Liebe Sammlerfreunde,
aus gegebenem Anlaß möchte ich auf ein Thema eingehen, welches vielen Sammlern unbekannt sein dürfte - die amtlichen Armensachen (AS).
In der von Friedrich Wachter erfaßten Zusammenstellung der Bestimmungen über Postportofreiheit in Bayern lesen wir folgendes.
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Wie war es um die Ausfertigung solcher Armensachen bestellt? Wie sahen sie aus? Gab es Besonderheiten?
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Ein Musterbeispiel einer perfekten AS zeige ich vom 9.2.1857 aus Amberg. Sie wurde an einen königlichen Advocaten, Herrn Doctor Hartmann in Würzburg, gerichtet und besteht aus einem Kuvert (ganz unüblich, 99% der AS waren Faltbriefe).
Das offene Kuvert des Petenten wurde vom Kreis- und Stadtgericht verschlossen, mit dem Dienstsiegel unten links bedruckt und folgendes hinzu gefügt:
"Armensache, dieß bestätigt K. Kr. & Stadtgericht Amberg, i(m) A(uftrag) Lohner".
Der Gerichtsbeamte Lohner war also rechtlich verantwortlich dafür, dass der Brief den Bestimmungen einer portofrei zu versendenden AS voll entsprach. Wäre es anders gewesen, hätte der Empfänger Anzeige wegen Postportobetrugs machen müssen und der Beamte Lohner wäre empfindlich bestraft worden.
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Jedoch gab es schon AS in früherer Zeit (ab 1829). Eine frühe nach Österreich zeige ich, weil sie demonstriert, dass zwar im Inland die Portofreiheit gesichert war, im Ausland aber Probleme damit bestanden, weil auch der Postvertrag nichts klar geregelt hatte.
Liebe Grüsse von bayern klassisch