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Bayern - Besonderheit auf Brief

  • bayern klassisch
  • 1. Juni 2009 um 20:07
  • bayern klassisch
    Gast
    • 1. Juni 2009 um 20:07
    • #1

    Lieber Sammlerfreunde,

    eben wurde dieser Brief mit der Nr. 15 für 278 Euro bei einer großen Internetplattform verkauft. Die Rückseite ist übringens leer.

    Vielleicht kann mir jemand sagen, wie so ein Preis zustande kommt?

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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    Einmal editiert, zuletzt von bayern klassisch (1. Juni 2009 um 20:09)

  • Bayern-Nils
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    • 1. Juni 2009 um 20:34
    • #2

    Hallo bayern klassisch

    Es ist leider nicht so einfach alles unten auf den Brief zu lesen. Was ich sehe, und was wohl wichtig war, ist"perr Express". Was ich nicht sehe ist das letzte Wort, wohl auch wichtig.
    Ob der Brief tatsächlich express gelaufen ist, weiss ich nicht, wahrscheinlich nicht.
    Warum hat der Brief kein Karlstadt Ankunftsstempel? Vielleicht war der Brief direkt nach Mühlbach gegangen?

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 1. Juni 2009 um 20:48
    • #3

    Hallo Nils,

    sehr gut geschrieben!!

    Der Brief hat eine Karlstadter Stempel hinten; ich wollte nur sagen, dass er hinten keine postalischen Besonderheiten aufweist. :ups:

    Der Text, den der Absender unten geschrieben hat, lautet:

    "Morgen Sonntag Vormittag pr. Express gütigst zu besorgen von Karlstadt nach Mühlbach".

    Der Käufer (und zumindest ein paar Gegenbieter) waren der irrigen Annahme, hier für wenig Geld einen Expreß - Brief kaufen zu können. Das war leider nicht der Fall.

    Der Absender hat die Expreßgebühr nicht bezahlt und auch den Empfänger nicht bezahlen lassen. Der Brief ist also gar nicht per Express gelaufen.

    Da er einen Ortsstempel als Entwerter trägt, muss der Brief vom November 1869 oder später sein. Daher gibt es nur diese beiden Transportmöglichkeiten und keine anderen. Ein teurer Irrtum ...
    und ein super - Preis für einen Brief, der kaum mit 10 Euro im Katalog steht.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • mikrokern
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    • 2. Juni 2009 um 07:34
    • #4
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Hallo Nils,

    sehr gut geschrieben!!

    Der Brief hat eine Karlstadter Stempel hinten; ich wollte nur sagen, dass er hinten keine postalischen Besonderheiten aufweist. :ups:

    Der Text, den der Absender unten geschrieben hat, lautet:

    "Morgen Sonntag Vormittag pr. Express gütigst zu besorgen von Karlstadt nach Mühlbach".

    Der Käufer (und zumindest ein paar Gegenbieter) waren der irrigen Annahme, hier für wenig Geld einen Expreß - Brief kaufen zu können. Das war leider nicht der Fall.

    Der Absender hat die Expreßgebühr nicht bezahlt und auch den Empfänger nicht bezahlen lassen. Der Brief ist also gar nicht per Express gelaufen.

    Da er einen Ortsstempel als Entwerter trägt, muss der Brief vom November 1869 oder später sein. Daher gibt es nur diese beiden Transportmöglichkeiten und keine anderen. Ein teurer Irrtum ...
    und ein super - Preis für einen Brief, der kaum mit 10 Euro im Katalog steht.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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    Hallo bayern klassisch,

    Mann - da hab ich ja Glück gehabt. Hatte nämlich auch drauf geboten :ups:, den Brief aber nicht bekommen :)

    Wie hätte der Brief denn aussehen müssen, damit der Express-Versand klar bewiesen wäre? Vermerk über bezahlte Gebühr, oder Auslagevermerk bzw. zu erhebende Gebühr auf der Vorderseite? Bzw. vom Empfänger kassierte Gebühr?
    Und warum sind die beiden "Express-Zeilen" nicht durchgestrichen worden, wenn der Brief dann noch nicht express verschickt wurde?

    Gruss

    µkern

  • bayern klassisch
    Gast
    • 2. Juni 2009 um 08:35
    • #5

    Hallo mikrokern,

    ein echter Expreßbrief hätte im Falle der Frankierung mit 12 Kr. in Marken beklebt sein müssen, wovon 3 Kr. das Franko für einfache Briefe und 9 Kr. die Expreßgebühr darstellten. Das war dem Absender offensichtlich zu teuer.

    Er hätte auch ab dem 1.1.1868 dem Empfänger die Zahlung der Expreßgebühr von 9 Kr. überlassen können. Dann hätte man eine blaue Taxziffer "9" auf dem Brief zu finden. Auch diese fehlt.

    Bei allen mir bekannten Expreßbriefen aus dieser Zeit wurde der Expreßvermerk mit Rötel oder Blaustift, oft mit beidem, kenntlich gemacht. Dergleichen Briefe wurden mit roter Tusche in den Briefkarten eingetragen und waren bei der Verschnürung der Poststücke immer oben auf zu legen, so dass man sie sofort nach der Öffnung des Postsacks sah und umgehend zustellen konnte.

    Da er eben nicht per Expreß lief, er also auch in der Briefkarte nicht als Expreßbrief aufgeführt worden war und daher keine o. g. Behandlung seitens der Aufgabepost erfuhr, war eine Streichung durch den Absender nicht unbedingt notwendig bzw. nicht durch die Post zulässig. Da jede Streichung der Adresse, und dies war ein Teil der Adresse, den Postbediensteten verboten war, beließ diese den obsolet gewordenen Vermerk der Einfachheit halber.

    Spekulation: Der Absender notierte diese 2 Zeilen in seinem Stübchen, weil der Brief auf keinen Fall einen wichtigen Termin verpassen sollte.

    Auf der Post sagte man ihm dann, dass er bei dem täglichen Bestellgang des Landpostboten von Karlstadt aus immer noch rechtzeitig zugestellt werden würde und sich die hohe Ausgabe von 9 Kr. nicht lohnen würde, weil er eh kaum schneller dort per Expreß ausgetragen werden würde, als es der Landpostbote auch bewerkstelligen sollte. Diese 9 Kr. hat er sich dann gespart.

    Gut, dass er an dir vorbei ging ... :)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • mikrokern
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    • 2. Juni 2009 um 09:57
    • #6

    Viiiiiiiiiiiiiiiielen Dank!!!

    Gruss

    µkern

  • Bayern-Nils
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    • 2. Juni 2009 um 10:25
    • #7

    Hallo bayern klassisch

    Danke für die Erklärung zu diesem Brief. Es macht immmer Spass deine Beitrage zu lesen.

    Der Absender hat 9 Kreuzer gespart und der Verkäufer 140 Jahre später hat deswegen 270 Euro verdient. :D

    Gut dass du dein Geld gespart hat, mikrokern.

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • Bayern-Nils
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    • 2. Juni 2009 um 16:38
    • #8

    Hallo Sammlerfreunde

    Ich habe in meine kleine Sammlung auch ein Brief mit einem Besonderheit. Aber ich habe hier nicht zu viel bezahlt. Das kann ich sagen ohne den Brief völlig zu verstehen. :)

    Es ist ein Brief zwischen zwei Oberpfarrämter, von Wemding nach München. Briefe zwischen Oberpfarrämter war normalerweise Portofrei. Hier ist der Brief mit 6 Kreuzer frankiert. Also einfacher Brief über 12 Meilen. Warum ist es so?
    Unten links nach "frei" ist einige Wörter geschrieben die ich nicht richtig deuten kann. Mit ein roten Strich unter die Wörter, war es sicher wichtig.

    Hoffentlich kann jemand hier helfen. :)

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • mikrokern
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    • 2. Juni 2009 um 17:16
    • #9

    Hallo Nils,

    das rot unterstrichene heisst "sehr pressant", also sehr eilig.
    Dürfte dennoch kein Express-Brief sein, da ein derartiger Hinweis auf dem Brief fehlt, sowie das Porto auch deutlich höher wäre.
    Da keine portofreie Kirchensache ausgewiesen war, wurde der Brief frankiert expediert.

    Gruss

    µkern

    Einmal editiert, zuletzt von mikrokern (2. Juni 2009 um 17:17)

  • bayern klassisch
    Gast
    • 2. Juni 2009 um 18:53
    • #10

    Hallo Nils,

    mikrokern hat die beiden Wort richtig gelesen. :)

    Bei Bayern müssen wir bei den Expreßbriefen aber unterscheiden zwischen Dienstbriefen und reinen Privatbriefen.

    Briefe zwischen Pfarrämtern waren entweder portofrei oder portopflichtig.

    Portofrei: Hierfür musste der Inhalt rein dienstlichen Charakter haben. Diese Briefe waren nach der Verordnung von 1847, die für Dienstbriefe viele Jahre galt, im Falle der expressen Zustellung mit den Worten:

    per Express, sofort zu bestellen, Cito, schleunigst, mit eigenem Boten, pressant, dringend usw. zu versehen. Ihren dienstlichen Charakter hob die Post (oder der Absender!) hervor, indem er mit Farbstift den Express - Vermerk kennzeichnete.

    Portopflichtig: Als Parteisache unfrankiert oder frankiert abzsenden. Ansonsten galt für den Expreßversand das oben geschriebene.

    Dass man einen Behördenbrief frankierte, nicht aber Parteisache vermerkte und auch keine Expeditionsnummer angab, ihn aber trotzdem per Express - Boten ausgetragen haben wollte, ist ganz ungewöhnlich.

    Ob er nun tatsächlich per Expreß ausgetragen wurde, wird sich nicht mehr 100%ig feststellen lassen. Bei Dienstbriefen war die Zustellung per Express am Ort der Post kostenlos! Nur in Nachbarorte hätte man die ortsübliche Ganggebühr für den Boten zu zahlen gehabt.

    In jedem Fall ein außergewöhnlicher Brief, um den man dich nur beglückwünschen kann. :)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 2. Juni 2009 um 20:51
    • #11

    Hallo mikrokern und bayern-klassisch

    Danke für eure Antworte.

    Ein Brief der hier zwischen zwei Stuhle fällt. Ich habe den Text auch gescannt. Vielleicht ist es hier ein Hinweis ob den Innhalt dienstlich oder nicht war. Vielleicht hat der Absender vergessen RS zu schreiben? Und hat gegen bessere Wissen den Frankogebühr bezahlt?

    Es ist auf jeden Fall ein Besonderheit :)

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • bayern klassisch
    Gast
    • 2. Juni 2009 um 21:07
    • #12

    Hallo Nils,

    es ging um die Übersendung einer Vollmacht - das sieht sehr nach frankiertem Dienstbrief = Parteisache aus. Vielleicht hat man bei der Wichtigkeit und der gebotenen Eile die korrekte Beschriftung des Faltbriefes vergessen. Bayern eben. ;)

    Der Absendetag war der 15.10.1862? Dann ist es ein ganz früher Brief dieser Ausgabe mit einer Platte 1., also der Erstauflage. ;)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

  • Bayern-Nils
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    • 2. Juni 2009 um 21:24
    • #13

    Hallo bayern klassisch

    Danke für deine Antwort.

    Es war also ein Portopflichtige Dienstsache wo der Absender ein "PS" vergessen zu schreiben hat. Alle Dienstsachen mit Vermerk "sehr pressant, eilig usw" sind express geschickt, auch dieser.

    Der Brief ist 15. Oktober abgeschickt und damit eine frühe Nummer 10. Macht der Brief nicht schlechter.

    :) :) :) :)


    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • Luitpold
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    • 3. Juni 2009 um 12:34
    • #14

    Lieber Forumleser,

    die Frage von bayern klassisch kann ich nicht beantworten.

    Ich habe mich aber damit beschäftigt (und nachgelesen), wer der Empfänger war und was der Grund für diesen Vermerk gewesen sein könnte. Dabei möchte ich auf das Wort “gütigst“ hinweisen.

    Karlstadt war um 1870 - der Brief ist gestempelt am 12.11.70 - ein Landstädtchen das kaum 2.500 Seelen aufzuweisen hatte. Joseph Hoernes schrieb in seinem “Führer für Karlstadt am Main und Umgebung: “Die Grenzen der Stadt, wie sie früher durch die Stadtmauer gegeben warne, sind auch jetzt noch nicht wesentlich überschritten. Trotz ihrer historischen Vergangenheit war die Stadt nahezu in Vergessenheit geraten”. Allerdings besaß die Kommune mit ihrem Bahnhof an der Strecke Würzburg-Aschaffenburg und mit einer stark frequentierten Fähre gute Verkehrsanbindungen.

    Das letztere ist für die Postbeförderung von Würzburg nach Karlstadt (Mühlhausen) von Interesse.
    Mit der Bahnpostbeförderung ist es möglich gewesen, einen Brief innerhalb 1 Tages nach Karlstadt zu befördern.

    Ich zeige hier mal ein 08/15-Briefchen in die andere Richtung nach Schweinfurt. Das ist etwas weiter, aber das gleiche Ergebnis. 1 Tag-Zustellung im Postbeutel per Bahnpost .

    Der fragliche Brief wurde ebenfalls erst am Nachmittag abgestempelt aber erst am nächsten Tag in Karlstadt siegelseitig gestempelt. Das muss jedoch nicht bedeuten, dass der Brief nicht doch schon am 12. in Karlstadt war, es sei denn es gab keine Bahnfahrt für den Brief mehr. Das möchte ich aber nicht näher untersuchen, da es am Ergebnis nichts ändern würde. Der Karlstädter-Stempel ist vom 13.

    Der Postbote aus Karlstadt musste jedoch nur den Main per Fähre überqueren. Auch am Sonntag? Möglich wäre es, da auch an Sonntagen zumindest in Kreishauptstädten Post und Paketzustellung gab.

    Express-Briefe sind also aufgrund der schnellen Beförderung der Normalpost nur nötig gewesen, wenn man sichergehen wollte, das der Brief auch tatsächlich gleich zugestellt (Terminsache - siehe nachfolgend) wurde.

    Ein solcher Express-Brief ist jetzt bei Rauhut Los 35 nicht zugeschlagen worden.
    12 Kr. grün (rechts leicht berührt) als seltene Einzelfrankatur auf Expreßbrief von Würzburg 1862 nach Lohr. 12 Kr. ( 4. Gewichtsstufe), 6 Kr. Charge und 9 Kr. Expreß je bar bezahlt. (Ausruf: 600,-- EUR). Ob er im Nachverkauf weg ging?

    Zurück zu unserem Briefchen, das neben zwei anderen Briefen an die gleiche Adresse angeboten wurden. Das lässt den Schluss zu, dass Familie Broili in Mühlbach (ein Dorf gleich direkt gegenüber von Karlstadt) sehr oft Post bekam. Nebenbei: Prof. Ferdinand Broili *1874, †1946
    Geologe und Paläontologe. Geboren zu Mühlbach am Main! Ein Forscher „der die Achtung der Paläontologen in der ganzen Welt erfreut“.
    Die Broilis waren in Würzburg eine Kaufmannsfamilie, aber auch ein “Pfandamtmann” ist nachweisbar. Da der Name selten ist, gehe ich davon aus, dass die Broilis in Mühlbach mit denen in Würzburg verwandt waren. Von daher ist der häufige Briefwechsel wohl nachzuvollziehen. Vielleicht war die Nachricht vom 12. Nov. so wichtig , dass sie “gütigst” am Sonntag zu besorgen sei. Allein dieser Vermerk ist doch beachtenswert, ein Wunsch sozusagen, der vom Postboten erfüllt wurde, da er sicherlich hierfür etwas bekam und sei es nur ein kühler Trunk. Ob dieser Vermerk allerdings den hohen Zuschlag rechtfertigt, möge der (un-) glückliche Erwerber hier erläutern.

    Einen schönen Tag wünscht allen, die bisher gelesen haben, dankbar

    Luitpold

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  • bayern klassisch
    Gast
    • 3. Juni 2009 um 13:13
    • #15

    Hallo Luitpold,

    zuallererst: ich (und weiß Gott nicht nur ich) lese alle deine Beiträge von vorn bis hinten; das würde ich auch jedem Postgeschichtler dringend raten. :)

    Es ist immer wieder erstaunlich, was du an Hintergrundwissen herbei zauberst. Ich finde das prima. :)

    Durch deine feine Schilderung wird das Poststück mit einem Background versehen, den es braucht, um voll verstanden zu werden.

    Liebe Grüsse von bayern klassisch, dem der Rauhut - Expreßbrief nicht schön genug war ...

  • Bayern-Nils
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    • 3. Juni 2009 um 19:16
    • #16

    Hallo Luitpold

    Jetzt habe ich endlich Zeit gehabt dein Beitrag näher zu studieren. Besten dank für deinen Beitrag hier. :)

    Ich denke auch dass "gütigst" hier wichtig war. Warum diese Bitte wenn der Absender für einen Dienst bezahlt. Es gab wohl auch damals Höflichkeitsgrenzen. Meiner Meinung nach, obwohl ich hier einen Laie bin, ist der Brief nicht Express bezahlt. Aber es kann sein, dass diese Bitte eine Wirkung gehabt hat - dass ein Postbeamter trotz Sonntag der Brief ausgeliefert hat. Es ist auf jeden Fall zu hoffen.

    Viele Grüsse
    Nils

    NEH

  • mikrokern
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    • 3. Juni 2009 um 19:43
    • #17
    Zitat

    Original von bayern klassisch
    Hallo Nils,

    mikrokern hat die beiden Wort richtig gelesen. :)

    Bei Bayern müssen wir bei den Expreßbriefen aber unterscheiden zwischen Dienstbriefen und reinen Privatbriefen.

    Briefe zwischen Pfarrämtern waren entweder portofrei oder portopflichtig.

    Portofrei: Hierfür musste der Inhalt rein dienstlichen Charakter haben. Diese Briefe waren nach der Verordnung von 1847, die für Dienstbriefe viele Jahre galt, im Falle der expressen Zustellung mit den Worten:

    per Express, sofort zu bestellen, Cito, schleunigst, mit eigenem Boten, pressant, dringend usw. zu versehen. Ihren dienstlichen Charakter hob die Post (oder der Absender!) hervor, indem er mit Farbstift den Express - Vermerk kennzeichnete.

    Portopflichtig: Als Parteisache unfrankiert oder frankiert abzsenden. Ansonsten galt für den Expreßversand das oben geschriebene.

    Dass man einen Behördenbrief frankierte, nicht aber Parteisache vermerkte und auch keine Expeditionsnummer angab, ihn aber trotzdem per Express - Boten ausgetragen haben wollte, ist ganz ungewöhnlich.

    Ob er nun tatsächlich per Expreß ausgetragen wurde, wird sich nicht mehr 100%ig feststellen lassen. Bei Dienstbriefen war die Zustellung per Express am Ort der Post kostenlos! Nur in Nachbarorte hätte man die ortsübliche Ganggebühr für den Boten zu zahlen gehabt.

    In jedem Fall ein außergewöhnlicher Brief, um den man dich nur beglückwünschen kann. :)

    Liebe Grüsse von bayern klassisch

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    Hallo bayern klassisch,

    sehe ich das richtig, dass für Express zu versendende Dientbriefe ein salopper Vermerk wie "dringend", "cito", "eiligst" o.ä. hinreichend für eine wirkliche Expresszustellung war? Für Privatbriefe galt das wohl nicht, da musste zumindest expressis verbis "mit Expressen zu bestellen" vermerkt werden - vom Botenlohn, den Absender oder Empfänger zu zahlen hatte und der auf dem Brief ausgewiesen sein sollte, mal ganz zu schweigen... ; zumindest habe ich das Deinen Ausführungen zu den bayrischen Expressbriefen an anderer Stelle entnommen.
    Und wenn der 6 Kr-Brief von Nils wirklich per Express versandt worden wäre, warum finden sich überhaupt keine Portoangaben wie Expressgebühr, Botenlohn oder Zustellungsvermerk auf Vorder- oder Rückseite?
    Spricht nicht gerade auch das entrichtete Porto von 6 Kr. sowie der fehlende "K.S"-Vermerk für einen portopflichtigen Brief, der eben NICHT express sondern "normal" versandt wurde, einfach versehen mit dem frommen Wunsch des Absenders, dass sich der Zusteller eben tunlichst beeilen solle?

    Gruss

    µkern

    Einmal editiert, zuletzt von mikrokern (4. Juni 2009 um 06:14)

  • Luitpold
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    • 4. Juni 2009 um 11:56
    • #18

    Auszug “Aus dem Reglement zu den POSTVERTRÄGEN d.d. Berlin 23. November 1867“:

    Sendungen, welche sogleich nach der Ankunft dem Adressaten besonders zugestellt werden sollen, müssen auf der Adresse einen Vermerk tragen, welcher unzweideutig das Verlangen ausdrückt, dass die Bestellung an den Adressaten sogleich nach der Ankunft durch besonderen Boten erfolgen solle. Hierüber sind beispielsweise folgende Vermerke zu rechnen: “durch Expressen zu bestellen, per express ... Sofort zu bestellen”.

    “Bezeichnungen, wie cito, citissimo, pressant .... Sind nicht als das Verlangen der Expressbestellung ausdrückend anzusehen”.

    Luitpold

  • Luitpold
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    • 4. Juni 2009 um 12:03
    • #19

    Hallo mikrokern,

    hier auf Deine Frage noch ergänzende Beantwortung: auch dringend, eilig und ähnliches gehörte nicht zur eindeutigen Kennzeichnung eines Express-Briefes.

    Gruß
    Luitpold

  • Luitpold
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    • 4. Juni 2009 um 13:31
    • #20

    Hallo lieber bayern klassisch und alle Anderen:

    Dienstbriefe per Expressen: mussten diese nicht bis 31.12.1867 eingeschrieben sein? Wenn also ein Charge-Vermerk (Stempel) fehlt, dann auch kein Express, was auch immer vermerkt sein mag (siehe mein Briefchen - dringend ist ja kein Express relevantes Verlangen des Absenders, lt. VO 1867).

    Doch keine Regel ohne Ausnahme. Bei Rauhut Los Nr. 31 nachzulesen ist, das obwohl Express-Briefe recommandiert versandt werden mußten, diese Regelung immer wieder umgangen wurde.

    Schauen wir gleich mal Los 36 an - Nr. 15 auf Express-Brief. Also vergleichbar mit dem hier zur Diskussion gestellten Briefchen. Der entscheidende Unterschied ist hierbei aber nur, der Vermerk “9 Wfr.” (Ab 1.1.1868 entfiel die Chargepflicht).

    Was hat es nun mit dem Wfr. auf sich. Nur wenn die Expressgebühr vorab bezahlt wurde, findet sich dieser Vermerk. Deshalb kann, wenn die Express-Gebühr nicht vom Absender vorausbezahlt wurde, auch kein Wfr.-Vermerk zu finden sein. Hier möchte ich auf Los 40 bei der Rauhut-Auktion hinweisen, wo es heißt: “9 Kr. Expreß durch Empfänger bezahlt - am fehlenden Weiterfranko-Vermerk ersichtlich).

    Da der diskutierte Brief von Karlstadt in den Landzustellbezirk ging hier noch Bemerkungen dazu:

    In einem Nachdruck “Post und Eisenbahn - ein Büchlein für’s Volk worin es findet: wie man sich bei Benützung der Staats-Anstalten zu verhalten hat- I. Die Post - Augsburg 1861” findet sich unter “Exprese Bestellung”: “Soll der Brief sogleich nach Ankunft übergeben werden ... ((muss der Absender bezahlen - Anmerkung von mir)): eine Zustellgebühr von 9 Kr., dann falls er außerhalb des Ortes der Abgabepost bestellt werden soll, noch den Botenlohn .... Die Gebühr von 9 Kr. gehört der Post für Beschaffung des Boten; kommt die Nachricht, dass der Adressat den Boten bezahlt, so erhältst Du Dein Geld wieder zurück”. Das ging aber nur, wenn ein Schein (Retourrecepisse) vom Absender bezahlt wurde.

    Aus dem Postvertrag zwischen dem Norddeutschen Bund, Bayern usw. von 1867 füge ich noch den Absatz (Auszug) zur Land-Bestellung bei:

    Die Express-Bestellgebühr ist von dem Adressaten zu entrichten und zwar mit dem Betrage, welcher dem Boten für die Ausführung der Expressbestellung nach dem ortsüblichen Satze vergütet wird. Die Expressgebühr wird stets von der Postanstalt des Bestimmungsorts bezogen.

    Also auch der Botenlohn war offensichtlich nicht auf dem Brief selbst “anzuschreiben”.

    Bleibt noch die Erklärung, warum der “Express-Vermerk” nicht gestrichen wurde. Auf der Adressaten-Seite sollte keine briefliche Mitteilung stehen - höchstens noch der Absender. Express-Zustellungs-Verlangen/-Wunsch wäre für mich zum Franco-Vermerk gehörig -weil für die Gebühren-Ermittlung relevant. Deshalb, und bei Francovermerkungen gab es Streichungen bzw. Ausbesserungen, wäre ein durch streichen möglich gewesen.

    So lieber bayern klassisch, jetzt habe ich mich doch an die postgeschichtliche Betrachtung gewagt. Auch hier habe ich nachgelesen, da ich keine Ahnung davon habe.

    Auf weiteren regen Gedankenaustausch hoffend, grüßt achtungsvoll

    Luitpold

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