Im engeren Sinne natürlich keine Ansichtskarte. Eigendlich dürften derartige Stücke wohl nicht als Brief durchgehen.
AK aus besonderem Material
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Auch dafür hat die Post Bestimmungen:
Der Versand einer so genannten "Flaschenpost" als Brief ist möglich, wenn der Flaschenkörper (ohne Hals) rechteckig und abgeflacht ist und die Mindestmaße Länge 100 mm x Breite 70 mm erfüllt.
Abgeflacht bedeutet, dass der Flaschenkörper nicht rund, sondern flach ist (wie zum Beispiel der "Flachmann") und der Boden der Flasche somit eine ovale Form hat. Die Maße des Bodens sollten im Verhältnis 2:1 stehen, das heißt die Länge ist doppelt so lang wie die Breite.
Die "Flaschenpost" muss bruchsicher sein.
gefunden in:
Gruß kartenhai
Was nicht dabei steht:
Darf da auch Hochprozentiges drin sein -
Danke, lieber Kartenhai , für den fixen Erkenntniszuwachs aus dem Reich der Post-Spezialregelungen. Da weiß ich mal wieder, was ich an diesem Forum habe.
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Dann mal von mir etwas:
Postkarte aus Schaumstoff (ca. 2mm dick).
Ich hoffe, man kann es anhand des Scans einigermaßen erkennen.
Erstaunlicherweise hat die Briefmarke bis heute gehalten -