Hallo mikrokern,
in der VMZ verlief es so:
Absender schreibt Rekobrief.
Brief geht verloren (wo ist erst einmal egal).
Empfänger schreibt Gegenbrief, dass er nichts erhalten hat.
Absender geht mit diesem Brief und seinem Postschein zu seiner Aufgabepost und beschwert sich.
Aufgabepost schickt dienstlichen Laufzettel ab (ohne Schreiben des Adressaten wird ein privater Laufzettel kostenpflichtig für den Absender versandt).
Laufzettel läuft den Weg des Rekobriefes ab.
Der letzte Postler, der den Erhalt des Briefes quittierte, aber keinen Nachfolger vorweisen kann, hat den Schwarzen Peter. Er haftet.
Der Laufzettel geht zurück zur Aufgabepost.
Die Aufgabepost informiert den Absender, dass der Laufzettel (war ja immer eingeschrieben bis 1867) zur Abholung bereit liegt.
Absender geht mit seinem Schein für den Laufzettel zur Aufgabepost und erhält den Laufzettel mit negativer Auskunft.
Absender schickt den Laufzettel an das vorgesetzte Oberpostamt der Aufgabepost mit der Bitte um Auszahlung von 25 Gulden (bei privatem Laufzettel plus der Kosten hierfür). Auf Wunsch konnte er davon für 3 Kr. eine beglaubigte Kopie erhalten (Emolument des Expeitors).
Das OPA der Aufgabepost prüft den Laufzettel und - wenn der Brief im eigenen Bereich verschollen war - fertigt eine Kopie für die eigenen Akten und gibt den Laufzettel mit Bericht ab das vorgesetzte Bezirksamt zur Prüfung, ob ein Delikt vorliegt.
Liegt der Ort der vermuteten Zuwiderhandlung in einem anderen OPA - Bezirk, wird der Laufzettel dorthin übersandt (per Dienstpost eingeschrieben gegen Postlieferschein).
Das OPA weist die Aufgabepost an, dem Absender 25 Gulden auszuzahlen und die Quittung per Dientpost unter Chargé zurück zu senden.
Das Bezirksamt ermittelt den Schuldigen und meldet das Ermittlungsergebnis an das OPA.
Dort stellt man Strafantrag bei Vorsatz bzw. zieht per Nachnahme die 25 Gulden nebst Auslagen (Kosten für die Tätigkeit von OPA und Bezirksamt) von dem betreffenden Bediensteten ein, wenn kein Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Im Falle eines Diebstahls oder einer Unterschlagung ging es den gerichtlichen Weg (hier nicht opportun).
In der Markenzeit bzw. im Postverein blieb das Procedere gleich, nur wurden ab dem 1.7.1850 24,5 Gulden statt zuvor 25 Gulden ersetzt.
Die Prozedur bei Auslandsbriefen erkläre ich dir, wenn du mir einen entsprechenden Brief vorlegst.
Liebe Grüsse von bayern klassisch