Währungsreform 1948
In der Franz. Zone waren Zehnfachfrankaturen nicht erlaubt, trotzdem wurden diese vereinzelt toleriert. Für die Bizone ab 21.6.1948 bis zur ersten Briefkastenleerung am 23.6.1948 - 8 Uhr erlaubt.
Württemberg
Mischfrankatur alte und neue Währung
62 DPfg und 2,20 RM Drucksache = 84 Pfg
Einschreibenporto 84Pfg
von Tübingen-Lustnau nach Tübingen am 21.6.1948 8 Uhr
sicherlich philatelistisch beeinflußt.
Gruß
rama