Liebe Sammlerfreunde,
hier mal ein kleiner Textausschnitt aus der Postille "Leipziger Tageblatt" vom 20. Aug.1811. Es wird über den denkwürdige Zusammenstoß eines Leipziger Postboten mit einem Hund und den folgenden familieären Unbillen berichtet.
Unglücksfälle
Ungeachtet der in der Leip. polit. Zeitung allgemein bekannt gemachten Verwarnung von Seiten des hiesigen Raths mit Bezug auf das landesherrliche Mandat über das Hundehalten; so haben sich doch durch die Nichtbeobachtung diese Mandats zeither mehrere unangenehme Vor- und sogar folgende Unglücksfälle ereignet. Am 5'ten August dieses Jahres ging der Briefträger-Gehülfe Schmidt in ein hiesiges Haus, um die dahin gewiesenen Briefe abzugeben. Unter diesen war auch einer an den Hausmann. Ruhig geht er durch den kleinen finsteren Vorsaal, und gibt den Brief ab. Beym zurückgehen, und als er schon wieder auf der Treppe ist, komt ihm ein Hund, den er im Vorsaale nicht bemerkt hatte, wüthig nachgefahren, und beißt dem selben etwas über dem Knöchel nach dem Knie hinauf, eine tiefe Wunde. Erschrocken geht der arme Mann weiter, höher seine Pflicht, als die Besorgnis achtend, ob dieser Hund nicht etwa mit der Tollwuth behaftet seyn könne. Einige die ihm begegnen, machen ihn aufmerksam, wie das Blut gleichsam aus seinem Strumpfe quelle und reden ihm zu, nach Hause zu gehen. Er übergibt in der Briefträger-Expedition seine Briefe, wird in seine Wohnung geführt und ein Wundarzt besorgt. Schmidt's Frau hatte ein Anfall von Nervenfieber. Man sucht zwar, ihr den Vorgang zu verheimlichen; aber alle Vorsicht ist vergebens. Sie erfährt, was ihrem Manne begegnet, und erschrickt, wie natürlich, so heftig darüber, daß sie, unter solchen Umständen, sich nah an dem des Todes befindet. Hier der Vater, wie der erste Augenblick vermuthen ließ, verloren; dort die Mutter mit dem Tode ringend, und zwey unmündige Kinder. Ehre sey der thätigen Aufmerksamkeit unserer Polizey, dass der Hund sogleich untersucht werden musste, ob er wüthig sey. Zum Glück war das der Fall nicht. Der Hund, im finsteren Vorsaal liegend, hatte Junge. Der Briefträger Schmidt ist nun zwar nach 14 Tagen wieder hergestellt; aber noch ist es nicht bestimmt, dass seyne Frau außer Gefahr sey. Dergleichen Fälle sind besonders zur Bekanntmachung geeignet, um die Fahrlässigen, Starrsinnigen zu überzeugen und sie aufmerksamer zu machen. Was besagtem Hausmanne von Rechtswegen zugesprochen werden muß, bestimmt besagtes Mandat §. 2. und 10. vom Jahr 1796 . S. Leipziger Tageblatt No. 29, Monntags den 29. July 1811.
Mit lieben Sammlergrüssen
Totalo-Flauti