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Ebay, ab wann ist man Gewerblich ?

  • Gerhard2
  • 2. Februar 2010 um 22:39
  • Gerhard2
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    582
    Geburtstag
    10. Juli 1970 (55)
    • 2. Februar 2010 um 22:39
    • #1

    Einen schönen guten Abend wünsche ich,

    würde gerne die nächste Zeit einiges an Marken/Briefen/Büchern/Stahlhelmen/Comics von 1910, bis hin zu den 90 ern, alte Western, Perrys, usw. aus meinem Privatbesitz bei Ebay einstellen, sprich alles, was nicht meiner aktuellen Sammelleidenschaft entspricht einstellen.


    Ich habe auch nichts dagegen, als Gewerblich aufzutreten, wenn es die Gesetzeslage erfordert, da es bestimmt über 1000 Angebote in Kurzer Zeit sein werden,

    wie gesagt zwar alles aus meinem Privatbesitz, über Jahrzehnte gesammelt, vom Vater/Großvater geerbt usw.

    Aber durch die vielen Abmahnberichte, bin ich doch recht verunsichert.

    Möchte keinem Anwalt Geld in den Rachen werfen und bin auch gerne bereit, wenn es Gesetz ist Steuern zu bezahlen.


    Würde mich über eine kompetente Hilfestellung sehr freuen.


    Mfg. ,


    Gerhard

  • shqip
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.016
    Geschlecht
    Weiblich
    Geburtstag
    23. Juni 1952 (73)
    • 5. Februar 2010 um 00:16
    • #2

    Hallo Gerhard2 !

    Da ich selbst schon einmal wegen Privatverkäufen aus meinen eigenen Sammlungen abgemahnt wurde ( zum Glück erfolglos, hatte mich gewehrt und einen Anwalt eingeschaltet ) , bin ich sehr vorsichtig geworden, habe aber die aktuellen Rechtsprechungen genauestens verfolgt.

    Als Privatverkäufer kannst Du ins Visier von Steuerbehörden und Wettbewerbsaufsicht geraten, wenn Du mehr als ca. 30 Verkäufe monatlich tätigst oder aber immer wieder gleiche ( und insbesondere neuwertige ) Ware verkaufst

    Es gibt da offenbar höchst unterschiedliche Rechtssprechungen, denn ein Briefmarkensammler kann z.B. aus Altersgründen durchaus seine Sammlungen verkaufen , siehe

    http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_1987/XX870744.HTM

    allerdings gibt es gerade im Internethandel bereits etliche neuere Rechtssprechungen.

    Diese sind z.T. von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.

    Ich denke, als Briefmarkensammler bist Du da aber eher auf einer sicheren Seite, denn Du verkaufst ja nicht innerhalb kürzester Zeit mehrere 100 neuwertige Handys.

    Wenn Du als Privatverkäufer auftreten willst, so empfiehlt es sich bei der grossen Marge ( Du schriebst von ca. 1000 Angeboten in kurzem Zeitraum ), hier eher grosse Pakete anzubieten, um die Anzahl der Verkäufe zu reduzieren.

    Du hast natürlich die Möglichkeit, Dich als gewerblich oder kleingewerblich Agierender beim Finanzamt anzumelden, doch dann würde ich an Deiner Stelle ganz genau alle Verpflichtungen, welche man durch diesen Status zwingend eingeht ( AGB, Steuernummer, persönliche Adresse, Wiederrufsbelehrung usw. ) durch einen Fachmann prüfen zu lassen.

    Was ich derzeit mitbekomme, ist, das freudige ( $$$) Abmahner genau nach solchen Formfehlern suchen.

    Ich selbst verkaufe momentan gar nichts mehr, dazu saß der Schock durch einen "Massenabmahner" zu tief - und wenn, dann nur hier oder da mal was.

    Gruss Shqip :rolleyes:

    3 Mal editiert, zuletzt von shqip (5. Februar 2010 um 03:37)

  • kartenhai
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    29.285
    Geschlecht
    Männlich
    • 5. Februar 2010 um 13:36
    • #3

    Wenn ein Sammler im Laufe seines Lebens jahrzehntelang Briefmarken, Münzen und was weiß ich noch alles sammelt, und mit Renteneintritt verliert er vielleicht die Lust daran und will alles über Ebay u. Co. wieder verkaufen, was ist daran dann gewerblich, auch wenn es über 1.000 Einzelobjekte sein sollten?

    Viele erhalten gar nicht mehr das zurück, was sie früher in diese Sammlung reingesteckt haben. Soll man etwa als Privatsammler sein ganzes Leben lang Rechnungen und Quittungen aufheben, um Jahrzehnte später bei einem eventuellen Wiederverkauf Belege fürs Finanzamt vorlegen zu können? Wer macht denn sowas? Kein Mensch!

    Ich finde, es genügt, wenn man unter seine privaten Verkäufe den Zusatz: "umfangreiche private Sammlungs-Auflösung schreibt". Wenn das Finanzamt das nicht glauben will, soll sie einen Steuerbeamten vorbeischicken, der sich das Ganze anschauen kann.

    Nur meine Meinung

    @ shqip;

    Interessantes Urteil. Auch wenn man als Laie diese ganzen fachchinesischen Ausdrücke und die viel zu langen und genauen Begründungen nicht mehr versteht! Und wenn sich das Ganze auch noch Jahre um Jahre hinzieht und mit tausenden Euros Anwalts- und Gerichtskosten verbunden ist, vergeht einem die Lust zum Prozessieren und manchmal der Glaube an die Gerechtigkeit, die ja eigentlich immer siegen soll!

    Gruß kartenhai

  • Heino1978
    aktives Mitglied
    Beiträge
    313
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    15. Dezember 1972 (53)
    • 5. Februar 2010 um 18:10
    • #4
    Zitat

    Original von kartenhai
    Wenn ein Sammler im Laufe seines Lebens jahrzehntelang Briefmarken, Münzen und was weiß ich noch alles sammelt, und mit Renteneintritt verliert er vielleicht die Lust daran und will alles über Ebay u. Co. wieder verkaufen, was ist daran dann gewerblich, auch wenn es über 1.000 Einzelobjekte sein sollten?

    Viele erhalten gar nicht mehr das zurück, was sie früher in diese Sammlung reingesteckt haben. Soll man etwa als Privatsammler sein ganzes Leben lang Rechnungen und Quittungen aufheben, um Jahrzehnte später bei einem eventuellen Wiederverkauf Belege fürs Finanzamt vorlegen zu können? Wer macht denn sowas? Kein Mensch!

    Gruß kartenhai

    Genau so ist es, das macht kein Mensch und sicherlich wird der Rentner nie das wieder herreinholen können was ER sein Lebtag hat investiert.
    Es ist ja auch ein Unterschied ob jemand 1000 einzelne Briefmarken im Jahr versucht zu verkaufen oder 10 Autos.
    Bevor ich angefangen bin mich von Teilen und Dublettenbeständen, Kartonphilatelie, Steckkarten , Alben zu trennen habe ich mein zuständiges Finanzamt aufgesucht und erklärt was ich vorhabe. Hatte ein paar Fotos von meiner Chaosbude mitgebracht, kein Problem meinte der Beamter.
    Wer jedoch der meinung ist, mann kaufe sich ein Auto und nach kurzer Zeit will man dieses mit Gewinn versteht sich wieder verkaufen, ist dann als Händler anzusehen wenn dies in kurzen Zeitabständen geschiedt. Hier ist die Absicht einer Gewinnorientierung.
    Das sieht bei der grossen Zahl der privaten Anbieter der Philathelie ganz anders aus.
    Guss
    Heino1078

  • SitzendeUndMehr
    aktives Mitglied
    Beiträge
    249
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    26. September 1965 (60)
    • 6. Februar 2010 um 07:09
    • #5

    Hallo,

    Ein wichtiges Merkmal des Gewerbes ist die "Gewinnerzielungsabsicht". Das dürfte aber bei privaten Sammlungsverkäufen selten nachzuweisen sein.
    Ich vertrete für mich dazu gerne die Ansicht: Soll das Finanzamt doch kommen, wenn ich mal was über eBay oder so verkaufe - ich lasse mich sofort auf die Anerkennung meiner Briefmarkensammelei als Gewerbe ein, aber nur wenn das Finanzamt das auch auf lange Sicht so sieht. Dann kann ich nämlich die x €, die ich pro Jahr mehr ausgebe als einnehme, als Verlust aus diesem Gewerbebetrieb steuerlich geltend machen. Und natürlich kann ich dann auch die bisher erworbene Sammlung "einbringen".
    Das mit der Gewinnerzielungsabsicht ist ja auch der Grund, warum manche hobbymäßig geprägten Dinge (mein Steuer-Professor hat gerne das Beispiel der Ehefrau des sehr gut verdienenden Managers gebracht, die sich halt mal eine Galerie leistet und damit immer nur Verluste schreibt) eben nicht als Gewerbe anerkannt werden.
    Wer aber natürlich kurzfristig ankauft und wiederverkauft, um dabei ersichtlich Gewinne zu machen, sollte tunlichst auch sein Gewerbe anmelden.

    Viele Grüße,
    SitzendeUndMehr

    Erste Fehllisten sind online, weitere Fehl- und Dublettenlisten folgen. Habe viel Tauschmaterial Schweiz ab Strubel bis ca. 1965.
    Suche für meine Sammelgebiete (siehe Profil) immer. Außerdem "incoming mail" nach Württemberg bis 31.03.1902.

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