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Paragraph 86a

  • Zackenzaehler
  • 22. Juni 2011 um 22:37
  • Zackenzaehler
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    Männlich
    • 22. Juni 2011 um 22:37
    • #1

    Hallo,
    mich würde interessieren, ob Fälschungen der folgenden Art eventuell strafrechtlich relevant sind:

    Z.

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    • 22. Juni 2011 um 22:58
    • #2

    Das wird bei Ebay willkürlich gehandhabt. Während Hakenkreuze auf Briefmarken, Münzen und Stempeln bei Ebay willkommen sind, sind diese Zeichen auf Ansichtskarten und sogar auf Ganzsachen, die ja eigentlich auch zur Philatelie gehören, streng verboten und werden sofort gelöscht mit Androhung des Ausschlusses bei Wiederholungen. Manchmal wird auch andersrum verfahren, das kommt ganz auf den jeweiligen Bearbeiter dort an.
    Beschwert man sich, bekommt man die üblichen Baustein-Antworten.

    Die gleichen Artikel sind bei Ebay USA alle erlaubt, aber Deutsche dürfen sie nicht kaufen, da ist ein Filter eingebaut.

    Manche Verkäufer machen einen Punkt über die Zeichen, wenn das keinem auffällt, geht das auch durch.

    Und das alles über 66 Jahre nach Kriegsende. Armes Ebay. :(

    Gruß kartenhai

  • Zackenzaehler
    erfahrenes Mitglied
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    • 22. Juni 2011 um 23:14
    • #3

    Tja, das erscheint mir auch etwas hirnrissig.
    Echtes Material wird verbannt und Fälschungen, die für mich irgendwie den Beigeschmack der Verherrlichung haben und damit nicht durch die Ausnahmeklausel (Aufklärung, Wissenschaft etc.) gedeckt sein dürften, dürfen verkauft werden...

    Z.

  • Zackenzaehler
    erfahrenes Mitglied
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    • 22. Juni 2011 um 23:30
    • #4

    Hier sogar ein Angebot mit SS-Runen!

    Unglaublich!

    Z.

  • Max und Moritz
    Stamm Mitglied
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    1.259
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    • 23. Juni 2011 um 00:20
    • #5

    Diese Fälschungen haben nicht den Beigeschmack der Verherrlichung, sondern den des rollenden Rubels.
    Bei deinem letzten Beispiel hat sich der Fälscher aber mächtig ins Zeug gelegt. Stempel in rot, grün und blau an von Ribbentrop..... Quietschbunter, schon echt lustiger Schwachsinn :D

  • Zackenzaehler
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    • 23. Juni 2011 um 01:02
    • #6

    Ja, philatelistisch gesehen sind das wirklich Schwachsinnsbelege, worauf im Ernstfall nur blutige Anfänger hereinfallen würden.
    Es ist aber mindestens genauso schwachsinnig sich über bestehende Gesetze hinwegzusetzen (Verwendung und Verbreitung verfassungsfeindlicher Symmbole).
    Teiweise handelt es sich ja auch um Stempel, die es so im Original nie gegeben hat!

    Z.

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
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    7.080
    • 23. Juni 2011 um 13:05
    • #7
    Zitat

    Original von Max und Moritz
    Diese Fälschungen haben nicht den Beigeschmack der Verherrlichung, sondern den des rollenden Rubels.
    Bei deinem letzten Beispiel hat sich der Fälscher aber mächtig ins Zeug gelegt. Stempel in rot, grün und blau an von Ribbentrop..... Quietschbunter, schon echt lustiger Schwachsinn :D

    Den Schwachsinn hat eben ein genauso gepolter Bieter für 5,50 EUR plus Porto gekauft.
    Wieviel kostet eigentlich eine Farbkopie und ein angegammelter alter Briefumschlag...........

    Gruß
    KJ, der für den Betrag eine richtig gute Marke kauft

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    • 23. Juni 2011 um 13:23
    • #8

    Wahnsinn, wenn man sieht, wie dieser Verkäufer allein in einem Jahr fast 2.000 Fälschungen an den Mann bringt! :O_O:

    Man beachte auch die negativen und neutralen Bewertungen, manche haben die Beschreibung gar nicht sorgfältig durchgelesen, aber der Großteil der Käufer war mit diesem Schrott trotzdem zufrieden nach der Devise:

    Wenn ich mir schon das teure Original nicht leisten kann, dann wenigstens eine billige Kopie davon! :D

    Gruß kartenhai

  • Zackenzaehler
    erfahrenes Mitglied
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    • 23. Juni 2011 um 14:10
    • #9

    Hier schon wieder:

    Folgender Hinweis wurde beigefügt:
    Der Bieter verpflichtet mit der Abgabe seines Gebotes auf Objekte aus der NS- Zeit, die mit NS-Emblemen oder Symbolen versehen sind, diese ausschliesslich für historisch-wissenschaftliche Sammlerzwecke zu erwerben und in keiner Weise propagandistisch im Sinne des § 86 StGB zu benutzen.

    Das Problem ist, daß es sich hierbei NICHT um "Objekte AUS der NS-Zeit" handelt, sondern um FÄLSCHUNGEN!

    Z.

  • Zackenzaehler
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
    • 25. Juni 2011 um 07:43
    • #10

    Bei den Marken der Flämischen Legion Nr- XV - XIX handelt es sich um eine unverausgabte Serie.
    Diese Marken kann es im Original gar nicht auf Brief geben.

    Es handelt sich also um eine Konstruktion!

    Z.

    Einmal editiert, zuletzt von Zackenzaehler (25. Juni 2011 um 07:44)

  • Ron Alexander
    Stamm Mitglied
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    Geburtstag
    4. Mai 1984 (41)
    • 25. Juni 2011 um 08:37
    • #11
    Zitat

    Original von Max und Moritz
    Diese Fälschungen haben nicht den Beigeschmack der Verherrlichung, sondern den des rollenden Rubels.
    Bei deinem letzten Beispiel hat sich der Fälscher aber mächtig ins Zeug gelegt. Stempel in rot, grün und blau an von Ribbentrop..... Quietschbunter, schon echt lustiger Schwachsinn :D

    So sehe ich das auch. Das hier jetzt Symbole verwendet werden um NS Gedankengut zu verbreiten oder zu verherrlichen kann ich nicht erkennen. Bunter Brief mit amüsanter Anschrift.

    Grüße

    Sammelgebiet:
    Französische Besatzungszone Württemberg
    Stetig auf der Suche nach Besonderheiten und Abarten der FZ Württemberg

  • Zackenzaehler
    erfahrenes Mitglied
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    • 25. Juni 2011 um 12:41
    • #12

    Ich bleibe bei meiner Meinung:
    Solche Machwerke sind nicht verkaufsfähig!

    Z.

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