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Zollinhaltserklärung CN 22

  • f-stamps
  • 31. März 2011 um 09:10
  • f-stamps
    neues Mitglied
    Beiträge
    63
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    Männlich
    Geburtstag
    3. November 1981 (44)
    • 31. März 2011 um 09:10
    • #1

    Hallo @all,

    jetzt habe ich mal eine Frage:

    Diese Zollinhaltserklärung CN 22 (klein, grün, hässlich) macht mir (und das als Händler) immer noch Probleme.

    Beispiel:
    Ich verkaufe zwei Lose CHINA (1mal 3 Marken 1mal 6 Marken) mit einem Zuschlag von insgesamt EUR 384,- (ohne Porto) bei eBay. Da der Einschreibe-Brief nach China geht muss ich die eingangs erwähnte Zollinhaltserklärung auf das Einschreiben aufkleben (Rechnung liegt im Brief).

    Nur was muss man dabei beachten?? Bei Goo ...ggg. le finde ich alles, nur nichts zum Thema Briefmarken von Händler an Privat (oder auch Händler ?)

    Und was ist mit Handelswaren gemeint? Muss ich dort auch was eintragen?
    Wenn ja, warum?

    Wer hat damit Erfahrung und kann mir damit weiterhelfen !!

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    29.001
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    Männlich
    • 31. März 2011 um 09:59
    • #2

    Habe auch nur das folgende gefunden:


    Sammlerbriefmarken sind sicher Handelswaren, wenn sie vom Händler ins Ausland verkauft werden, interessant ist das Gewicht bei ein paar Briefmarken (Gramm oder Milligramm?) :)
    Zolltarifnummer s. 2. Link. Einfach alles ausfüllen, dann kann nichts passieren.

    Gruß kartenhai

  • f-stamps
    neues Mitglied
    Beiträge
    63
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    Männlich
    Geburtstag
    3. November 1981 (44)
    • 31. März 2011 um 10:13
    • #3

    kartenhai: Danke für den Versuch der Erklärung. Zu Link 1) Liegt mir in prächtig-grüner Farbe im Original vor (und des lesens bin ich auch mächtig, aber das mit dem Beamten-deutsch klappt nicht immer so wie "die" sich das vorstellen)
    Zu Link 2) Zumindest habe ich jetzt mal die Zolltarifnummer. Danke!

    @all: Vielleicht hat noch jemand ein Ausfüll-Beispiel. Auf der Rückseite des CN22 steht dass man jeden einzelnen Artikel aufführen soll. Ja was wenn jemand 20 Artikel bei eBay kauft. Dafür reicht der Platz nicht. Und wie vorgeschlagen "eine Rechnung auf der Aussenseite anbringen" ?? Ja, natürlich könnte ich das machen.
    Aber was für ein Aufwand. Geht's nicht noch ein bisschen komplizierter. Muss das sein?

    Ich könnte Verzweifeln. Dass ist ja wie bei Asterix und Obelix im "Haus das Irre macht".

    Grüße,
    f-stamps

  • skabene
    Gast
    • 31. März 2011 um 13:29
    • #4

    Habe ich früher oft gesehen, als ich noch bei der Post gearbeitet habe am Flughafen, so Zollsendungen.
    Die Rechnung - vor allem, wenn's ins Ausland geht - immer außen anbringen in einer durchsichtigen Folientasche, selbstklebend und wiederverschließbar. Damit der Zollmensch die ohne Probleme checken kann.
    Sonst wird der Umschlag wahrscheinlich geöffnet, um den Inhalt zu kontrollieren.

    Also am besten 'nen Din A5-Umschlag nehmen, dann paßt auch die Rechnung außen drauf.

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