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Verschandelte Briefmarken, was tun?

  • myself
  • 8. Januar 2011 um 19:57
  • myself
    aktives Mitglied
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    112
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    Männlich
    • 8. Januar 2011 um 19:57
    • #1

    Hallo,

    da ich immer wieder höre Marken mit Signaturen sind verschmierte und verschandelte Stücke, möchte ich gerne wissen, was ich mit den bereits signierten Marken machen soll. Die Signaturen sind ja schon vor Jahren auf die Marken gekommen, bisher haben sie auch nicht gestört, da ich nur die Vorderseite der Marken betrachtet habe.

    Z.B. habe ich eine Inselpostmarke Nr. 7A mit rückseitiger Signatur "Rungas".
    Da die Marke ja augenscheinlich verschandelt ist, möchte ich gerne wissen, ob die Marke wie alle anderen beschädigten Stücke entsorgt werden soll, oder wie eine beschädigte Marke für ca. 20€ (angemessener Preis für diese Marke mit großen Mängeln) verkauft werden soll.
    Da die Marke mit einem italienischen Heimatstempel versehen ist, der nicht gerade häufig auf Inselpostmarken ist, würde ich auch gerne wissen, ob der philatelistische Wert in diesem Falle noch eine Rolle spielt, da ja eine Signatur vorhanden ist?

  • Ron Alexander
    Stamm Mitglied
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    4. Mai 1984 (41)
    • 8. Januar 2011 um 20:07
    • #2

    Hallo,

    als Rückseitige Signaturen, auch Privatsignaturen (Eigentumssignaturen) sehe ich nicht als Wertmindernd an, sofern es sich um Werte vor 1945 handelt, dort war das m.E. gang und gebe. Gerade in meiner AD Sammlung finden sich einige Stücke mit Privatsignaturen. Hier hast Du dazu ja auch schon etwas geschrieben:

    Ich finde es daher nicht Schlimm, es ist nunmal ein Teil der Geschichte und gehört daher dazu.

    Ich selbst bin kein Freund von Prüfzeichen und versuche diese, so gut wie möglich zu vermeiden. Außer ich bin selbst nicht in der Lage die Echtheit zu bestimmen, dann greife ich darauf zwangsweise zurück.

    Hatte selbst zum Glück, nicht den Fall, dass der Prüfstempel von der Rückseite auf die Vorderseite durchgedrückt hat.

    Grüße
    Ron

    Sammelgebiet:
    Französische Besatzungszone Württemberg
    Stetig auf der Suche nach Besonderheiten und Abarten der FZ Württemberg

  • SammlerBernd
    Gast
    • 8. Januar 2011 um 20:53
    • #3

    Also ich sehe Prüfsignaturen sogar sehr gerne-vorausgesetzt diese sind nicht gefälscht.
    Der Modetrend einer "unbefleckten" Rückseite werthaltiger Marken ist wohl etwas realitätsfremd...
    Das Prüfwesen ist genauso historisch gewachsen, wie z.B. die Aufbewahrung ungestempelter Marken.
    Früher mit Falzbefestigung- heute unter Hawid.

    Heutzutage möchter jeder ein Fotoattest oder Befund, die aber auch ihre Tücken- der Eindeutigkeit der Zuordnung haben.

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.076
    • 9. Januar 2011 um 00:07
    • #4

    Kann mir jemand den Sinn dieses Threads erklären ?
    Das Eingangsposting klingt ironisch, fast sarkastisch, de Antworten teilweise auch...... ?(

    Gruß
    KJ

  • roschc
    erfahrenes Mitglied
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    Geburtstag
    7. Juni 1970 (55)
    • 9. Januar 2011 um 01:28
    • #5

    Ich denke, es geht um die Frage, ob Briefmarken (oder Briefe) mit deutlich sichtbarer Signatur noch einen gewissen Handelswert haben oder nicht.

  • Ron Alexander
    Stamm Mitglied
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    3.482
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    Männlich
    Geburtstag
    4. Mai 1984 (41)
    • 9. Januar 2011 um 09:30
    • #6
    Zitat

    Original von roschc
    Ich denke, es geht um die Frage, ob Briefmarken (oder Briefe) mit deutlich sichtbarer Signatur noch einen gewissen Handelswert haben oder nicht.

    So betrachte ich das auch, entsprechend habe ich auch geantwortet.

    Keine Ahnung ob Du mein Posting meinst KJ, oder einschließt, aber Sarkasmus und Ironie, ich merks schon teilweise nicht mehr, falls ja, sollte nicht so rüberkommen ;).

    Schönen Sonntag!

    Grüße
    Ron

    Sammelgebiet:
    Französische Besatzungszone Württemberg
    Stetig auf der Suche nach Besonderheiten und Abarten der FZ Württemberg

  • myself
    aktives Mitglied
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    Männlich
    • 9. Januar 2011 um 10:16
    • #7

    Genau darum geht es: Welchen Handelswert haben Marken, die eine rückseitige, nicht durchscheinende Signatur haben.
    Den Aussagen nach, Marken mit Signaturen seien verschmutzt und verschandelt, müsste der Handelswert mit dem stark beschädigter Stücke gleichzusetzen sein.
    In meinem ersten Posting habe ich ein Beispiel einer solchen Marke beschrieben, an der gerne ein konkreter Handelswert festgemacht werden kann.
    Da ich solche Marken besitze interessiert es mich welchen Wert diese Marken noch haben.
    Wenn eine Signatur eine Marke "zerstört", muss es doch einen massiven Wertverlust geben?!
    Ich habe bewusst das obige Beispiel gewählt, da eine gestempelte Marke meist ein Unikat darstellt, die in gleicher Form selten ein zweites Mal vorkommt.

  • skabene
    Gast
    • 9. Januar 2011 um 10:31
    • #8

    Ich selber sammle ja eher nichts, was prüfenswert wäre.
    Aber wenn da eine geprüfte und auf der Rückseite gestempelte Marke bei wäre, würde ich die deswegen nicht in die Rundablage entsorgen. Sie hat dann ja einen bestimmten Wert, der durch dieses Prüferzeichen bestätigt wird. Ist die Marke ansonsten unversehrt, ist das doch okay.

    Und es liegt doch beim Besitzer der Marke, ob er diese prüfen und durch einen solchen ganz kleinen Stempel kennzeichnen läßt - gibt er sie zur Prüfung, muß er da mit rechnen und wird da wohl kaum eine Entwertung seiner Marke bei sehen.
    Warum also sollten Nachbesitzer dieser Marke das dann anders sehen? So ist es nun mal Praxis und wenn sich diese ändert, weg von dieser Praxis, kann man sich ja darauf einstellen.

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.076
    • 9. Januar 2011 um 11:20
    • #9
    Zitat

    Original von Ron Alexander

    So betrachte ich das auch, entsprechend habe ich auch geantwortet.

    Keine Ahnung ob Du mein Posting meinst KJ, oder einschließt, aber Sarkasmus und Ironie, ich merks schon teilweise nicht mehr, falls ja, sollte nicht so rüberkommen ;).

    Schönen Sonntag!

    Grüße
    Ron

    Hallo Ron,

    mit meiner Antwort habe ich nicht Deinen Beitrag gemeint, sondern das Eingangsposting.

    Zugegeben bin ich ein Freund des BPP und kann mit den Regularien gut leben.
    Die Praxis des Signierens lehne ich ab, soweit ist es klar.
    Was macht man aber mit Marken, deren geringer Handelswert die Ausstellung mindestens des Kurzbefundes nicht lohnt ?
    Kannst Du mir das sagen ?

    Gruß
    KJ

  • SammlerBernd
    Gast
    • 9. Januar 2011 um 11:30
    • #10

    Jahrzehntelang war das Setzen eines (Mikro) Prüfstempels übliche Praxis einer Prüfung.
    Aus der Stellung des Prüfstempels ließ sich auch neben den Prüfkriterien, die Qualitätseinschätzung der Marke ablesen.
    Je tiefer dieser an der Grundlinie steht, umso höher ist diese zum Zeitpunkt der Prüfung (geweswen).
    Dies ist auch allgemein anerkannt,
    Z.B bedeutet Tiefst-geprüft: Luxus.
    SG SB

  • drache
    aktives Mitglied
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    • 9. Januar 2011 um 11:33
    • #11
    Zitat

    Z.B bedeutet Tiefst-geprüft: Luxus.

    Informier dich erstmal richtig, eh du so ein dummes Zeug schreibst.

    drache

  • SammlerBernd
    Gast
    • 9. Januar 2011 um 11:39
    • #12

    Lies ´mal ein paar Fachzeitschriften, Aukions-Kataloge...
    Lasse sie Dir gegebenenfalls asemblieren.

    Einmal editiert, zuletzt von SammlerBernd (9. Januar 2011 um 11:41)

  • drache
    aktives Mitglied
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    Männlich
    • 9. Januar 2011 um 11:46
    • #13

    Damit nicht noch einer den Blödsinn glaubt:

    Begriffsbestimmungen

  • SammlerBernd
    Gast
    • 9. Januar 2011 um 12:02
    • #14

    Nun,
    das war schon klar, woher der Wind weht.
    :D :D :D
    Die Einteilung in Qualitätsgruppen ist nicht standardisiert und vor allem fließend. 8-)

    Die Tabelle ist bei nicht volständig & nicht bindend, auch vermisse ich die "Kabinett"-Erhalutung,
    diese steht häufig in deutschen Auktionskatalogen. :P
    Also tiefstgeprüfte Ware nehme ich immer gerne aber nur hier in D. von einem BPP-Prüfer, der kann diese dann sogar als "Pracht" bezeichnen... :P
    @ Reptil (Zweitnick)
    weitere Befallsbekundungen bitte per PN, mein Nachbar transliert dann, der hat auch ein Terrarium. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von SammlerBernd (9. Januar 2011 um 12:33)

  • drache
    aktives Mitglied
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    • 9. Januar 2011 um 12:12
    • #15

    Erstens heißt es Kabinett - und zweitens sind Kabinett und Luxus keine standardisierten Bezeichnungen.

    Neben der bei Pracht bereits bestehenden Fehlerfreiheit wird Kabinett für klassische Marken in weit überdurchschnittlicher Erhaltung - sauberer Stempel, sehr gute Zentrierung, allseits gut gerandet usw. verwendet.

    Luxus ist ebenfalls nicht standardisiert. Man verwendet die Bezeichnung bei klassischen Marken in höchster Qualität, d.h. neben der Fehlerfreiheit überragendes Aussehen in frischer Farbe, perfektem Stempel, allseits breiter Rand usw.

    Für solche Marken zahlt man einen weit über die Katalogbewertung hinausgehenden Preis.

  • SammlerBernd
    Gast
    • 9. Januar 2011 um 12:43
    • #16

    Kurz ´mal das 2. "t" nachgereicht... :D
    Danke der Mühe & Aufmersamkeit, so war ich das auch immer gewohnt. ;)
    Aber was hast Du nun anders gespien, als ich.
    Bekanntlich rede bzw. poste ich immer eher über die Philatalie allgemein alls Welt-Motivsammler, als über das kleine heikle Gebiet dt. Klassik.


    Nochmal zum Ausgangspunkt:
    Tiefstgeprüfte (BPP) Augsgaben die ich als "Luxus" sehe, nehme ich immer gerne.
    Nur anbieten...

  • myself
    aktives Mitglied
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    • 9. Januar 2011 um 13:06
    • #17

    Hallo, bitte nicht vom Thema abweichen:
    Leider gibt es bisher noch keine Antwort auf meine Frage, die ich gestellt habe.

    Es stimmt, die Eingangsfrage wurde bewusst provokativ gestellt. Es muss mir doch jemand sagen können, wie sich eine Signatur wertmäßig auf eine Marke des oben genannten Beispiels auswirkt.
    Ist diese nun mit einer stark beschädigten Marke vergleichbar (90% Abschlag), sind es 10% Abschlag (dann sollte eventuell über die Bezeichungen "verschandelt" und "verdreckt" einmal nachgedacht werden) oder spielt eine Signatur je nach Besonderheit der Marke gar keine Rolle?
    Mich interessiert die Antwort auf die Frage wirklich, immerhin möchte jeder ja irgendwann etwas Geld von seiner Sammlung wiedersehen.

  • SammlerBernd
    Gast
    • 9. Januar 2011 um 13:10
    • #18

    Also eine gest. Marke mit Prüfstempel, der nicht verlaufen oder durchgeschlagen ist, würde ich zu 100 % sehen.
    Bei Postfrischen vlt. einen kleinen Abschlag von 10 %.
    SG SB

  • roschc
    erfahrenes Mitglied
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    Männlich
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    7. Juni 1970 (55)
    • 9. Januar 2011 um 15:45
    • #19

    Vielleicht sind in 10-15 Jahren "postfrisch" signierte Marken mit Falz-Marken gleichzusetzen, da ja beide keine postfrische Gummierung haben. Es wäre logisch nur konsequent.

    Evtl. fragen sich spätere Sammler, wie konnte man bloß einwandfreie Marken so "verschandeln"... wer weiss. Vor 50-60 Jahren war ein Falz auch noch keine Wertminderung!

  • krauseklatt
    Gast
    • 9. Januar 2011 um 17:12
    • #20

    Hallo @All,

    die damalig gängige Verfahrensweise ein Prüfsignum auf dem Objekt anzubringen war hinsichtlich, der technisch verfügbaren Möglichkeiten die einzig bezahl- und nachvollziehbare Möglichkeit eine objektive, nach definierten Richtlinien durchgeführte Prüfung zu kennzeichnen.
    Insofern kann also kein Mangel geltend gemacht werden, es sei denn, dass das angebrachte Signum des zuständigen Prüfers, von Diesem ohne die angemessene Sorgfalt angebracht wurde. Etwaig auf das Markenbild "durchschlagende" Prüfstempel sind nicht nur nach heutigen Maßstäben durchaus als wertmindernd anzusehen.
    Wer allerdings die Meinung vertritt, dass Altsignaturen auf postfrischen, teils sehr alten Marken, diese zu ungebrauchter Qualität "degradiert" - obwohl sich der Erhaltungszustand vom Zeitpunkt der Prüfung nicht offensichtlich verändert hat- sollte auch willends sein 100% Katalog zu realisieren. --- nur meine Meinung. ... freundlichst ---krauseklatt---

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