Hallo Ihr Schriftendeuter.
Ich brauche mal eure Hilfe. Wie schon in der Überschrift gefragt möchte ich wissen um was es in dem Brief an den Herrn Freymann, den der Graf was geschrieben hat, geht. "Reine Neugier".
Der Brief ist schon etwas älter (1846) aber noch recht gut erhalten. Und mit einer Übersetzung des Inhaltes wir er in meiner Sammlung bestimmt viel besser aussehen.
Leider mußte ich den Scan teilen, der Brief passte nicht komplett auf das Scannerglas. Ich hoffe das es doch jemanden gibt der mir eine für mich lesbare Fassung ins Forum stellt.
SchöneGrüße aus Bochum
Werner
was und an wen schreibt Graf zu Stolberg?
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hallo Werner
hier wird Dir vieleicht schneller geholfen
Gruß GS
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Danke für den Hinweis.
Wie bekomme ich den Beitrag in den anderen Thread?
Werner -
Hallo RostigeSchiene,
"An den Königl. Ober Wagenbau Inspektor
Herrn Freymann
Wohlgeboren zu DeutzDes Königs Majestät haben auf meinen und des Herrn Finanz Mi-
nisters Antrag zu genehmigen gewußt, daß zu den von Actien Gesellschaften
oder von sonstigen Vereinen mit Allerhöchster Königlicher Genehmigung unternom-
menen und durch Prämien aus Staats-Fonds unterstützten Chaussee-Bauten das
erforderliche Material an Steinen und Sand von den an der Straße liegenden,
im Besitze und in der Benutzung des Staats befindlichen Forstgrundstücken
unentgeltlich abgegeben werden darf, sofern dasselbe vom Fiscus nicht zu sei-
nen eigenen Bedürfnissen gebraucht wird, jedoch nur an den von der
Forst-Verwaltung anzuweisenden Stellen, und unter der Maßgabe, daß
jeder durch die, durch diese Anweisung vorgenommene Rodung, Sprengung und Ab-
fuhr des Materials entstehende Schaden ersetzt, auch der Kostenaufwand vergütet
werden muss, welcher durch die Planierung und Wiederherstellung der neu gemach-
ten oder durchgefahrenen Abfuhrwege verursacht wird.
Hieraus darf jedoch weder eine Verpflichtung für den Fiscus, noch ein Recht für die
Interessenten auf eine solche Vergünstigung hergeleitet werden, der Verwaltung soll
vielmehr freistehen, solche nach den Umständen zu gewähren oder zu versagen.
Unter diesen Voraussetzungen und Maßgaben ist auch die unentgeltliche Abgabe
des zu Chaussee-Bauten obiger Kategorie erforderlichen Rasens, insoweit derselbe
ohne Nachteil für das Forst-Interesse zu entbehren ist, Allerhöchst genehmigt worden.
Die Königliche Regierung wird hiervon mit der Auflage in Kenntnis ge-
setzt, in den vorkommenden einzelnen Fällen sachgemäß und unbefangen
zu prüfen, ob die Ertheilung der gedachten Vergünstigungen zur Förderung
des Zweckes notwendig, oder doch besonders ersprießlich und ohne Gefährdung
der Interessen der Forstverwaltung zulässig erscheint und als dann darü-
ber zur defintiven Genehmigung zu berichten.Berlin den 9. Januar 1846
gez. Graf zu Stolberg
An die Königliche Regierung zu Cöln 20.206.
Abschrift vorstehenden Rescripts zur Kenntnisnahme und Beachtung, nur
für den Fall, daß darauf Bezug habende Anträge vorkommen sollten,
die geeignete Anträge zu machen.Cöln, den 25. Februar 1846
Königliche Regierung
...(Unterschrift)"Beste Sammlergrüße
philnum
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Vielen Dank philnum
Das die Übersetzung des Briefes so schnell ging habe ich mir nicht träumen lassen.
Wunderbar, nun werde ich den Brieftext ausdrucken und gemeinsam mit dem Original auf ein schön gestaltetes Albumblatt montieren.
Einige Briefe, die ich auch nicht lesen kann, werde ich in den nächsen Tagen hier einstellen und wenn es Dir nichts ausmacht, auf Deine Hilfe hoffen.
So für Heute ist Feierabend, eine gute Nacht wünsche ich allen
Werner