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Gummierung u. Entwertung???

  • Blacky27
  • 27. August 2009 um 12:05
  • Blacky27
    aktives Mitglied
    Beiträge
    220
    Geschlecht
    Männlich
    Geburtstag
    28. April 1974 (51)
    • 27. August 2009 um 12:05
    • #1

    Hallo,

    was ist der Unterschied zwischen
    "ungebraucht ohne Gummierung oder mit Teilgummierung" und
    "ohne Gummierung"?
    Im MICHEL-Katalog steht darüber nichts, oder ich hab' es überlesen.

    Oder ist das ganz einfach, Marke aufkleben und anschließend wieder
    ablösen, ggg.

    --------

    1. Was bedeutet "fiskalsiche Entwertung"?
    Meine Lösung: eine Entwertung mit staatlichem Stempel

    2. Mit was für einem Sempel wurden die Marken in der DDR für
    Sammlerzwecke entwertet?


    MfG
    Blacky27

    Jäger und Sammler

  • uli
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    2.799
    Geschlecht
    Männlich
    • 3. September 2009 um 15:01
    • #2
    Zitat

    was ist der Unterschied zwischen "ungebraucht ohne Gummierung oder mit Teilgummierung" und "ohne Gummierung"?


    Kannst du dazu bitte mal Beispiele aus dem Michel bringen? Ich kann mir vorstellen, dass es keinen Unterschied gibt oder dieser abhängig von der jeweiligen Ausgabe ist.

    Zitat

    1. Was bedeutet "fiskalsiche Entwertung"?


    siehe

    Zitat

    2. Mit was für einem Sempel wurden die Marken in der DDR für Sammlerzwecke entwertet?


    Der "Stempel" wurde oftmals (immer-?) aufgedruckt.

    Gruß
    Uli

    Suche Bund-Marken mit Stempel aus Düsseldorf! 
    Meine Tausch- und Verkaufsangebote im Philaforum --->  Ulis Flohmarkt

  • philnum
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    650
    • 3. September 2009 um 15:54
    • #3

    Hallo,

    Zitat

    Original von Blacky27
    was ist der Unterschied zwischen
    "ungebraucht ohne Gummierung oder mit Teilgummierung" und
    "ohne Gummierung"?


    Mitunter wurden Marken oder Blocks postamtlicherseits völlig ohne Gummierung verausgabt. In diesem speziellen Fall gilt postfrisch = ungebraucht = ohne Gummierung. Beispiel hierfür sind die Blockausgaben der DDR Michel Bl. 18 und Bl. 19.

    Teilgummierung liegt beispielsweise vor, wenn die Marken eines Blocks gummiert sind, die Blockränder hingegen nicht. Beispiel dafür sind Blockausgaben des Deutschen Reichs Michel Bl. 1 und Bl. 2.

    Zitat

    Original von Blacky27
    2. Mit was für einem Stempel wurden die Marken in der DDR für Sammlerzwecke entwertet?


    Für Sammlerzwecke (Gefälligkeitsabstempelungen bzw. Sammlerpost) wurden - wie überall - auch in der DDR alle möglichen, gültigen Stempel verwendet (Ortstagesstempel, lokale und anlassbezogene Sonderstempel usw.).

    Davon zu unterscheiden sind die so genannten "amtlichen (Bogen-)Entwertungen für philatelistische Zwecke", wofür bestimmte Handstempel (z. B. der Versandstelle) oder sogar Druckklischees verwendet wurden, wenn die Stempel maschinell aufgedruckt wurden. Dazu gibt es von der Arbeitsgemeinschaft DDR-Spezial eine ausführliche Broschüre, in der zu allen DDR-Ausgaben die jeweils für philatelistische Entwertungen zum Einsatz gekommenen Stempel verzeichnet sind.

    Beste Sammlergrüße

    philnum

  • Jurek
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.038
    • 4. September 2009 um 09:04
    • #4

    Weil man gerade dabei ist…

    Es wird auch von Sammlern oft die Bezeichnung „Postfrisch mit Falz“ verwendet. Diese Bezeichnung ist aber nicht richtig, denn entweder postfrisch oder mit Falz!

    Postfrisch wird gekennzeichnet in der Philatelie mit zwei Sternchen = **

    Mit Falz wird gekennzeichnet mit einem Sternchen = * und das heißt nicht „postfrisch mit Falz“ sondern „ungebraucht mit Falz“! In diesem Fall ist der Originalgummi darin vorhanden.

    Bei Teilgummi, oder ungebraucht (d.h. ohne Stempel) ohne Gummi, oder nachgummiert, wird das mit einem Sternchen in Klammern gekennzeichnet = (*)

    Meint – Jurek

  • philnum
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    650
    • 4. September 2009 um 10:28
    • #5

    ... und noch etwas, weil wir gerade dabei sind:

    "ungestempelt mit feinster Luxusgummierung" ist auch nicht postfrisch, sondern entfalzt und/oder nachgummiert

    "gestempelt o. O. [= ohne Obligo]" ist nicht echt entwertet, sondern nachträglich oder sogar falsch gestempelt

    "signiert" heißt nicht unbedingt geprüft, sondern irgendwer hat irgendwas auf der Markenrückseite hinterlassen - nur BPP-Signaturen bieten Gewähr für eine Echtheitsprüfung

    Beste Sammlergrüße

    philnum

  • Jurek
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    1.038
    • 4. September 2009 um 11:11
    • #6
    Zitat

    "signiert" heißt nicht unbedingt geprüft, sondern irgendwer hat irgendwas auf der Markenrückseite hinterlassen - nur BPP-Signaturen bieten Gewähr für eine Echtheitsprüfung


    Stimmt, deswegen auch sollte man die Signaturstempel der jeweiligen BPP kennen. Signaturen ohne Namenstempel des BPP, hängen von Auftrag der Prüfung ab … Beispiel: Farbprüfung, da wird gar auch nur ein Buchstabe des Prüfers gestempelt, nix weiter.
    Vollständige Prüfung ist mit dem Namenstempel des Prüfers versehen, welcher zusätzlich den Erhaltungsgrad der Marke bestimmt.

    Ich hoffe damit, dass Blacky27 damit eine ausreichende Antwort bekommen hat! ;)

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