstempel bedeuten ?

    Danke und Grüße,
    Christoph

    Bilder

    • Prueferzeichen H.jpg
      • 34,04 kB
      • 695 × 394
      • 271
    • Prueferzeichen Sch a.jpg
      • 27,36 kB
      • 680 × 317
      • 279
  • caputo
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.709
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    16. Mai 1956 (69)
    • 30. September 2013 um 15:33
    • #2

    Hallo cmueller.731

    Zu dem linken Bild kann ich Dir zumindest etwas sagen!
    227 a II bedeutet Michel.Nr. 227 lebhaftorange bis rötlichorange Walzendruck!
    früher waren Walzen und Platten nicht mit W und P im Michel sondern mit I bzw. II katalogisiert!
    Allerdings müsste es sich bei der Marke um ein Seitenrandstück handeln, da sonst Platte und Walze nicht unterschieden werden können!
    H dürfte das Prüferzeichen sein, sagt mir aber nichts

    Schönen Tag noch
    Karl-Heinz aus Steingaden

  • erron
    Moderator
    Beiträge
    2.488
    • 30. September 2013 um 17:11
    • #3
    Zitat

    Original von cmueller.73
    Hallo,

    kann mir vielleicht jemand sagen, was diese beiden Prüfstempel bedeuten ?

    Danke und Grüße,
    Christoph

    cmueller.73,

    Das Zeichen (H) bei der linken Marke ist ein Händler/Besitzerzeichen.

    Das Monogramzeichen (Sch) bei der rechten Marke ist vom verstorbenen INFLA Berlin Prüfer Hermann Schulze.
    Schulze prüfte überwiegend Farben; deshalb auch das "a" für die Farbbestimmung.

    mfg

    erron

    http://www.philadb.com

  • cmueller.73
    neues Mitglied
    Beiträge
    16
    • 30. September 2013 um 17:39
    • #4

    Vielen Dank für die Infos !

    Grüße,
    Christoph

  • erron 30. Januar 2022 um 17:00

    Hat den Titel des Themas von „Prüfstempel auf DR 224a und 227a“ zu „Welcher Prüfstempel auf DR Nr. 224a und 227a?“ geändert.

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