1. Dashboard
  2. zum Forum
    1. Unerledigte Themen
  3. Mitglieder
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Benutzer online
    3. Team
    4. Mitgliedersuche
  4. Ratgeber
  5. Hilfe
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PHILAFORUM.COM Briefmarkenforum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Internet-Auktionen

lustiges (?) Briefmarkenraten

  • penny
  • 7. Juni 2009 um 19:47
  • penny
    aktives Mitglied
    Beiträge
    335
    Geschlecht
    Männlich
    • 7. Juni 2009 um 19:47
    • #1

    Hallo,

    dieses Wochenende scheint es meinen geliebten GB-Marken an den Kragen zu gehen ;)

    Ob der Käufer weiß was er da ersteigert hat ? Mit Sicherheit nicht ! Der Verkäufer wohl auch nicht.


    Hier wurde für 575,-- € eine Marke verkauft, die angeblich eine 69 ist. Der Katalogwert wurde in der Überschrift mit 2.800,-- € angegeben, in der Beschreibung nur noch mit 1.200,-- €. Angeblich mit Altsignatur.

    Tatsächlich ist es keine 69, die sieht totoal anders aus, sondern je nach Wasserzeichen eine 85 oder 98.
    Die 85 steht mit 1.400,-- € im Mi, die 98 mit 1.800,--. Da man das Wasserzeichen nicht erkennen kann, kann der Käufer auch nicht wissen, was er nun tatsächlich ersteigert hat :D

    Ich hatte den Verkäufer angeschrieben und um Klärung gebeten. Ca. 1 Stunde vor Auktionsende bekam ich die Antwort, dass er sich für den Hinweis bedanke und es sich um eine 85 handelt. Nun hätte er eine Stunde Zeit gehabt die Auktion vorzeitig zu beenden, was jedoch unterblieb. Auch wurde die Beschreibung nicht erweitert. Bei über 39.000 Bewertungen müßte er wissen, wie das geht. Bleibt die Hoffnung, dass er nun den Käufer aufklärt.

    Andererseits sind mir die Gebote des Käufers unverständlich. Wer 575,-- € für eine Marke bietet sollte doch wissen, worauf er bietet :oneien:

    Gruß

    Penny

  • philaservice
    aktives Mitglied
    Beiträge
    203
    Geschlecht
    Männlich
    • 7. Juni 2009 um 19:51
    • #2

    Hallo Penny,

    ich hab den ganz starken Verdacht, dass der Käufer durchaus vom Verkäufer aufgeklärt wird ;)

    http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidderProfile&mode=1&item=330333971385&aid=l***l&eu=yCwuvamz9V7LcyQtxgqjdi2hKWs0CKhhdNmGqvdwcHY%3D&ssPageName=PageBidderProfileViewBids_None_ViewItemLink

    Viele Grüße
    Hans-Georg

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.127
    • 7. Juni 2009 um 23:24
    • #3

    Das verstehe ich irgendwie alles nicht.
    Wenn der Anbieter selbst gekauft haben sollte, kann sich Epay jetzt über 46 EUR Gebühren freuen. Das hätte er sich durch Beendigung sparen können ?(.

    Gruß
    KJ

  • DrMoeller_Neuss
    erfahrenes Mitglied
    Beiträge
    805
    • 8. Juni 2009 um 09:49
    • #4
    Zitat

    Original von Kontrollratjunkie
    Das verstehe ich irgendwie alles nicht.
    Wenn der Anbieter selbst gekauft haben sollte, kann sich Epay jetzt über 46 EUR Gebühren freuen. Das hätte er sich durch Beendigung sparen können ?(.

    Gruß
    KJ

    Gefährlicher Irrtum !

    Wenn Du als Verkäufer einen Artikel beendest, auf den schon Gebote abgeben worden sind, mußt Du den an den Höchstbietenden verkaufen, ansonsten machst Du Dich gegenüber dem Höchstbietenden schadensersatzpflichtig.

    Zitat aus Ebay:
    Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist nach § 9 Abs. 11 der eBay-AGB nur zulässig, wenn Sie dazu gesetzlich berechtigt sind. Nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) können Sie sich von einer verbindlichen Willenserklärung (wie das Einstellen eines Angebots auf dem eBay-Marktplatz) lösen, wenn ein so genannter Anfechtungsgrund vorliegt. Ein Anfechtungsgrund liegt vor, wenn Sie sich bei der Abgabe einer Willenserklärung in einem relevanten Irrtum befanden.

    In diesem Fall hätte sich der Verkäufer auf Eigenschaftsirrtum berufen können, da er sich über ein wesentliches Merkmal des Artikels geirrt hat. Wenn der Höchstbieter die Begründung nicht akzeptiert, läuft es auf einen Rechtsstreit hinaus.

    Was Ebay natürlich nicht schreibt, aber in einer solchen Situation einfacher ist: Einfach einen Kumpel bitten, einen utopischen Preis auf den falsch eingestellten Artikel zu bieten und nach dessen Gebot die Auktion sofort beenden. Zum Schein verkauft man dann den Artikel an den Kumpel. Kurze Zeit später muß man gegenüber Ebay offiziell rückabwickeln, so daß die Provision gut geschrieben wird.

    Der Scheinbieter sollte natürlich nicht die gleiche IP-Adresse wie der Verkäufer haben, sonst merkt das Ebay. Auch der unterlegene Bieter sollte das nicht mitbekommen. :O_O:

    Einmal editiert, zuletzt von DrMoeller_Neuss (8. Juni 2009 um 09:51)

  • Kontrollratjunkie
    Stamm Mitglied
    Beiträge
    7.127
    • 8. Juni 2009 um 09:55
    • #5

    DrMoeller_Neuss

    Vielen Dank für die erläuternden Hinweise. So genau habe ich mich mit der Materie noch nicht befasst. So eine Situation hatte ich (Gott sei Dank) auch noch nicht.

    Aber es zeigt sich mal wieder, daß Ehrlichkeit und sachlich fundierte Beschreibungen immer zum Ziel führen und Ärger vermeiden.

    Gruß
    KJ

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Kontakt

Partnerprogramm / Affiliate Disclaimer

Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen. Mit * markierte Links sind Affiliate-Links (Werbung). Nur auf diese Weise können wir dieses großartige Forum finanzieren, wir bitten um euer Verständnis!

Community-Software: WoltLab Suite™