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fachfrage zum status privat oder gewerblich bei ebay

  • dark rider
  • 10. Januar 2011 um 14:36
  • dark rider
    aktives Mitglied
    Beiträge
    109
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    23. März 1946 (79)
    • 10. Januar 2011 um 14:36
    • #1

    ich habe eine frage zu dem status privat / gewerblich bei ebay.
    folgender anbieter hat mehrere tausend auktionen und macht insgesamt schon einen eher gewerblichen eindruck. unter seinen auktionen fügt er allerdings einen zusatz bei, der mir etwas komisch wirkt. im juris-archiv ist so einen bfh entscheidung nicht zu finden.


    So hat der BFH etwa zu Briefmarken-und Münzensammlern entschieden, dass sie nicht als Unternehmer anzusehen sind, selbst wenn sie Sammlungsstücke tauschen und Stücke auf Sammlerbörsen an und verkaufen. Auch die Veräußerung der Sammlung-selbst in mehreren Einzelverkäufen- sei noch als letzter Akt der privaten Lebensführung zuzuschreiben. -.Dokument 1435766 -

    gehe ich richtig in der annahme, daß sich dieser anbieter nur seinen pflichten als gewerblicher anbieter, wie z.B. gefahrenübergang, garantie, ust, etc.,entziehen möchte ? wer hätte eine andere logische erklärung ?

    Suche ständig alte Poststempel aus Deutschland und der Türkei für meine Sammlung !

  • Manowar
    erfahrenes Mitglied
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    886
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    Geburtstag
    7. Juli 1983 (42)
    • 10. Januar 2011 um 14:45
    • #2

    wie wärs wenn du den anbieter einfach selber fragst?

    Ich bin immer auf der Suche nach Tauschpartnern. Schaut euch doch mal meine Fehl- und Dublettenlisten an, vielleicht ist ja was dabei!

    Bei BRD: 90% von dem, was nicht in der Fehlliste auftaucht, habe ich mehrfach. Falls Interesse, einfach melden!

  • roschc
    erfahrenes Mitglied
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    Geburtstag
    7. Juni 1970 (55)
    • 10. Januar 2011 um 15:05
    • #3

    Die Entscheidung gibt es in der Tat, aber es ist immer eine Einzelfall-Entscheidung, dass das darf man nicht vergessen.

    Ein Bsp. um das zu verdeutlichen: Verkauft man im Schnitt für 1000.- EUR Marken monatlich, hat aber nur ein Nettoeinkommen von 2000.- EUR aus der "Haupttätigkeit" handelt man bei Ebay gewerblich, hat man 5000.- Nettoeinkommen ist das Privatvergnügen.

    Fragen Sie den Anbieter doch bitte mal nach seinem Nettoeinkommen, dann können wir das besser einordnen?

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    808
    • 10. Januar 2011 um 17:36
    • #4

    Ein gewerblicher Handel hat viele Aspekte: zunächt der steuerliche, vor dem die meisten Leute unberechtigter Weise Angst haben. Hier lässt sich noch tricksen. So kann kein Finanzbeamter feststellen, ob Dein eingekaufter Lagerbestand nur Ladenhüter sind oder in Wirklichkeit in Deiner Sammlung schlummern.
    Kritischer sind die anderen Verpflichtungen. Deine Widerrufsbelehrung muss juristisch absolut wasserdicht sein, sonst setzt Du Dich dem Risiko einer Abmahnung durch einen Mitbewerber aus. Ausserdem gibt es noch ein paar Fallstricke zu umgehen, wie z.B. die Verpackungsverordnung.

    Wenn der Kauf ohne Probleme abläuft, hast Du als Käufer keine Handhabe, gegen Schwarzhändler vorzunehmen. Du kannst natürlich wie jeder Bürger in unserem Lande Deine Mitbürger beim Finanzamt verpfeifen, was die mit Deiner Mitteilung konkret machen, und ob die sich dafür überhaupt interessieren, kann man nicht vorhersagen.

    Anders sieht es aus, wenn sich ein solcher Privathändler weigert, die Ware innerhalb der gesetzlichen Frist zurückzunehmen, wozu er als Gewerblicher verpflichtet wäre.

    Wir hatten das schon einmal hier diskutiert, leider gibt es keine eindeutige Regel, ab wann man gewerblich tätig ist. Hier hat ein Anwalt einmal ein paar Urteile zusammengestellt.

    Hinweis: es spielt bei der Frage "Gewerblich oder nicht" keine Rolle, ob Du Deinen Umsatz mit einem ebay-Konto machst oder auf mehrere Kontos verteilst. Natürlich ist die Beweisführung schwieriger, wenn Du über viele Konten verkaufst.

  • 22028
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    6. Januar 1958 (67)
    • 10. Januar 2011 um 18:53
    • #5
    Zitat

    Original von roschc
    Die Entscheidung gibt es in der Tat, aber es ist immer eine Einzelfall-Entscheidung, dass das darf man nicht vergessen.

    Ein Bsp. um das zu verdeutlichen: Verkauft man im Schnitt für 1000.- EUR Marken monatlich, hat aber nur ein Nettoeinkommen von 2000.- EUR aus der "Haupttätigkeit" handelt man bei Ebay gewerblich, hat man 5000.- Nettoeinkommen ist das Privatvergnügen.

    Wo hast Du den die Kalkulation her? Wenn das so einfach wäre bräuchte man keine Finanzbeamten mehr die sich darum kümmern...

    Tibet, Nepal-Klassische Ausgaben, Irak-Eisenbahnmarken 1928-1942, Irak-Zwangszuschlagsmarken Hochwasser 1967, Overland Mail Baghdad-Haifa, SCADTA-Provisorische Einschreibmarken der Ausgabe 1921 & 1923, Kolumbien- Halbamtliche Ausgaben

  • roschc
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    7. Juni 1970 (55)
    • 10. Januar 2011 um 22:18
    • #6

    Der Sachverhalt ist auch "einfach". Im damailgen Urteil gings im Kern um Verhältnismäßigkeit. Um die Abgrenzung Hobby/Beruf. Das habe ich an einem Beispiel verdeutlicht.

    Ein Steuerberater könnten diesen Umstand sicherlich weit komplizierter ausdrücken. Irgendeine Existensberechtigung brauchen die ja auch wollte ich fast sagen.

  • SammlerBernd
    Gast
    • 10. Januar 2011 um 22:24
    • #7

    Ein altbekannter Trick sich "dumm" zu stellen.
    Kenne da auch pers. Welche mit weit über 1000 Transaktionen/ a,
    die sich als private Sammler ausgeben.
    Nur vor der Steuerfandung haben sie mächtig Angst... :D
    Da baue ich mir lieber nicht das Eigenheim, bleibe redlich....

  • Lumpus2000
    Stamm Mitglied
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    Männlich
    Geburtstag
    30. September 1968 (57)
    • 10. Januar 2011 um 23:28
    • #8

    ... es ist und bleibt eine Grauzone, die NIEMAND wirklich erleuchten oder erklären kann :D
    Auch ich bewege mich in dieser Zone und versuche möglichst im Schatten zu bleiben ;)
    Denke mal es geht vielen so, die bei eBay & Co ihre doppelten Marken verkloppen.
    Es gibt viele viele Meinungen und Quellen, für mich ist diese hier ganz einleuchtend:

    Viele Sammlergrüße
    Swen

    DDR-Homepage (inkl. Bestimmungshilfen für 5-Jahr-Plan und Dienstmarken)
    DDR-Plattenfehlerübersicht (Sondermarken, Dauerserien, Dienstmarken)

  • wolleauslauf
    Gast
    • 11. Januar 2011 um 12:48
    • #9

    Hallo Swen,

    das muss man sehr langsam, oder 2 x lesen :D
    Wenn man jetzt noch das Buchstaben, Paragraphen- und Ziffernwirrwar in Text umformt, kann man fast ein Buch schreiben.

    War aber sehr interessant, danke für den Beitrag.

    Grüße von Wolle

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