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  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
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Zoll Einbehaltung

  • kartenhai
  • 2. Januar 2013 um 09:52
  • kartenhai
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    • 2. Januar 2013 um 09:52
    • #1

    Habe da zufällig in einem Münzforum einen Thread gefunden, bei dem es um eine Einbehaltung und ein Ermittlungsverfahren vom Zoll geht wegen einer Münzlieferung von China im Wert von 80,- EUR, aber lest selbst:


    Dasselbe könnte wohl jedem von uns bei einer Briefmarken-Lieferung aus dem Ausland passieren.

    Ich habe mal vor vielen Jahren bei einer dänischen Briefmarken-Auktion die Michel-Nr. 1 der Färöer-Inseln günstig geprüft ersteigert. Damals war das meine erste Auslands-Auktion, und vom Zoll hatte ich so gut wie keine Ahnung. Die Marke kam schnell an und die Sache war für mich erledigt. Nach einigen Wochen bekam ich überraschend Post von der Polizei in München wegen eines Ermittlungsverfahrens. Ich musste nach München fahren und mich ca. 1 Stunde lang wegen dieser Marke ausfragen lassen, da ich dafür Zoll hätte bezahlen müssen. :O_O:

    Am Ende ließen es die Beamten bei einer Ermahnung, dass ich bei einer ähnlichen zukünftigen Auktion Zoll bezahlen müsse, ein Betrag wurde jedoch nicht nachgefordert, da es sich wohl bei dem Gebot von knapp 1.000,- DM für den Zoll nicht so rentierte. Seitdem habe ich nie wieder teurere Marken im Ausland per Post gekauft.

    Hat jemand schon Ähnliches erlebt? Ich kam mir kurze Zeit wie ein Krimineller vor. :(

    Gruß kartenhai

  • Ron Alexander
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    • 2. Januar 2013 um 10:02
    • #2

    Halo kartenhai,

    sehr interessant was da so läuft. Ja kann es ja auch verstehen wenn Sendungen geprüft werden aber dennoch ärgerlich. Das ist genau der Grund warum ich vor ausländischen Artikeln die Finger lasse. Hatte auch schon Auktionen die mich interessiert haben aber dann doch zurückgeschreckt aus genau solchen gründen. Summe hätte sich um 100-200€ Bereich bewegt.

    Grüße

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    Stetig auf der Suche nach Besonderheiten und Abarten der FZ Württemberg

  • Stamps
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    • 2. Januar 2013 um 10:12
    • #3

    Hallo Kartenhai!

    Erstmal ein Gutes neues Jahr gewünscht

    Mir ging es letztes Jahr ähnlich.
    Habe einen Grossbrief von Canada erhalten, dieser wurde einbehalten da er "suspekt" war.
    Da mein Zeitfenster allerdings begrenzt war, habe ich das telefonisch Regeln können.
    Nichts bewegendes, dennoch liegt die Freigrenze bis 75 €, danach wird Zoll fällig.
    Habe kürzlich nach Australien versandt und mich im Vorfeld mit dem Käufer abgesprochen, wie das denn da aussieht !!!! 1000 A$ !!!!

    Aber, wie Du auch schon sagtest, man kommt sich kriminell vor.

    Andere kümmern sich nicht um solche Dinge und fahren im leben besser.
    Irgendwas machen wir wohl falsch :D :D :D

    Gruß

  • Trollmatz
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    • 2. Januar 2013 um 10:22
    • #4

    Mir ist es zwar nicht mit Marken passiert , dafür aber mit Ü-Ei Figuren die ich in die USA gesendet habe .

    Diese sind dort verboten , weil sie gefährlich sind . Gab auch richtig Stress mit der Justitz .

  • HoomySimpson
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    24. Oktober 1970 (55)
    • 2. Januar 2013 um 11:09
    • #5
    Zitat

    Original von Trollmatz
    Mir ist es zwar nicht mit Marken passiert , dafür aber mit Ü-Ei Figuren die ich in die USA gesendet habe .

    Diese sind dort verboten , weil sie gefährlich sind . Gab auch richtig Stress mit der Justitz .

    Das ist ja wohl ein Witz!!
    Aber Hauptsache jeder hat eine Knarre, die scheinen wohl ungefährlicher als Schlümpfe zu sein.

  • Ron Alexander
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    • 2. Januar 2013 um 11:15
    • #6

    In die USA ist es nicht erlaubt Ü-Eier einzuführen.


    In Deutschland wies die Kinderkommission des Deutschen Bundestages im Juli 2008 auf das besondere Gefahrenpotential hin, das die Kombination aus Spielzeug und Nahrungsmitteln berge, da Kindern dadurch die Unterscheidung zwischen essbaren und nichtessbaren Teilen erschwert werde.[2] In den USA ist der Verkauf von Überraschungseiern verboten, weil Spielzeug in Kombination mit Schokolade dort als gefährlich für Kinder eingestuft wird. Der Import in die USA wird für Privatpersonen mit bis zu 300 US-Dollar Strafe belegt. Die U. S. Food and Drug Administration unterstützt das Verbot aufgrund der Gefahr für Kleinkinder ausdrücklich.[3]

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  • Stamps
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    • 2. Januar 2013 um 12:03
    • #7

    Einerseits richtig!

    In Deutschland erstickt vielleicht mal ein Kind daran,
    in den USA gibt es dann eine Millionenklage die auch durchgedrückt wird.
    Aus wohl gerade diesem Grund ist die Einfuhr verboten.

    In Deutschland wird darufhin gewiesen aber das war es dann auch.

    Hurra Deutschland ?( ?( ?(

  • Ron Alexander
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    • 2. Januar 2013 um 12:11
    • #8
    Zitat

    Original von Stamps
    Einerseits richtig!
    In Deutschland erstickt vielleicht mal ein Kind daran,
    in den USA gibt es dann eine Millionenklage die auch durchgedrückt wird.
    Aus wohl gerade diesem Grund ist die Einfuhr verboten.

    Hallo Stamps,

    nein, ließ Dir doch mal meinen Post davor durch. Es steckt durchaus mehr dahinter und so verkehrt ist der Ansatz auch nicht.

    Dennoch, ich bin mit Ü-Ei aufgewachsen und kann durchaus unterscheiden was gesund und ungesund ist :rolleyes:

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  • kartenhai
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    • 2. Januar 2013 um 13:13
    • #9

    Briefmarken aus nicht EU-Ländern werden also mit 7 % Einfuhr-Umsatzsteuer belastet. Weiß jemand auch, ab welchem Betrag das gilt? Das müsste dann ja auch für größere Abo-Lieferungen aus dem Nicht-EU-Raum gelten?

    Beim Zoll wird der Brief aufgemacht, und wenn keine Rechnung dabei ist, wird der Inhalt geschätzt. Ich glaube aber, dass die meisten Auslandsbriefe so durch den Zoll kommen, ohne dass jede Sendung genau kontrolliert wird.

    Sind die beim Zoll eigentlich so fies, dass sie eine Sendung kontrollieren, sie dann weiterschicken und dann nachprüfen, ob die Sendung vom Empfänger später nachträglich beim Zoll angemeldet wird, macht er es nicht, gibt es ein Ermittlungsverfahren? So könnte ich mir meinen Fall im 1. Posting vorstellen. Hätte der Zoll den Brief gleich genau kontrolliert mit der Auktions-Rechnung, hätte sie ja die Steuer gleich vom Postboten mit einziehen können.

    Im folgenden Link steht etwas über die Briefmarken-Einfuhr:


    Allgemeine Umsatzsteuerbefreiung
    Von der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind hiernach alle Gegenstände, deren Lieferung auch im Inland keiner Umsatzsteuer unterliegt. Diese Waren sollen bei ihrer Einfuhr nicht höher belastet werden als gleichartige Inlandswaren.
    Hierzu gehören:
    im Inland gültige, amtliche Wertzeichen, z.B. Briefmarken, Steuerzeichen, Stempelmarken, soweit sie zum aufgedruckten Wert geliefert werden, einschließlich Sonderzuschläge (z.B. bei Wohlfahrtsmarken); nicht dagegen Briefmarken als Sammlungsstück, hier gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %

    Gruß kartenhai

  • Saguarojo
    Gast
    • 2. Januar 2013 um 13:59
    • #10

    Ich finde es ein starken Stück vom Zoll, wenn Deine Vermutungen, kartenhai, zutreffen sollten.
    Der Freibetrag liegt bei 75 Euro, was darüber ist wird verzollt. Allgemein ist es so, dass der Empfänder vom nächstliegenden Zollamt schriftlich informiert wird, dass eine Sendung vorliegt. Diese muss persönlich oder im Auftrag abgeholt und dort geöffnet werden. Liegt keine Rechnung vor, so sind meine Erfahrungen, teilt man den ungefähren Wert mit und die "Sache ist gegessen".
    Alles andere wäre Schikane.

  • wolleauslauf
    Gast
    • 2. Januar 2013 um 18:23
    • #11

    Hallo zusammen,

    ein gesundes neues 2013 !

    zu Hoomys Aussage wegen der Knarren ( :] :] ) sei hinzugefügt:
    Die spinnen, die Amerikane, die sind sooo doof, dass sie auf ihre Verpackungschips aufdrucken "Don´t eat" und genau dies liest der Zweijährige vorher ohne den Styroporchip auszuspucken, weil er selbst festgestellt hat, dass er nicht schmeckt :D
    Und wenn er dran erstickt wäre, hätte die Aufschrift wohl wenig gebracht und um die Erwachsenen, die so doof sind und es nicht merken, kann ich nicht unbedingt weinen !!

    Neujahrsgedanken von Wolle :D

  • filunski
    aktives Mitglied
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    • 5. Januar 2013 um 10:45
    • #12

    "Der Freibetrag liegt bei 75 Euro, was darüber ist wird verzollt..."

    Aktueller Hinweis dazu.
    Der Freibetrag liegt nicht bei 75 sondern nur bei 45 Euro!

    Erst heute erhielt ich eine Sendung aus Neuseeland (Briefmarken und Belege von Privat, einem Tauschfreund). Da auf der Versandtasche keine Zollerklärung angebracht war, öffnete das zuständige Zollamt und kontrollierte den Inhalt. Das kenne ich schon von vielen anderen derartigen Sendungen, diesmal fügten sie mir aber noch ein aktuelles Hinweisblatt bei.
    Hier abgebildet zur Einsicht für Interessierte.

    Beste Grüße,
    Peter

    Bilder

    • Zollhinweise_1.jpg
      • 282,91 kB
      • 869 × 1.241
      • 223
    • Zollhinweise_2.jpg
      • 119,4 kB
      • 866 × 517
      • 217
  • Saguarojo
    Gast
    • 5. Januar 2013 um 10:50
    • #13

    @ filunski

    Ja, stimmt, ich habe noch mal nachgsehen, der Freibetrag geht nur bis 45 Euro.

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