Hallo Kollegen,
zum Thema " Nachträglich entwertet" könnt Ihr auf Entwertung bestehen !!!!!
Dieser Stempel muß bei einer Nichtabstempelung angebracht werden, denn sonst schadet sich die Post zum " Schaden der Post "
Nur wir Sammlerspinner bestehen auf so etwas ( zumindest ich ! ) die restlichen Empfänger schmeißen die Marken entweder weg, oder kleben sie nochmals auf
Ich habe am Laufer Postamt ( habe ich schon mal berichtet ) gestanden und um die Entwertung einer Sammlersendung gebeten, da die Marken durch die BZ Maschine gerutscht waren.
KEINER auf einer HAUPTPOST ( sie wußte zwar dass es einen solchen Stempel gibt ), aber Keiner wußte wo er ist und ob er überhaupt noch einer im Postamt existiert ( Beim Chef im 2.Stock lag noch einer )
Auf die Androhung gegen die eigenen Postvorschriften zu verstoßen und dies öffentlich zu machen, wurde mein Beleg entgegengenommen und lag 3 Tage später schön nachträglich entwertet in meinem Postfach
Geht doch also, man muss den Freunden nur auf den Schlips treten !!!
Grüße von Wolle
PS: Und geniert Euch nicht, wenn wegen der Reklamation und Unkenntnis der Postler hinter Euch eine Schlange steht
Vorschrift ist Vorschrift und der Kunde ist König ( oder sollte es zumindest sein )
Sammlergrüße von Wolle