Servus, gibt es einen Befund/Fotonachweis ohne Prüfstempel?
Ich habe einen Attest von H.-D. Schlegel über Michel-Nr. 189 u. 190. (Heuss).
Nun hat nur Michel 190 einen Schlegel-Prüfstempel.
Ist da irgendwas faul?
Servus, gibt es einen Befund/Fotonachweis ohne Prüfstempel?
Ich habe einen Attest von H.-D. Schlegel über Michel-Nr. 189 u. 190. (Heuss).
Nun hat nur Michel 190 einen Schlegel-Prüfstempel.
Ist da irgendwas faul?
Hochwertige Stücke erhalten heute keine Prüfstempel mehr, es werden Atteste ausgestellt. Sicher das nicht schon zuvor ein Prüfstempel vorhanden war? Ansonsten könnte es daran liegen, dass die 189 die "Hochwertige" Marke ist. Die 190 übersteigt die 100Mi€ ja nicht.
Grüße
Hm, der Attest ist von 2005.
Hat da der H.-D. Schlegel überhaupt noch "gestempelt"?
Das ändert die Sache dann doch schon. Steht im Attest etwas ob die Marken signiert sind?
Nein, kein Vermerk darüber.
Dann wurde die eine Marke einzeln zur Prüfung eingesand. Normalerweise wird auf einem Befund vermerkt, wenn eine Marke rückseitig signiert ist.
Hallo Zacke,
bist du sicher, dass die beiden dir vorliegenden Marken auch definitiv zu Attest gehören. Zeige doch einfach von beidem einen Scan, dann kann man mehr sagen.
Für echt befundene Prüfgegenstände können durch rückseitige Anbringung des Prüfzeichens gekennzeichnet werden. Für Prüfgegenstände kann auch ein Kurzbefund, Befund oder Attest ausgestellt werden. Kurzbefunde werden in der Regel für Prüfgegenstände im Wert von 150 €, Befunde ab einem MICHEL-Katalogwert von 250 € und Atteste ab einem MICHEL-Katalogwert von 500 € ausgestellt. Nachzulesen in der Prüfordnung.
Ist ein Prüfgegenstand signiert und der Prüfkunde wünscht nachträglich einen Kurzbefund, Befund oder Attest (auch wenn die o.a. Grenzen noch nicht erreicht sind oder der Wert des Prüfgegenstandes ist z.B. nach Prüfung erheblich gestiegen), ist der Prüfgegenstand selbstverständlich bereits mit einem Signum versehen. Dieses wird, und da würde sich der Prüfkunde mit Recht beschweren, selbstverständlich nicht entfernt. Werden Prüfgegenstände bei Erstprüfung mit Kurzbefunden, Befunden oder Attesten versehen, werden die Prüfgegenstände üblicherweise nicht signiert. Die auf den Prüfgegenständen schon vorhandenen Kennzeichen werden in den Attesten aufgeführt (ggf. durch Abbildung).
Gruß
Manfred
Hier die Scans.
Von der Zähnung her sind es die gleichen Marken, würde ich sagen...
Wie gesagt: Der 60 Pf-Wert hat den Prüfstempel.
Hallo zacke73,
das passt so schon Alles zusammen. Keine Sorge !
LG --- krauseklatt ---
Alles in Ordnung, beide Marken sind echt und einwandfrei.
Die Signatur hängt mit Sicherheit mit der Reihenfolge der Prüfhandlungen zusammen.
Gruß
KJ
Oder Meister Hans-Dieter bzw. seine Sekreteuse, die den Befund geschrieben hat, haben vergessen, den Signaturstempel zu erwähnen. Halte ich für noch wahrscheinlicher....
Hehe!
Na gut, dann kann ich wieder beruhigt schlafen...
Danke für die Antworten!